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Vorlage - 249/2017  

 
 
Betreff: Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2017 für das Stauferklinikum

- Tischvorlage -
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien Entscheidung
05.12.2017 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat stimmt der Budget- und Entgeltvereinbarung 2017 für das Stauferklinikum zu.

     


Sachverhalt/Begründung

 

Die Entgeltverhandlung 2017 für das Stauferklinikum wurde am Mittwoch,
29. November 2017, geführt. Der Verhandlungstermin für den Standort
Schwäbisch Gmünd wurde deshalb spät im Jahr gesetzt, da erst im Oktober 2017 eine landesweite Regelung für die Geriatrischen Zentren und Schwerpunkte zwischen den Landesverbänden der Kassen und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft geeint werden konnte. Darüber hinaus konnten die Kliniken Ostalb zu diesem Termin den Kostenträgern ein umfassendes Konzept für die Palliativstation als sog. „Besondere Einrichtung“ vorlegen.

 

Am Verhandlungstag konnte nach intensiven Verhandlungen eine materielle Einigung erzielt werden. Die Klärung technischer Fragen sowie die Abstimmung der notwendigen Nebenabreden mit den Kostenträgern wird bis Mitte Dezember 2017 abgeschlossen sein, so dass eine Umsetzung zum 1. Januar 2018 möglich ist.

 

Ausgangslage und Forderung

 

2016 wurde für das Stauferklinikum mit den Kostenträgern ein Leistungsgerüst von 18.500 Case-Mix Punkten (E1) vereinbart. Tatsächlich erreicht wurden 18.239 Case-Mix Punkte, die Vereinbarung wurde also nicht ganz erreicht. Bei den Zusatzentgelten und unbepreisten Fallpauschalen (E2, E3.2, E3.3) wurde die Vereinbarung um rund 135 T€ übertroffen.

 

Der Wechsel vom DRG-Katalog 2016 auf 2017 brachte einen positiven Katalogeffekt (Bewertung der Fälle aus 2016 mit dem neuen DRG-Fallpauschalenkatalog 2017) in Höhe von 94 Case-Mix Punkten.

 

Aufgrund der Leistungsentwicklung in den ersten neun Monaten 2017 und der Gesetzesregelung über empfindliche Fixkostendegressionsabschläge bei Mehrleistungen ist die im Jahre 2016 vereinbarte Leistungsmenge zuzüglich des positiven Katalogeffekts auch für das Jahr 2017 ein sachgerechtes DRG-Volumen. Bei den bepreisten Zusatzentgelten (E2) hingegen ist in 2017 eine eindeutige Steigerung gegenüber 2016 zu verzeichnen.

 

Auf dieser Datengrundlage wurde die Forderung für das Jahr 2017 mit folgenden wesentlichen Eckpunkten ermittelt:

 

  • E1 (DRG’s):
    Fortschreibung der Vereinbarung 2016 zuzüglich Katalogeffekt 2017, d.h. insgesamt 18.594 Case-Mix Punkte.
     
  • E2 (bepreiste Zusatzentgelte):
    Anhebung der Vereinbarung 2016 um rund 440 T€, da die Ist-Zahlen 2017 ein weiteres Wachstum in diesem Bereich zeigen.

 

  • E3.2 (unbepreiste Zusatzentgelte), E3.3 (unbepreiste DRG’s)
    Vereinbarung der voraussichtlich anfallenden Leistungsarten und Leistungsmengen.

 

 

 

 

 

Verhandlungsverlauf und -ergebnis

 

Primäres Verhandlungsziel war es, die 2016 vereinbarte Leistungsmenge im Bereich E1 zuzüglich des positiven Katalogeffekts wieder vollumfänglich zu vereinbaren. Ein weiteres Ziel war es, die Leistungssteigerungen bei den bepreisten Zusatzentgelten möglichst umfassend umzusetzen.

 

Nach eingehender Diskussion der Leistungszahlen und Würdigung der von der Klinikseite vorgetragenen Argumente konnten sich die Verhandlungspartner auf ein sachgerechtes Leistungsvolumen verständigen.

 

Die geforderte Leistungsmenge von 18.594 Case-Mix-Punkten wurde letztlich in voller Höhe anerkannt. Ebenso wurde die Forderung bei den bepreisten Zusatzentgelten voll umgesetzt. Bei den unbepreisten Zusatzentgelten und den Individual-DRG’s wurden die geforderten Leistungsarten nahezu vollständig anerkannt und die Preise in der Verhandlung geeint.

 

Ebenso konnten sich die Vertragsparteien darauf verständigen, dass der Mindererlösausgleich bis zu einer Untergrenze von 18.000 Case-Mix-Punkten ausgesetzt wird.

 

 

 

Bewertung der Verhandlungsergebnisse
 

Das Verhandlungsergebnis ist uneingeschränkt als „gut“ zu bewerten. Beim Leistungsgerüst konnten die Vorstellungen der Klinikseite nahezu vollständig umgesetzt werden.

 

Die Verhandlungspartner auf Krankenkassenseite haben auch in dieser Verhandlung die von der Klinikseite vorgetragene Sichtweise, die Kliniken Ostalb trotz drei eigenständiger Plankrankenhäuser mit separaten Entgeltvereinbarungen als ein Gesamtunternehmen zu sehen, gewürdigt und die erste Verhandlungsrunde nach der Fusion auf partnerschaftlicher Basis geführt und damit die Entwicklung der Kliniken Ostalb zu einem Verbundunternehmen positiv begleitet.

 

Die nun in den Budgets der drei Klinikstandorte für 2017 vereinbarten Mengen bilden eine gute Basis für die Umsetzung des Medizinkonzepts der Kliniken Ostalb.

 

 


Die Ergebnisse im Detail

 

  1. Erlösbudget (mit Überliegern ohne Ausgleiche):

63.957.579,98 €, darin enthalten 1.666.703,44 € für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2017

 

  1. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlage 3 zur FPV 2017:

147.557,96 €

 

  1. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlagen 4 und 6 zur FPV 2017:

294.854,03 €

 

  1. Summe der Bewertungsrelationen (mit Überlieger):
    18.594,236
     
  2. Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (CMI) (mit Überlieger):
    0,911

 

  1. Der Pflegezuschlag beträgt 463.958,01 €.

 

  1. Der Zuschlag zur Finanzierung von Mehrkosten, die durch die Umsetzung der Mindestanforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene des G-BA entstehen, beträgt 333.463,20 €.

 

  1. Der Gesamtbetrag für die Schwerpunkte und Zentren (Onkologischer Schwerpunkt, Geriatrischer Schwerpunkt) beträgt 458.055,18 €.
     
  2. Der Gesamtbetrag für Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (Hygieneförderprogramm) beträgt 129.669,24 €.
     
  3. Das krankenhausindividuelle Ausbildungsbudget beträgt 2017 (ohne Ausgleiche):
    1.883.348,80 €.

 

  1. Der Verrechnungsbetrag für Ausgleiche beträgt 1.009.243,15 €.

 


 

 


 

 

Sichtvermerke

 

Assistenz Vorstandsvorsitzender

__________________________________________

 

Braun

 

 

Vorstand      

__________________________________________

 

Schneider

 

 

Verwaltungsratsvorsitzender

__________________________________________

 

Pavel