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Vorlage - 010/2018  

 
 
Betreff: Feststellung der Eröffnungsbilanz der
Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR zum 1. Januar 2017
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien Entscheidung
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
27.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Eröffnungsbilanz Kliniken Ostalb gkAöR
Anlage 2: Niederschrift zur Eröffnungsbilanz

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag / Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich des vom Kreistag zu erteilenden Weisungsbeschlusses / Der Kreistag trifft folgenden Weisungsbeschluss:

 

  1. Die Eröffnungsbilanz der Kliniken Ostalb gkAöR per 1. Januar 2017 wird gemäß Anlage 1 aufgestellt.

 

  1. Das kraft Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR notwendige Stammkapital in Höhe von 1,5 Mio. € wird durch einen Passivtausch aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Ostalbkreis (gewährte Betriebsmittel) geschöpft.

 

  1. Damit die Stammkapitalausstattung für den Ostalbkreis und die Kliniken Ostalb gkAöR erfolgsneutral verläuft, wird der zinsfreie Betrag für durch den Ostalbkreis gewährte Betriebsmittel von 5,5 Mio. € auf 4,0 Mio. € reduziert.

 

  1. Die bisher als „Kapitalrücklagen“ verbuchten Investitionszuschüsse des Ostalbkreises werden in einem ersten Folgeschritt nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz in der Bilanzposition „Sonderposten“ verbucht.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Per 1. Januar 2017 wurden die drei bestehenden Eigenbetriebe des Ostalbkreises Ostalb-Klinikum Aalen (einschließlich des Pflegeheims für Menschen im Wachkoma in Bopfingen), St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen und Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd in Mutlangen gemäß § 102a Abs. 1 GemO durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt „Kliniken Ostalb gkAöR“ umgewandelt.

 

Die Eigenbetriebe Ostalb-Klinikum Aalen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen und Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd wurden nach der Ausgliederung mit den verbleibenden Aktiva und Passiva, insbesondere Grundstücke mit Gebäuden zu einem Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ zusammengefasst.

 

Per 31. Dezember 2016 liegen vom Geschäftsbereich Rechnungsprüfung des Ostalbkreises testierte und vom Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb beschlossene letztmalige Jahresabschlüsse der drei ehemaligen Klinik-Eigenbetriebe vor. Diese Abschlüsse bilden die Basis der vorzunehmenden Aufteilung der Aktiv- und Passivpositionen auf das neue Unternehmen Kliniken Ostalb gkAöR und den Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb.

 

Im Umwandlungs- und Satzungsbeschluss des Kreistags des Ostalbkreises vom 29. November 2016 ist die Vorgehensweise bei der bilanziellen Zuordnung der Aktiv- und Passivpositionen zu der neuen Kliniken Ostalb gkAöR und dem
Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb vorgegeben. Er enthält einen konkreten Ausgliederungsplan für jeden Bilanzkreis der ehemaligen Klinik-Eigenbetriebe, der Punkt für Punkt abgearbeitet wurde.

 

Das kraft Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR notwendige Stammkapital in Höhe von 1,5 Mio. € wird durch einen Passivtausch aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Ostalbkreis (gewährte Betriebsmittel) geschöpft. Beim Ostalbkreis werden im Gegenzug 1,5 Mio. € im Wege eines Aktivtauschs von den kurzfristigen Forderungen gegenüber der Kliniken Ostalb gkAöR in eine „Beteiligung gegenüber verbundene Unternehmen“ umgebucht. Der Ostalbkreis verzichtet damit auf eine Rückzahlung von gewährten Betriebsmitteln in Höhe von 1,5 Mio. € zugunsten der Stammkapitalausstattung der Kliniken Ostalb gkAöR. Damit die Stammkapitalausstattung erfolgsneutral verläuft, wird der zinsfreie Betrag für durch den Ostalbkreis gewährte Betriebsmittel von 5,5 Mio. € auf 4,0 Mio. € reduziert.

 

In den Klinik-Eigenbetrieben wurden bis einschließlich 31. Dezember 2016 die Investitionszuschüsse des Ostalbkreises in der Bilanzposition „Kapitalrücklage“ verbucht, verbunden mit der Ermittlung des Bilanzergebnisses unter Verwendung des Jahresergebnisses. Dies wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) so gefordert.

 

Bei Krankenhäusern in der Rechtsform einer GmbH schreibt das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer, IDW RS KHFA 1 Ziff. 5.1 Stand 15.7.2016) eindeutig eine Verbuchung dieser Investitionszuschüsse in Sonderposten vor. Bei einer Verbuchung als Sonderposten sind die Jahresabschlüsse (Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)) mit Kliniken in anderer Rechtsform (v.a. GmbH) vergleichbar. Werden die Investitionszuschüsse des Trägers hingegen auf die Kapitalrücklage verbucht, neutralisieren sich die Abschreibungen für mit Trägermitteln finanziertem Anlagevermögen im GuV-Ergebnis nicht. Eine Vergleichbarkeit entsteht erst bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses durch Auflösung der Kapitalrücklage in Höhe der Abschreibung. Gerade bei nachträglicher Aktivierung von Baumaßnahmen wird das GuV-Ergebnis durch nachzuholende Abschreibungen stark verzerrt.

Aus Gesamtunternehmenssicht ist eine Verbuchung der Investitionszuschüsse des Ostalbkreises sowohl in der Kommunalanstalt als auch beim Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb daher als Sonderposten vorteilhaft, da damit die Jahresabschlüsse hinsichtlich diesem Sachverhalt sowohl zwischen den beiden Unternehmen als auch mit nahezu allen Krankenhausunternehmen in Deutschland vergleichbar sind.

 

Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat die GPA um eine aktuelle Stellungnahme in dieser Frage gebeten. Die GPA hat zurückgemeldet, dass im Zuge der Einführung des NKHR (Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) innerhalb der GPA ausführlich diskutiert wurde, ob eine Verbuchung der Trägermittel in Sonderposten toleriert werden soll, um eine Einheitlichkeit mit der kommunalen Bilanz des Trägers herzustellen. Die GPA hat sich entschlossen, einer Verbuchung in Sonderposten nicht zu widersprechen, unabhängig davon, in welcher Rechtsform das Krankenhaus geführt wird. Somit wird diese Verbuchung auch bei Eigenbetrieben und Anstalten akzeptiert.

 

Auf dieser Grundlage wird die Umbuchung der Trägermittel aus der Kapitalrücklage in die Sonderposten sowohl bei der Kommunalanstalt als auch beim Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb direkt im Anschluss an die Aufstellung der Eröffnungsbilanzen umgesetzt.

 

Der Zentralbereich Finanzen der Kliniken Ostalb wurde bei den Ausgliederungsarbeiten von der Wirtschaftsprüfungskanzlei Dr. Städele, Kempten, beraten.  Die Kanzlei
Dr. Städele hat Erfahrungen bei der Ausgliederung von kommunalen Krankenhäusern in eigenständige Kommunalanstalten in Bayern. Dort ist diese Rechtsform schon seit einigen Jahren für Kliniken möglich. Die Kanzlei Dr. Städele konnte aufgrund dieser Erfahrungen wichtige Impulse für die Ausgliederungsarbeiten geben.

 

Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat die Ausgliederungsarbeiten begleitet und die vorliegende Eröffnungsbilanz der Kliniken Ostalb gkAöR bestätigt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Eröffnungsbilanz Kliniken Ostalb gkAöR zum 1. Januar 2017

Anlage 2: Niederschrift zur Prüfung der Eröffnungsbilanzen zum 1. Januar 2017

 

 

 


Sichtvermerke

 

Assistenz Vorstandsvorsitzender

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Braun

 

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Vorstand

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Schneider

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Eröffnungsbilanz Kliniken Ostalb gkAöR (8 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Niederschrift zur Eröffnungsbilanz (238 KB)