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Antrag der Verwaltung
Die Arbeiten zur Belagssanierung der Kreisstraße 3215 zwischen Birkenzell und Gerau werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Thannhauser Straßen- und Tiefbau GmbH zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 426.557,64 € vergeben. Gleichzeitig wird der Kostenvoranschlag des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau vom 16.02.2018 mit Gesamtkosten von 480.000 € genehmigt.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat die Sanierung der Kreisstraße 3215 in seinen Beratungen zum Haushalt 2018 aufgenommen.
Die K 3215 zwischen Birkenzell und dem Anschluss an die K 3214 bei Gerau weist in der Fahrbahn und im Bankett verschiedene Schäden wie Risse, Verdrückungen und flächige Absenkungen auf. Außerdem ist die Straße nur zwischen 3,30 m und 3,90 m breit.
Es ist vorgesehen, den vorhandenen Fahrbahnaufbau zu belassen und durch eine ca. 7 cm starke Asphalttragschicht als Profilausgleich und eine 3,5 cm starke Deckschicht zu verstärken. Weiterhin ist geplant, die Fahrbahn auf etwa 800 m Länge auf 4,50 m zu verbreitern. Auf der restlichen Sanierungsstrecke ist der Bau von fünf bis sechs Ausweichbuchten vorgesehen.
Für eine künftige Breitbandverkabelung wird von Birkenzell in Richtung Gerau ein Leerrohr auf eine Länge von ca. 1250 m mitverlegt.
Der Geschäftsbereich Straßenbau hat die Arbeiten für die Belagssanierung am 26.01.2018 im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 07.02.2018 statt.
Zusammenstellung der Angebote:
Nebenangebote wurden nicht zugelassen.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat der Geschäftsbereich Straßenbau vorgeschlagen, den Auftrag der Fa. Thannhauser Straßen- und Tiefbau GmbH, Fremdingen zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 426.557,64 € zu erteilen. Die Firma ist in der Lage, die Arbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen.
Auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses wurden die Gesamtkosten ermittelt. Sie betragen nach dem Kostenvoranschlag vom 16.02.2018 insgesamt 480.000 €.
Finanzierung und Folgekosten
Im Haushalt ist folgende Finanzierung vorgesehen:
Die Gesamtkosten entsprechen dem Haushaltsansatz.
Anlagen
keine
Sichtvermerke
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