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Vorlage - 057/2018  

 
 
Betreff: Planungsvereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Ostalbkreis über die Planung der Anschlussstelle Affalterried im Zuge der Bundesstraße 29 Westumgehung Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
17.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vereinbarung B 29 Affalterried - Anlage

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss stimmt dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart durch die Verwaltung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die hohen Verkehrsmengen auf der B 29 lassen das Linkseinbiegen am Knoten B 29/B 19 Albanus/Hüttlingen in Richtung Stuttgart kaum bzw. nur mit hohem Risiko zu. Gefahren entstehen durch die langen Wartezeiten bis gleichzeitig ausreichende Zeitlücken in den bevorrechtigten Geradeausströmen das gefahrlose Linkseinbiegen ermöglichen. Diese kommen nur selten, in den Spitzenstunden gar nicht vor. Deshalb wird bei unzureichenden Lücken in riskanter Weise eingefahren. In den Spitzenzeiten kommt es zu Rückstauungen bis hinunter zum Kreisverkehr im Zuge der B 19/K 3311. Diese behindern den Verkehr, der in Richtung Autobahn auf die B 29 rechtseinbiegen will. Bei Verkehrsmengen von 18.000 bis 20.000 Kfz/Tag, wie sie dort anzutreffen sind, können plangleiche Knotenpunkte nicht mehr verkehrssicher ohne Lichtsignalanlage (LSA) betrieben werden.

 

Die Verkehrsschau hat sich mit dem Thema der Signalisierung der Einmündung befasst, letztlich aber von der verkehrsrechtlichen Anordnung einer Lichtsignalanlage abgesehen. In Anbetracht der sehr hohen Verkehrsbelastung wurde dem ungehinderten Verkehrsfluss auf der B 29 der Vorrang eingeräumt, zumal ein Anhalten des Verkehrs auf der freien Strecke am Fuße des starken Gefälles ins Kochertal mit großen Gefahren verbunden ist.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Verkehrsqualität auf der außerordentlich hoch- bzw. zeitweise überlasteten B 29 soll diese Planung die Möglichkeit eines planfreien Vollanschlusses an der AS Albanus mit einer Spuraddition der Einfahrspur in Fahrtrichtung Stuttgart und in der Verlängerung als Zusatzspur an der Steigungsstrecke berücksichtigen. Dadurch können die Probleme mangelnde Verkehrssicherheit für die Einbieger, unzureichende Knotenleistungsfähigkeit und fehlende Überholmöglichkeit auf der B 29 gelöst werden.

 

Aufgrund der fehlenden Planungskapazitäten beim Regierungspräsidium soll die Planung durch das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau, betreut werden. 

 

Das Landratsamt fertigt die Planung unter Einschaltung von Ingenieur-, Landschaftsplanungsbüros und Gutachtern, d. h. es betreut und koordiniert die planerischen Leistungen. Das Landratsamt vergibt die Ingenieurverträge im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium und wickelt diese ab. Es stellt die erbrachten Leistungen der Planungsbüros fest und legt die geprüften Rechnungen dem Regierungspräsidium zur Auszahlung an die Auftragnehmer vor.

 

Das Landratsamt berichtet dem Regierungspräsidium in regelmäßigen Abständen über den Planungsfortgang und stimmt diesen mit dem Regierungspräsidium ab.

 

Das Regierungspräsidium stellt die notwendigen Planungsmittel rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für die Begleichung der vorgelegten Ingenieurrechnungen an die Auftragnehmer in angemessener Frist. Die Vorlage der Planung zur weiteren Genehmigung beim Landesverkehrsministerium und dem Bundesverkehrsministerium richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen in Abhängigkeit der Projektkosten und erfolgt durch das Regierungspräsidium.

 

Die Vereinbarung gilt zunächst bis zur Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen mit der Option zur Ausweitung auf die Ausführungsplanung.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Beauftragung der Ingenieur- und Planungsbüros werden zu 100 % durch das Land Baden-Württemberg getragen. Die Betreuung der Ingenieur- und Planungsbüros erfolgt durch Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Straßenbau, wobei die Personalkosten im Rahmen der Zuweisungen des Landes Baden-Württemberg nach dem Verwaltungsstruktur-Reformgesetz erstattet werden.

     

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage

 

Vereinbarung über die Planung der Anschlusstelle B 29 Hüttlingen (Albanus)

     

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Straßenbau

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Weiß

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung B 29 Affalterried - Anlage (88 KB)