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Antrag der Verwaltung
Anmerkung: Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilfeausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 20.02.2018 dem Kreistag einstimmig den Antrag der Verwaltung zum Beschluss empfohlen.
Sachverhalt/Begründung
Die Verfügbarkeit von günstigem Mietwohnraum ist nicht nur vor dem Hintergrund der Entwicklung eines „Schlüssigen Konzepts“ zu angemessenen Kosten der Unterkunft von Sozialleistungsempfängern immer wieder ein herausforderndes kreispolitisches Thema. In den Städten und Gemeinden wurden bereits - in der Regel mit örtlich vorhandenen (kommunalen) Bauträgern - verschiedene Lösungsansätze erarbeitet, um günstigen Mietwohnraum zu schaffen.
Die Kreistagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie die SPD haben im Rahmen von Haushaltsberatungen entsprechende Anträge zum sozialen Mietwohnraum formuliert und die Landkreisverwaltung um Initiative in der Thematik gebeten.
Nach verschiedenen Expertengesprächen, den Erkenntnissen aus der Erarbeitung des „Schlüssigen Konzepts“ sowie den Erfahrungen bei der Wohnungssuche für die Unterbringung von Geflüchteten wurde eine ergänzende Wohnungsmarktanalyse bei Rödl & Partner in Auftrag gegeben, um eine datenbasierte Bewertung der Wohnungsmarktsituation und -prognose zu ermöglichen. Die Wohnungsmarktanalyse wurde in der Sitzung des Kreistags am 27.06.2017 vorgestellt und am 10.10.2017 in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit sowie des Jugendhilfeausschusses ausführlich beraten.
Die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung waren:
Auf dem Wohnungsmarkt stehen relativ wenig günstige Mietwohnungen zur Verfügung, was insbesondere in Kommunen mit überdurchschnittlichem Anteil an Transferleistungsempfängern zu erheblichem Nachfragedruck führt. Für Haushalte mit geringem Einkommen stehen nur kleine Wohnungen zur Verfügung. Am Wohnungsmarkt wurden deutlich weniger Wohnungen angeboten, als zur Verfügung stehen müssten. Die private Bautätigkeit konnte in der 5-Jahresbetrachtung (2011-2015) den zusätzlichen Wohnungsbedarf nicht decken, Leerstände konnten jedoch die Entwicklung teilweise kompensieren. Die Auslastungsquote am Wohnungsmarkt lag aber größtenteils am oder über der kritischen 97%-Marke. Perspektivisch ergibt sich in der Prognose bis 2030 aber unter Einbezug der erwarteten Bevölkerungsvorausrechnung und bei konstanter privater Bautätigkeit, kein ungedeckter Wohnungsbedarf.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat in seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss am 10.10.2017 hinsichtlich der Schaffung von günstigem Mietwohnraum beschlossen, dass gemeinsam mit den großen Kreisstädten bzw. deren kommunalen Wohnbauunternehmen ein Konzept entwickelt und über den Start der Initiative im zuständigen Kreisgremium entschieden werden soll. Daneben soll mit dem Wirtschaftsministerium über die treuhänderische Bereitstellung von Mitteln, um diese für einen eventuellen Mietausfall und Versetzung in den ursprünglichen Zustand der Wohnungen zu verwenden, verhandelt werden.
Inzwischen wurden Optionen zur Verbesserung der Verfügbarkeit des günstigen Mietwohnraums im Landkreis erarbeitet. Es wird ein abgestuftes Handlungskonzept (vgl. Anlage) vorgeschlagen, bei dem in der letzten Stufe der Landkreis und die Großen Kreisstädte auch als Mieter der günstigen Wohnungen fungieren.
Im Rahmen einer Sitzung des Präsidiums des Landkreistags Baden-Württemberg Ende Dezember 2017 konnte Landrat Pavel der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut die Idee der Wohnungsoffensive im Ostalbkreis erstmalig skizzieren. Bei deren Kreisbereisung am 23.02.2018 war die Wohnungsoffensive ein Programmpunkt, bei welchem dem Land ein gemeinsamer Pakt zur Gewinnung von günstigem Mietwohnraum vorgeschlagen und um eine modellhafte Förderung zur Finanzierung des Risikoschirms gebeten wurde. Die Wirtschaftsministerin hat die Initiative der Kommunen und des Landkreises interessiert und mit Anerkennung zur Kenntnis genommen und zugesagt, eine Unterstützung durch das Land zu prüfen. Finanzierung und Folgekosten
Für die Zwischenmietlösung werden pro angemietete Wohnung 1.000 € als Risikovorsorge kalkuliert. Von Landesseite wird eine Förderung von 250.000 € angestrebt, mit der dann 250 Mietverhältnisse abgeschirmt werden könnten. Im Kreishaushalt 2018 sind 50.000 € für die Wohnungsoffensive eingestellt, sodass ohne Landesbeteiligung aktuell eine Absicherung von 50 Mietverhältnissen möglich wäre, um das Modell zu erproben.
Bei zunehmendem Aufkommen von Wohnungsangeboten stößt das im Rahmen der bestehenden regulären Aufgaben in den jeweiligen Geschäftsbereichen gebildete „Kompetenzteam Wohnen“ möglicherweise an seine Arbeitskapazitätsgrenzen. Mittelfristig ist daher eine personelle Aufstockung um eine 0,5 Stelle nicht ausgeschlossen, die dann über den Personalhaushalt abzudecken ist.
Anlagen
Sichtvermerke
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