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Vorlage - 021/2018  

 
 
Betreff: Gesetzliche Vertretung für Erwachsene - Aufgaben der Betreuungsbehörde und des Betreuungsvereins
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Geschäftsbereich Soziales
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
20.02.2018 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Für erwachsene Menschen kann aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder Behinderung eine gesetzliche Vertretung notwendig werden. Diese kann nicht automatisch durch Angehörige ausgeübt, sondern muss geregelt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, Vollmacht und rechtliche Betreuung. Während die Vollmacht, auch bekannt unter den Namen Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht, in gesunden Tagen einer Vertrauensperson erteilt wird, ist bei der rechtlichen Betreuung der Krankheitsfall bereits eingetreten. Rechtliche Betreuer/innen haben die Aufgabe, die von ihnen betreuten Menschen in einem festgelegten Bereich zu vertreten, zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Je nachdem, welche Unterstützung für die Betroffene oder den Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist, können einzelne, mehrere oder auch alle Aufgabenbereiche übertragen werden. Vor Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht prüft dieses innerhalb des Betreuungsverfahrens die Erforderlichkeit und beauftragt dazu die Betreuungsbehörde zur Sozialberichterstattung. Diese sogenannte  Betreuungsgerichtshilfe stellt eine Hauptaufgabe der örtlichen Betreuungsbehörde dar.

 

Die Betreuungsbehörde und der Betreuungsverein nehmen Aufgaben rund um diese beiden Möglichkeiten der gesetzlichen Vertretung wahr.

 

Zum 31.12.2017 waren im Ostalbkreis insgesamt 3.473 Betreuungen eingerichtet.

 

Ehrenamtlich geführte Betreuungen

     von Familienangehörigen

     von sonstigen Ehrenamtlichen

1.981 (57 %)

1.869 (94 %)

112  ( 6 %)

Beruflich geführte Betreuungen

     von Vereinsbetreuer/innen

     von Berufsbetreuer/innen

1.492 (43 %)

187 (13 %)

1.305 (87 %)

 

 

II.Aufgaben der Betreuungsbehörde

 

In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise örtliche Betreuungsbehörden. Die Betreuungsbehörde des Ostalbkreises hat ihren Dienstsitz in Schwäbisch Gmünd und nimmt von dort aus mit sechs Mitarbeiterinnen im Stellenumfang von 5 Vollzeitstellen ihre Aufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahr. Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehören:

 

      Unterstützung der Betreuungsgerichte (sogenannte Betreuungsgerichtshilfe: Sachverhaltsermittlungen, Betreuervorschlag, Stellungnahmen, Vorführungen zu Anhörungen und Begutachtungen, Zuführungen zur Unterbringung)

      Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen und andere Hilfen im Vorfeld einer rechtlichen Betreuung

      Beratung und Unterstützung von Betreuer/innen

      Gewinnung und Auswahl geeigneter Berufsbetreuer/innen

      Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten

      Information und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen

      Öffentliche Beglaubigung von Vollmachten und Betreuungsverfügungen

      Netzwerkarbeit

 

 

 

2015

2016

2017

Verfahrensermittlungen Betreuungsbehörde

612

558

591

Neu errichtete Betreuungen

440

373

385

Ehrenamtlich geführt

259 (59%)

220 (59%)

196 (51%)

Beruflich geführt

181 (41%)

153 (41%)

189 (49%)

Vollmachtsberatungen

104

140

128

Unterschriftsbeglaubigungen

73

85

  83

 

 

III. Aufgaben des Betreuungsvereins Ostalbkreis e.V.

 

Der Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. wurde 1995 gegründet und hat 1996 seine Arbeit aufgenommen. Gründungsmitglied war auch der Landkreis. Der Betreuungsverein hat seinen Sitz in Aalen und ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Seine Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Querschnittsarbeit:

 

      Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer/innen

      Einführung in die Aufgaben, Fortbildung und Beratung von  ehrenamtlichen Betreuer/innen

      Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten

      Information und Beratung über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen

      Mitarbeit in Gremien

      Vorträge und Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht

      Schulung von Mitarbeitern in Einrichtungen und Organisationen

      Erstellung von Informationsmaterial und Arbeitshilfen

 

Führen von Betreuungen

 

Die Aufgaben des Betreuungsvereins überschneiden sich innerhalb der Querschnittsarbeit mit denen der Betreuungsbehörde. Durch seine Beratungstätigkeit und die planmäßige Information über Vorsorgevollmachten leistet der Betreuungsverein einen wichtigen Beitrag zur Betreuungsvermeidung. Darüber hinaus entlastet der Betreuungsverein die örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises sowohl durch die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern als auch durch das Führen von eigenen Betreuungen. Müssten diese Betreuungen vom Ostalbkreis geführt werden, wären hierzu weitere Mitarbeiter/innen erforderlich. Im Gegensatz zum Betreuungsverein hätte die Betreuungsbehörde jedoch weder Anspruch auf Landeszuschüsse noch einen Vergütungsanspruch gegenüber der Justizkasse. Die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen des Betreuungsvereins führen derzeit insgesamt 187 Vereinsbetreuungen. In der Aufklärung und Beratung zu Vollmachten, Patientenverfügung, rechtlicher Betreuung und der Beratung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern leisten sie kontinuierliche Arbeit.

 

Beschäftigt sind derzeit insgesamt 5 hauptamtliche Mitarbeiter/innen mit einem Stellenumfang von 3,6 Vollzeitstellen und zwei geringfügig Beschäftigte. Seit Dezember 2017 ist Frau Nelly Hauer die neue Geschäftsführerin des Betreuungsvereins. Frau Hauer hat die Nachfolge von Herrn Helmut Dufek angetreten, der nach 21 Jahren als Geschäftsführer des Betreuungsvereins in den Ruhestand getreten, aber weiterhin für den Betreuungsverein aktiv ist. Frau Hauer wird sich in der Gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2018 vorstellen.

 

 

IV. Herausforderungen für die Zukunft

 

In der rechtlichen Betreuung zeigen sich auch gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen. Die Zunahme von unterstützungsbedürftigen,  insbesondere jungen, Menschen wird deutlich. Grund sind vor allem psychische Erkrankungen. Angehörige, sofern vorhanden, sind häufig überfordert und nicht mehr bereit, die rechtliche Betreuung zu übernehmen. Infolge dessen ist auch der Anteil der beruflich geführten Betreuungen steigend. War dieser bis vor einigen Jahren noch bei einem Anteil von ca. 1/3 aller rechtlichen Betreuungen, ist er nun bei fast der Hälfte angelangt. Diese Entwicklung macht dem Gesetzgeber auch auf Grund zu erwartender Mehrkosten für den Länderjustizhaushalt Sorge und bedeutet zudem für die Betreuungsbehörde einen erhöhten Fokus auf die Bedarfsplanung. Derzeit gibt es noch einen ausreichenden Bestand an Berufsbetreuer/innen. Der demographische Blick auf diese Gruppe zeigt jedoch einen Nachwuchsbedarf.

 

Seit Bestehen des Betreuungsrechts wird über dessen Ausgestaltung diskutiert. Im Jahr 1992 wurde das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch das Betreuungsrecht ersetzt und damit die Entmündigung abgeschafft. Seitdem gab es vier Betreuungsrechtsänderungsgesetze; das letzte im Jahr 2014 zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden. Im vergangenen Jahr hat der Bundestag eine Erhöhung der Betreuervergütung um 15 % befürwortet. Zusammen mit dem Antrag auf ein automatisches Angehörigenvertretungsrecht lag dies dem Bundesrat zur Entscheidung vor. Der Punkt wurde jedoch wiederholt von der Tagesordnung genommen.

 

Um die Diskussionen im Betreuungsrecht, unter anderem zu den Themen Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention, Qualitätsmaßstäbe in der rechtlichen Betreuung, Vergütung der Berufsbetreuer/inne etc. auf eine fundierte Grundlage zu stellen, hat das Bundesjustizministerium im Jahr 2015 zwei betreuungsrechtliche Forschungsvorhaben zur Qualität in der rechtlichen Betreuung und zum Erforderlichkeitsgrundsatz in Auftrag gegeben. Die Justizministerkonferenz hat im Herbst 2017 beschlossen, dass aufgrund der vorliegenden Studienergebnisse eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Reformdebatte im Betreuungsrecht eingerichtet werden soll.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Kreishaushalt 2018 sind 539.660,76 € zur Finanzierung der Betreuungsbehörde eingestellt. Der Betreuungsverein Ostalbkreis e.V. erhält einen Fehlbetragszuschuss von bis zu 35.000 € jährlich.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Urtel

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel