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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen sowie der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Die Eigenbetriebe Ostalb-Klinikum Aalen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen und Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd wurden nach der Ausgliederung mit den verbleibenden Aktiva und Passiva, insbesondere Grundstücke mit Gebäuden zu einem Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ zusammengefasst.
Per 31. Dezember 2016 liegen vom Geschäftsbereich Rechnungsprüfung des Ostalbkreises testierte und vom Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb beschlossene letztmalige Jahresabschlüsse der drei ehemaligen Klinik-Eigenbetriebe vor. Diese Abschlüsse bilden die Basis der vorzunehmenden Aufteilung der Aktiv- und Passivpositionen auf das neue Unternehmen Kliniken Ostalb gkAöR und den Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb.
Im Umwandlungs- und Satzungsbeschluss des Kreistags des Ostalbkreises vom 29. November 2016 ist die Vorgehensweise bei der bilanziellen Zuordnung der Aktiv- und Passivpositionen zu der neuen Kliniken Ostalb gkAöR und dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb vorgegeben. Er enthält einen konkreten Ausgliederungsplan für jeden Bilanzkreis der ehemaligen Klinik-Eigenbetriebe, der Punkt für Punkt abgearbeitet wurde.
In den Klinik-Eigenbetrieben wurden bis einschließlich 31. Dezember 2016 die Investitionszuschüsse des Ostalbkreises in der Bilanzposition „Kapitalrücklage“ verbucht, verbunden mit der Ermittlung des Bilanzergebnisses unter Verwendung des Jahresergebnisses. Dies wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) so gefordert.
Bei Krankenhäusern in der Rechtsform einer GmbH schreibt das IDW
Aus Gesamtunternehmenssicht ist eine Verbuchung der Investitionszuschüsse des Ostalbkreises sowohl in der Kommunalanstalt als auch beim Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb daher als Sonderposten vorteilhaft, da damit die Jahresabschlüsse hinsichtlich diesem Sachverhalt sowohl zwischen den beiden Unternehmen als auch mit nahezu allen Krankenhausunternehmen in Deutschland vergleichbar sind.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat die GPA um eine aktuelle Stellungnahme in dieser Frage gebeten. Die GPA hat zurückgemeldet, dass im Zuge der Einführung des NKHR (Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) innerhalb der GPA ausführlich diskutiert wurde, ob eine Verbuchung der Trägermittel in Sonderposten toleriert werden soll, um eine Einheitlichkeit mit der kommunalen Bilanz des Trägers herzustellen. Die GPA hat sich entschlossen, einer Verbuchung in Sonderposten nicht zu widersprechen, unabhängig davon, in welcher Rechtsform das Krankenhaus geführt wird. Somit wird diese Verbuchung auch bei Eigenbetrieben und Anstalten akzeptiert.
Auf dieser Grundlage wird die Umbuchung der Trägermittel aus der Kapitalrücklage in die Sonderposten sowohl bei der Kommunalanstalt als auch beim Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb direkt im Anschluss an die Aufstellung der Eröffnungsbilanzen umgesetzt.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat die Ausgliederungsarbeiten begleitet und die vorliegende Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb bestätigt. Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Eröffnungsbilanz Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb zum
Anlage 2: Niederschrift zur Prüfung der Eröffnungsbilanzen zum 1. Januar 2017
Sichtvermerke
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