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Vorlage - 018/2018  

 
 
Betreff: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Ostalbkreis - Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
20.02.2018 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Maßnahmenempfehlung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme und Zustimmung zu III. und IV.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im April 2015 hat sich der Ostalbkreis auf den Weg gemacht, um ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen. Ziel dieses Konzeptes ist es, den Ostalbkreis „seniorengerecht (er)“ zu gestalten und damit den Landkreis und die Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, die zu erwartenden demografischen Veränderungen zu bewältigen. Außerdem soll den Bürgerinnen und Bürgern im Ostalbkreis ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter ermöglicht werden. Mit der Erarbeitung dieses Konzepts wurde die Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung - AfA in München beauftragt.

 

Im November 2016 konnte der erste Konzeptentwurf im Sozialausschuss vorgestellt werden. Am 28.03.2017 wurde das Seniorenpolitische Gesamtkonzept vom Kreistag verabschiedet und zur weiteren Beratung, insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Maßnahmen, an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit verwiesen.

 

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept ermöglicht einen umfassenden Einblick in die Seniorenarbeit im Ostalbkreis. Es erfasst und bewertet die vorhandenen Strukturen und mündet schließlich in einen Katalog von Maßnahmen und Empfehlungen. Auf dieser Grundlage können unter anderem die Städte und Gemeinden eigene örtliche Aktivitäten entwickeln.

 

Für die Städte und Gemeinden wurden im Februar 2017 zwei Workshops angeboten, in denen praktische Umsetzungsmöglichkeiten und Herangehensweisen erörtert wurden. Im Rahmen von zwei Pilotprojekten haben die Gemeinden Abtsgmünd und Rainau ihre jeweiligen Handlungsschwerpunkte definiert und im Juni bzw. Juli 2017 ihre Seniorinnen und Senioren eingeladen, um konkrete Umsetzungsschritte zu erarbeiten.

 

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept wird Richtschnur und Handlungsleitlinie für die Seniorenarbeit im Ostalbkreis in den kommenden Jahren sein.

 

 

II. Maßnahmenempfehlungen

 

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept enthält insgesamt 60 Maßnahmenempfehlungen in 13 Handlungsfeldern. Benannt sind auch die jeweiligen Zuständigkeiten und Ansprechpartner. Neben dem Landratsamt Ostalbkreis (Pflegestützpunkt, Behindertenbeauftragte, Jobcenter, Wirtschaftsförderung, Schuldnerberatungsstelle) sind dies insbesondere die Städte und Gemeinden, Träger von Angeboten, Träger von ambulanten und stationären Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände, Seniorenräte, Ehrenamtliche, Kreisärzteschaft, Haus- und Fachärzte sowie die Kliniken.

 

In die Zuständigkeit des Ostalbkreises - teilweise zusammen mit anderen Kooperationspartnern - entfallen 29 Maßnahmenempfehlungen, das heißt rund die Hälfte. Für die übrigen Empfehlungen hat der Ostalbkreis eine koordinierende und motivierende Funktion.

 

 

 

 

 

III. Umsetzung der Maßnahmenvorschläge

 

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen soll in drei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt sollen vier Maßnahmen ausgewählt werden, die aus Sicht der Landkreisverwaltung eine besondere Priorität haben (siehe unten). Sofern der Ausschuss für Soziales und Gesundheit dem Vorschlag zustimmt, sollen für diese Maßnahmen entsprechende Umsetzungskonzepte entwickelt werden.

 

In einem zweiten Schritt soll eine zeitliche Umsetzungsperspektive auch für die anderen Maßnahmen entwickelt werden, die im Zuständigkeitsbereich des Landkreises liegen. In einem dritten Schritt soll dann auf die externen Zuständigen zugegangen werden, um die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu forcieren und konkret zu planen.

 

Der Umsetzungsprozess soll von der Altenhilfefachberatung koordiniert und gesteuert werden. Dafür müssen allerdings die erforderlichen personellen Ressourcen geschaffen werden.

 

 

IV.Vorschlag zur konkreten Umsetzung von vier ausgewählten

Maßnahmen

 

  1. Handlungsfeld 1 „Wohnen im Alter und alternative Wohnangebote“:

Flächendeckender Ausbau der Wohnberatung und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit

(Pflegestützpunkt, Städte und Gemeinden)

 

  1. Handlungsfeld 8 „Betreuung und Pflege“:

Strategie zur Förderung der Pflegeausbildung, um dem Personalmangel entgegenzuwirken

(Landkreis, Träger von ambulanten und stationären Einrichtungen)

 

  1. Handlungsfeld 10 „Angebote für besondere Zielgruppen“:

Unterstützung des Auf- und Ausbaus von ambulant betreuten Wohngemeinschaften

(Landkreis, Träger der Angebote)

 

  1. Handlungsfeld 10 „Angebote für besondere Zielgruppen“:

Einrichtung einer gerontopsychiatrischen Beratungs- und Anlaufstelle

(Landkreis)

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 1.:

 

Pflegestützpunkte, Pflegekassen und ambulante Dienste leisten bereits wertvolle Hilfe und beraten individuell bei der Anpassung der Wohnung bzw. des Hauses. In Anbetracht der Zahl der Älteren und vor dem Hintergrund der stark wachsenden Gruppe der Hochbetagten empfiehlt das Seniorenpolitische Gesamtkonzept, diese Angebote lokal noch zu verstärken und auszuweiten. Denn wie das Ergebnis der Bürgerbefragung zeigt, steigen die Schwierigkeiten im häuslichen Umfeld mit dem Alter deutlich an.

 

Ein möglicher Weg der Umsetzung dieser Empfehlung ist die Ausbildung von ehrenamtlichen Wohnberatern in den Städten und Gemeinden. Dabei muss sichergestellt werden, dass diese Berater einen fachlich kompetenten Ansprechpartner haben, der auch ihre Vernetzung untereinander in seiner Verantwortung hat. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnberater bietet hier entsprechende Grundlageschulungen an.

 

Aufgabe der Wohnberatung ist es auch, die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema zu forcieren (z.B. durch Vortragstätigkeit bei Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren). Denn die Bürgerbefragung hat ergeben, dass für knapp 41 Prozent der Befragten die Anpassung der Wohnung an die ggf. veränderten Bedürfnisse im Alter nicht in Frage kommt. Gründe hierfür sind sowohl fehlendes Wissen darüber, dass auch kleine Maßnahmen oft große Entlastung bringen können, als auch fehlende Kenntnisse über die Finanzierungsmöglichkeiten von Anpassungsmaßnahmen. Darüber wurde auch im Begleitgremium diskutiert. Das Ziel muss sein, die Hemmschwelle bei Bürgerinnen und Bürgern zu überwinden, eine Wohnberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Deshalb ist auch über das Landeswohnraumförderungsprogramm zu informieren, bei dem Privatpersonen Subventionen erhalten können für DIN-gerechten Abbau von Barrieren in gebrauchten Immobilien, die Herstellung barrierefreien neuen Wohnraums nach DIN sowie die behindertengerechte Gestaltung der Wohnung und des Zugangs zu ihr.

 

Eine weitere Anregung ist der Aufbau einer Musterwohnung, in der (technische) Hilfsmittel ausgestellt und besichtigt werden können. Gute Beispiele hierfür sind die Musterwohnung „Werkstatt Wohnen“ des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden Württemberg (KVJS) in Stuttgart, oder die Musterwohnung in Villingen-Schwenningen im Schwarzwald-Baar-Kreis.

 

 

Zu 2.:

Von allen Beteiligten am Entstehungsprozess des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wurde der Mangel an Fachkräften beklagt. Von 21 ambulanten Diensten benannten 19 Dienste, dass sie Probleme haben, ausreichend Pflegepersonal zu finden. Dies führte auch dazu, dass einige ambulante Dienste Patientinnen und Patienten ablehnen müssen. Bei den stationären Pflegeheimen ist die Personalsituation gleichermaßen angespannt. So suchen 25 von 28 befragten Einrichtungen examinierte Pflegefachkräfte und auch Auszubildende.

 

In Anbetracht dieses Mangels ist durch eine umfangreiche Strategie die Ausbildungsbereitschaft von Altenpflege- und Betreuungspersonal zu fördern. Eine Kooperation mit den im Landkreis ansässigen Altenpflegeschulen ist dabei anzustreben.

 

 

 

 

 

Dieses Projekt befindet sich bereits in der Planung und Abstimmung mit den Trägern der stationären und ambulanten Einrichtungen. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 02.05.2018 soll ein entsprechendes Konzept vorgestellt werden.

 

 

Zu 3.:

 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten - auch für Menschen mit Demenz - eine Alternative zur Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen, aber auch zur häuslichen Versorgung. Die Einrichtung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Ostalbkreis sollte laut einer Empfehlung im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept unterstützt werden. Ein wichtiger Vorteil ambulant betreuter Wohngemeinschaften ist, dass sie auch für die Versorgung Pflegebedürftiger in kleineren Gemeinden geeignet sind, weil sie bereits mit 8 bis 10 Pflegebedürftigen realisiert werden können.

 

 

Zu 4:

 

Ältere Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben besondere Bedürfnisse, was die ambulante und stationäre Versorgung angeht. Ein großer Baustein in ihrer Versorgung ist eine umfangreiche Beratung durch einen gerontopsychiatrischen Dienst. Auf diese Weise kann das selbstständige Wohnen zu Hause gefördert und eine vorzeige Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden werden.

Im Ostalbkreis gibt es bisher keine spezialisierte Beratungsstruktur für ältere Menschen, die von einer seelischen Erkrankung betroffen sind. Deshalb wird empfohlen, die schon vorhandenen Beratungsstrukturen für psychisch kranke Erwachsene um eine gerontopsychiatrische Beratung zu erweitern, welche Hausbesuche bei den Betroffenen macht sowie Hilfen für das Wohnen zu Hause vermittelt und koordiniert.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

 

Die Kosten für einzelne Maßnahmen können erst nach einer konkreten Ausarbeitung beziffert werden. Zur Realisierung einer Kampagne zur Gewinnung von Pflegekräften hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 07.12.2017 beschlossen, 25.000 Euro im Haushaltsplan 2018 bereit zu stellen.

 

 


Anlagen

 

Übersicht der Maßnahmen und Empfehlungen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahmenempfehlung (73 KB)