Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für die Neubauprojekte der Diakonie Stetten zu erteilen.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines Der Ostalbkreis hat mit den beiden Sozial- bzw. Teilhabeplänen für Menschen mit Behinderungen schon frühzeitig die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Ziel war und ist es, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert. In den vergangenen Jahren sind auf der Grundlage dieser Teilhabeplanungen wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben stetig weiterentwickelt. Dabei ist es wichtig, die bestehenden Versorgungsstrukturen immer wieder zu überprüfen und dem aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen. Der erste Teilhabeplan aus dem Jahr 2006 für geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen wird derzeit fortgeschrieben. II. Planungen der Diakonie Stetten Die Diakonie Stetten bietet in Lorch und Lorch-Waldhausen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und zwar in Wohnheimen, Außenwohngruppen und im ambulant betreuten Wohnen. Außerdem gibt es Möglichkeiten zur Tagesstruktur in einer Werkstatt, im Förder- und Betreuungsbereich und in der Tagesbetreuung für Senioren. Im Wohnheim Haldenberg in Lorch leben aktuell 35 und im Wohnheim Elisabethenberg in Lorch-Waldhausen 52 erwachsene Menschen mit Behinderungen. Bei beiden Wohnheimen handelt es sich um ältere Gebäude, die nicht mehr der Landesheimbauverordnung entsprechen. Eine Sanierung ist aufgrund des Alters und der Gebäudestruktur ausgeschlossen. Bereits in der Sitzung des Sozialausschusses am 05.07.2011 wurden die Planungen der Diakonie Stetten vorgestellt und die Mitglieder des Sozialausschusses haben den Vorhaben zugestimmt. Aus verschiedenen Gründen konnten die Vorhaben bislang jedoch nicht umgesetzt werden. Konkret plant die Diakonie Stetten, das Wohnheim Elisabethenberg aufzulösen und dafür zwei Ersatzneubauten in Schwäbisch Gmünd und Aalen mit jeweils 24 Plätzen zu errichten. In Aalen konnte bereits ein Grundstück erworben werden und die Planungen des neuen Hauses sind abgeschlossen. Das Projekt soll im April 2018 dem Förderausschuss des Landes beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) vorgestellt werden. In Schwäbisch Gmünd hingegen konnte bislang noch kein geeignetes Grundstück gefunden werden. Trotzdem möchte die Diakonie Stetten das Wohnheim Elisabethenberg schnellstmöglich schließen. Für das Wohnheim Haldenberg plant die Diakonie Stetten einen Ersatzneubau mit 36 Plätzen auf demselben Gelände. Neben dem Neubau in Aalen soll der Ersatzneubau am Haldenberg vorgezogen werden und als Interimswohnhaus für 24 Bewohner/innen des Elisabethenbergs genutzt werden. Sobald das Wohnprojekt in Schwäbisch Gmünd realisiert ist, soll auch das bisherige Wohnheim Haldenberg aufgegeben werden. Alle drei Ersatzneubauten sollen binnendifferenziert sein, das heißt es sollen Leistungen sowohl der Eingliederungshilfe als auch der Hilfe zur Pflege angeboten werden. Bezüglich der Tagesstruktur am neuen Standort Aalen ist eine Kooperation mit der Samariterstiftung vorgesehen. Im neuen Gebäude soll auch eine Tagesbetreuung für Senioren angeboten werden. Die Fertigstellung des neuen Wohnprojekts Aalen ist für Sommer 2020 geplant. III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung Die Diakonie Stetten bemüht sich schon seit Jahren um eine tragfähige Lösung als Ersatz für die beiden Wohnheime in Lorch und Lorch-Waldhausen. Die geplante Verlagerung eines Teils der Plätze nach Schwäbisch Gmünd und Aalen entspricht der Sozialplanung des Ostalbkreises und trägt einer wohnortnahen Versorgung Rechnung. An der ursprünglichen Planung der Diakonie Stetten aus dem Jahr 2011, der die Mitglieder des Sozialausschusses bereits zugestimmt haben, hat sich grundsätzlich nichts geändert. Im Rahmen der Sozialplanung des Ostalbkreises wurden diese beiden Neubauvorhaben mit der Diakonie Stetten und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg (KVJS) intensiv erörtert. Die Verwaltung befürwortet unter allen gegebenen Umständen die geplanten Vorhaben der Diakonie Stetten. Der geplante Ersatzneubau auf dem Haldenberg in Lorch, der zunächst als Interimsgebäude für das Wohnheim Elisabethenberg genutzt werden soll, entspricht hingegen nicht den Förderkriterien des Landes. Problematisch ist neben der geplanten Größe der Einrichtung (36 Plätze in einem Gebäude) der vorgesehene integrierte Förder- und Betreuungsbereich. Die Förderrichtlinien schließen Wohnheime mit mehr als 24 Plätzen sowie ein Wohnheim mit angeschlossener Tagesstruktur aus Gründen der Trennung der beiden Lebensbereiche aus. Die Förderbehörde wird deshalb für das geplante Vorhaben keine befürwortende Stellungnahme im Förderausschuss abgeben.
Die Diakonie Stetten plant nun, ggf. das Projekt ohne Förderung umzusetzen. Die höheren Investitionskosten sollen durch eine Kosteneinsparung bei den Personalkosten ausgeglichen werden. In nur einem Gebäude müsste weniger Personal für die Nachtwache eingesetzt werden, als in zwei separaten Gebäuden. Eine genaue Kostenberechnung liegt dem Ostalbkreis bislang aber noch nicht vor. Insofern kann aus Sicht des Ostalbkreises dem Neubauprojekt Haldenberg nur unter der Bedingung zugestimmt werden, dass die Kosten für den Ostalbkreis nicht höher ausfallen werden, als dies bei einer mit Landesmitteln geförderten Einrichtung der Fall wäre.
Finanzierung und Folgekosten
Neu-, Umbau- und Modernisierungsvorhaben können mit einem Investitionskostenzuschuss des Landes gefördert werden. Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII den Bedarf für das Vorhaben bestätigt und dem Vorhaben zustimmt. Die Leistungen des Wohnens an sich sind im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe des Ostalbkreises zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.
Anlagen
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Sichtvermerke
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