Bürgerinformationssystem

Vorlage - 025/2018  

 
 
Betreff: Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
27.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
(1) Gesetzentwurf zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und an...
(2) Entwurf Neufassung Satzung Datenzentrale Baden-Württemberg_Änderu...
(3) Vermögensausgleich
(4) Satzungsentwurf Zweckverband 4IT
(5) Fusionsvertrag Version 0.21
(6) Entgeltentwicklung-ITEOS
Zusammenfassende Präsentation ITEOS

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Dem Beitritt des Zweckverbands KIRU zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT wird zugestimmt.

 

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIRU die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.

 

Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):

 

  1. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIRU zur Datenzentrale
    Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der
    Datenzentrale Baden-Württemberg

 

  1. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich

 

  1. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale
    Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)

 

  1. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg

 

  1. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

 


Sachverhalt/Begründung

 

a) Ursachen für die Fusion

 

Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS), Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) und Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.

 

Die partnerschaftliche Potenzialanalyse („commercial due diligence“) kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.

 

Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in Baden-Württemberg bei.

 

 

b) Gesetzlicher Rahmen

 

Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung bildet das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, über das der Landtag Ende Februar 2018 beschließen wird, s. hierzu Anlage 1.

 

Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren Verbandsversammlungen der DZ BW beitreten. Dabei bringen sie jeweils ihr gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung (§§ 123ff UmwG) in die DZ BW ein, die damit per Gesetz zu ITEOS* wird, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW und der Zweckverbände übernimmt, s. hierzu Anlage 2.

 

Unmittelbar darauf schließen die Zweckverbände sich zum Gesamtzweckverband 4IT zusammen.

 

Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass die bisherige Inhouse-Fähigkeit für eine Beauftragung seitens der künftigen Träger vergaberechtskonform  gewährleistet bleibt.

 

 

 

 

 

 

 

* ITEOS ist der Name für die neue Anstalt des öffentlichen Rechts und setzt sich aus
  „IT“ (Informationstechnologie) und dem altgriechischen „EOS“ (Morgenröte) zusammen.


c) Vermögensentwicklung

 

Zum Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktiv- und Passivvermögen, sämtliche Arbeits-, Beamten- und sonstigen Dienstverhältnisse, alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die jeweiligen Tochtergesellschaften gezählt.

 

Voraussetzung für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich. Die Fusionspartner haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44%. Die übrigen Anteile (12 %) werden vom Land Baden-Württemberg gehalten. Die Zuweisung der Stammkapitalanteile wurde auf Basis des vorläufigen Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen sind, s. hierzu Anlage 3.

 

Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten erfolgt zum 30.06.2018 vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018.

 

Wie hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.06.2018 noch nicht endgültig fest.

 

Die Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben mit dem Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert.

 

 

d) Mitwirkungsmöglichkeiten

 

Unmittelbar nach ihrem Beitritt zur DZ BW vereinigen sich die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum neuen Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit dem Land die Trägerschaft von ITEOS ausübt und dafür mit den erforderlichen Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet wird, s. hierzu Anlage 4. Weitere Einzelheiten regelt der Fusionsvertrag, s. hierzu Anlage 5.

 

21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder der ITEOS werden aus den heutigen Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils vier dieser kommunalen Verwaltungsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden fünf Mitgliedersegmenten, das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände). Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten sind und über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können.

 

Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der fünf bekannten Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat einrichten, aus dem wiederum Vertreter in den Organisationsbeirat von ITEOS entsendet werden, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen.

 

Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert sich über Umlagen, die nach einem von seiner Verbandsversammlung festgelegten Schlüssel erhoben werden.

 

 

III. Zusammenfassung

 

Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden.

 

Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird, s. hierzu Anlage 6. Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.

 

Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

(1) Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes

(2) Satzung ITEOS (Anstalt öffentlichen Rechts)

(3) Vermögensausgleich (aktueller Stand)

(4) Satzung Gesamtzweckverband 4IT

(5) Fusionsvertrag

(6) Entgeltentwicklung ITEOS

(7) Zusammenfassende Präsentation ITEOS

 

Aus Wirschaftlichkeitsgründen wurde auf den Versand der Anlagen (1) bis (6) im Papierform verzichtet. Die Anlagen können unter www.ostalbkreis.de (> Bürgerinformationssystem) abgerufen oder bei der Geschäftsstelle Kreistag angefordert werden.

 

 

Sichtvermerke

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 (1) Gesetzentwurf zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und an... (369 KB)    
Anlage 2 2 (2) Entwurf Neufassung Satzung Datenzentrale Baden-Württemberg_Änderu... (124 KB)    
Anlage 3 3 (3) Vermögensausgleich (106 KB)    
Anlage 4 4 (4) Satzungsentwurf Zweckverband 4IT (153 KB)    
Anlage 5 5 (5) Fusionsvertrag Version 0.21 (261 KB)    
Anlage 6 6 (6) Entgeltentwicklung-ITEOS (232 KB)    
Anlage 7 7 Zusammenfassende Präsentation ITEOS (1231 KB)