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Beschlussantrag
Der Kreistag weist den Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR an, dem vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften erfolgte die Zustimmung des Verwaltungsrats in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2017 zu dem vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2017 einstimmig die Weisung des Kreistages an den Verwaltungsrat empfohlen.
Nach § 9 Abs. 2 lit. b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR ist ein sog. Weisungsbeschluss des Kreistages an die Verwaltungsratsmitglieder der eigenständigen Kommunalanstalt für die Verabschiedung des Wirtschaftsplanes vorgesehen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Assistenz Vorstandsvorsitzender |
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| Braun |
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Vorstand | __________________________________________ |
| Schneider |
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Verwaltungsratsvorsitzender | __________________________________________ |
| Pavel |