Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
1. Vorbemerkung
Die Westumgehung Aalen im Zuge der B 29 hat eine Länge von knapp 13 km. Sie ist zwischen der „Aalener-Brezel“ und der BAB-Anschlussstelle Aalen-Westhausen als 1bahnige, 2spurige Bundesstraße mit Verkehrsbelastungen zwischen 19.000 Kfz/Tag und 29.000 Kfz/Tag überlastet. In Spitzenzeiten führt dies zu langen Staus. Verschärft wird die Situation durch 8 plangleiche Knotenpunkte, von denen mittlerweile 6 signalgeregelt betrieben werden. Die 2 nicht mit Lichtsignalanlagen ausgestatteten Einmündungen liegen in dem Streckenabschnitt zwischen Affalterried und Hüttlingen mit der geringsten Verkehrsbelastung. An den beiden Knoten ist das Linkseinbiegen in die B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart nur mit sehr hohem Risiko und nach zeitweise recht langen Wartezeiten möglich. Nach der Fertigstellung von weiteren 4spurigen Ausbauabschnitten der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen sind dort weitere Verkehrszunahmen zu erwarten. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der B 29 auf der Westumgehung. Die derzeit zu beobachtenden Überlastungserscheinungen werden sich über noch längere Tageszeitbereiche erstrecken bzw. in noch stärkerer Ausprägung auftreten, d.h. die Staus werden früher beginnen und später enden und ggf. zu Zeiten auftreten, die heute noch staufrei sind. Die Überlastungen wirken sich auch auf das nachgeordnete Netz der Landes- und Kreisstraßen nachteilig aus. Ausweich- und Parallelverkehre zur Westumgehung belasten diese Strecke und zahlreiche Ortslagen. Bei ausreichender Leistungsfähigkeit könnten diese Verkehre auf der B 29 gebündelt verbleiben. Staus entstehen in den Spitzenstunden auch auf den Zulaufstrecken zur Westumgehung, da die Staus auf der B 29 das Abfließen des Verkehrs behindern. Besonders gravierende Nachteile erleiden die Stadt Aalen und ihre Stadtteile sowie die Gemeinden Hüttlingen und Westhausen was die Erreichbarkeit für überregionalen und regionalen Verkehr anbelangt. Der Verkehr im Stadtgebiet besteht zu einem sehr hohen Maße aus Quell- und Zielverkehr der Kernstadt bzw. Binnenverkehr zwischen den Aalener Stadtteilen. Gerade diese sind auf eine leistungsfähige Westumgehung besonders angewiesen, damit ihre Bürger nicht durch die Stadtmitte fahren müssen. Ziel muss es deshalb sein, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch punktuelle Maßnahmen zu erreichen und die gravierendsten Schwachstellen zu beseitigen. Dies erfordert zunächst einen verkehrsgerechten Ausbau der Knotenpunkte, deren unzureichende Leistungsfähigkeit die Streckenleistungsfähigkeit der B 29 insgesamt und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen. Die punktuellen Knotenpunktsertüchtigungen und -ergänzungen müssen daher als Bausteine eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts für die Westumgehung Aalen betrachtet werden, das interkommunal auf breiter Basis mitgetragen wird und sehr rasch Zug um Zug realisiert werden sollte.
Als ersten Baustein dieses Gesamtkonzeptes führt der Ostalbkreis im Auftrag des Regierungspräsidiums die Planung für den vierspurigen plangleichen Ausbau der B 29 zwischen Aalen-Oberalfingen und Westhausen durch. Der RE-Vorentwurf wurde im Dezember 2017 dem Regierungspräsidium zur Prüfung vorgelegt.
2. Vorhabensbeschreibung
Der Planungsabschnitt umfasst eine Strecke von 3,6 km Länge mit den 4 signalgeregelten Knotenpunkten
Die Verkehrsbelastungen der B 29 sind in der nachfolgenden Tabelle für das Bezugsjahr 2013 und für den Prognosehorizont 2030 dargestellt. Sie sind Ergebnis einer aktuellen Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der B 29 im Abschnitt Kellerhaus - A 7 der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft, Aalen. Sie unterstellen im Jahr 2030, dass die B 29 zwischen dem Kellerhaus und der A 7 vierspurig ausgebaut und dass die plangleichen Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain durch eine kreuzungsfreie Lösung ersetzt worden sind.
Die beiden Abschnitte zwischen dem Kellerhaus und der BAB A7 liegen damit deutlich über der Grenzbelastung von 20.000 Kfz/Tag, bis zu der auf einer 2spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Hier ist eine Ergänzung des vorhandenen Querschnitts um weitere Spuren zwingend, damit eine ausreichende Leistungsfähigkeit erreicht wird.
Die Planung beginnt an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen, führt über die Knoten mit der L 1029, der B 290 und den beiden Rampenfußpunkten der BAB-Anschlussstelle Aalen-Westhausen hinweg bis zum Abzweig der K 3319 in Westhausen. Sie sieht plangleiche Knotenpunkte vor, die mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Die B 29 erhält an den Knotenpunkten L 1029, B 290, BAB Rampe West und Rampe Ost zwei durchgehende Geradeausspuren je Richtung und jeweils eine Linksabbiegespur. Der Knoten mit der K 3319 wird zur Reduzierung der Fahrspurenanzahl auf der B 29 von 4 auf 2 Spuren genutzt. Die Nebenrichtungen werden mit der notwendigen Anzahl von Einbiegespuren ausgestattet. Damit wird an allen Knotenpunkten mindestens die Verkehrsqualitätsstufe „C“ erreicht. Das bedeutet entsprechend der Definition im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen: Nahezu alle während der Sperrzeit (Rotphase der Ampel) ankommenden Verkehrsteilnehmer können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder –gehen. Für den durchgängigen B 29-Verkehr wird die noch bessere Verkehrsqualitätsstufe „B“, teilweise die Stufe „A“ erreicht. Damit sind Reserven für derzeit noch nicht erkennbare, weitere Verkehrszunahmen vorhanden.
Diese Vorplanung, die mit dem Regierungspräsidium Stuttgart in den Grundzügen abgestimmt war, wurde am 18.10.2016 im Kreistag vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden weitere Untersuchungen angestellt und die Planung mit detaillierten Untersuchungen zum Entwässerungskonzept und zum Lärmschutz sowie um ein Sicherheitsaudit ergänzt. Nach Erhebungen zu Flora und Fauna konnte die naturschutzrechtliche Eingriff- und Ausgleichsbilanz erstellt und der Landschaftspflegerische Begleitplan gefertigt werden.
3. Rückblick auf die Untersuchung planfreier Lösungen
In der Kreistagsitzung am 18.10.2016 war zugesagt worden, dass der Geschäftsbereich Straßenbau die technische Machbarkeit untersucht, die Knotenpunkte im o.g. Streckenabschnitt planfrei, d. h. kreuzungsfrei auszugestalten. Die Untersuchungen wurden auf der Basis eines groben, jedoch hinreichend genauen Geländemodells durchgeführt, in das vereinfachte Trassierungen eingepasst wurden, anhand der Bauwerksabmessungen und Damm- bzw. Böschungshöhen ermittelt werden konnten. Die Kosten wurden grob über Pauschalwerte abgeschätzt, die für eine erste überschlägliche Kostenermittlung in der Straßenbauverwaltung üblich sind. Die genannten Werte beschreiben daher zunächst nur eine realistische Größenordnung für die zu erwartenden Kosten. Diese Untersuchungen wurden am 28.03.2017 dem Kreistag vorgestellt (auf die damalige Sitzungsvorlage kann verwiesen werden). Danach wären für die planfreien Knotenpunktsausbildungen Mehrkosten entstanden
1. Anschluss der L 1029 in Aalen-Oberalfingen 4,0 Mio. € 2. Anschluss der B 290 bei Immenhofen10,5 Mio. € 3. Anschlussstelle Westhausen13,0 Mio. €
Diese Mehrkosten hätten eine Aufnahme des Vorhabens in den Bundeverkehrswegplan notwendig gemacht. Darauf besteht jedoch für die nächsten 15 Jahre keinerlei Aussicht.
Mehrheitlich wurde der Beschluss gefasst, die Planung in der mit dem Regierungspräsidium abgestimmten Form ohne planfreie Knoten weiterzuführen.
4. Lärmproblematik in Immenhofen und Baiershofen
Bei einem Vororttermin am 03.05.2017 wurde den Bürgern in Immenhofen und Baiers-hofen und Vertretern des Gemeinderates von Westhausen die Planung vorgestellt. Dort wurden die Forderung nach einem besseren Lärmschutz erhoben. Dazu wurden anhand der Lärmberechnungen weitere Überlegungen angestellt.
Bereich Immenhofen
Das Lärmgutachten ergab hier keine Überschreitung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte. Es gibt für den Straßenbaulastträger also keine gesetzlichen Verpflichtung für Lärmschutzmaßnahmen auf seine Kosten.
Um dennoch die Lärmsituation zu verbessern, wurde ein kleiner Umweg eingeschlagen. Die durch den Ausbau der Bundesstraße notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Für die notwendige Kompensation werden im Bereich Immenhofen Ausgleichsflächen entlang der Bundesstraßen vorgesehen. Auf diesen Flächen sollen die beim Ausbau der Bundesstraße anfallenden Überschussmassen zu einem Erdwall aufgeschüttet und mit einheimischen Hecken, Sträuchern und Bäumen angepflanzt werden. Der bepflanzte Erdwall kann somit als Ausgleichmaßnahme für den Ausbau der Bundesstraße genutzt werden. Zusätzlich entsteht für den Ortsteil Immenhofen ein Sichtschutz zur Bundesstraße. Die angefallenen Überschussmassen können damit sinnvoll, zweckmäßig und kostengünstig verwendet werden und müssen nicht aufwendig und teuer entsorgt werden. Positiver Nebeneffekt: Der Erdwall hat eine erhebliche lärmmindernde Wirkung für den Ortsteil Immenhofen.
Bereich Baiershofen
Hier hat das Lärmgutachten eine knappe Überschreitung der Lärmpegelgrenzwerte in der Nacht an zwei Wohngebäuden und dort jeweils nur im 1. Obergeschoss ermittelt. Eine Erhöhung der Lärmschutzwand würde einen Neubau erfordern und damit unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Die Grenzwerte sollen durch den Einsatz einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (SMA LA) eingehalten werden. Durch diesen speziellen Asphalt profitiert der ganze Ortsteil Baiershofen mit einer dauerhaften Lärmminderung um mindestens -3 dB(A). Zum Vergleich, um eine Pegelminderung von 3 dB(A) zu erreichen, müsste man die Verkehrsstärke auf der Bundesstraße halbieren. Aber auch Baiershofen profitiert von dem Erdwall im Bereich Immenhofen, der bis zur bestehenden Lärmschutzwand weitergeführt werden soll. 5. Kosten und weiterer Ablauf
Die Kosten des Vorhabens belaufen sich nach der letzten detaillierten Kostenermittlung auf 17,858 Mio. €. Kostenanteile für das Land an der Einmündung der L 1029 und für den Landkreis an der Einmündung der K 3319 wurden bislang noch nicht ermittelt. Der Ostalbkreis hat jedoch für den Umbau der Einmündung der K 3319 in die B 29, die früher als Unfallhäufungsstelle auffällig war, bereits einen 1. Finanzierungsbeitrag von 300.000 € vorgemerkt.
Die Planunterlagen des RE-Entwurfs wurden zusammen mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan dem Regierungspräsidium vorgelegt. Dieses muss die Planung nun mit dem Geprüftvermerk an das Verkehrsministerium des Landes zur Genehmigung weiterreichen. Dies wird wiederum das Bundesverkehrsministerium im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens unterrichten.
Mit der Vorlage des RE-Entwurfs endet zunächst die vom Regierungspräsidium an den Landkreis beauftragte Planungsdurchführung. Nach der Genehmigung des Entwurfs durch das Verkehrsministerium wird entschieden, wer die Planfeststellungsunterlagen aufstellt und die Planung seitens des Straßenbaulastträgers durch das Planfeststellungsverfahren führt.
Bei optimalen Ablauf kann mit dem Planfeststellungsbeschluss für Herbst 2020 gerechnet werden. Für die Ausführungsplanung, den Grunderwerb, die EU-weite Ausschreibung, die Genehmigung der Vergabe durch das Verkehrsministerium und die Vergabe selber sind etwa 1 bis 1,5 Jahre zu veranschlagen, so dass ein Baubeginn im Jahr 2022 und eine Fertigstellung im Jahr 2024 möglich erscheint.
Die Planung wird in der Sitzung detailliert erläutert.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
B 29 Kellerhaus Lageplan 1 und 2 B 29 Kellerhaus Lageplan 3 und 4
Sichtvermerke
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