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| Betreff: |
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen |
| Status: | öffentlich | | |
| Federführend: | Sozialdezernat / Kreisjugendamt |
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| Beratungsfolge: |
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Antrag der Verwaltung:Antrag der Verwaltung: Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung:
Sachverhalt/Begründung: - Ausgangssituation:
Seit der ab 01.01.1995 vom Gesetzgeber vorgenommenen Zuordnung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII) in das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Fachdiskussion über deren Richtigkeit von erheblichen Meinungsunterschieden geprägt. So wird auch die Praxis der Jugendämter bei der Gewährung von Eingliederungshilfen von verschiedenen Seiten heftig kritisiert. Zum einen wird von seiten der Psychiatrie und den betroffenen Eltern der Vorwurf erhoben, die Jugendhilfe kümmere sich zu wenig um diese Zielgruppe und schaffe dadurch einen “Verschiebebahnhof” zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie und zum anderen werden von den Kostenträgern die beständig steigenden Fallzahlen und Kosten beklagt.
Das seit 01.07.2001 geltende Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – hat für zusätzliche Diskussionen unterschiedlichster Art gesorgt. So sind die öffentlichen Jugendhilfeträger jetzt auch Rehabilitationsträger geworden und somit zur Anwendung der Regelungen dieses Gesetzes verpflichtet.
Schließlich gewinnt die allgemeine Diskussion im Zusammenhang mit den wesentlich gestiegenen Fallzahlen und Kosten derzeit eine besondere Brisanz, zumal gerade im Bereich der Eingliederungshilfe durch die Zuordnung immer neuer Störungsbilder für die Zukunft mit einer dramatischen Steigerung gerechnet wird.
Aufgrund der sich innerhalb des gesamten Verbandsgebiets gleichermaßen zu beobachtenden Entwicklung, hat sich auch der Landesjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 11.03.2003 mit dieser Thematik beschäftigt.
- Entwicklung der Ausgaben im Ostalbkreis:
Aus der nachfolgenden Gegenüberstellung der Ausgabenentwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen im Ostalbkreis wird deutlich, dass sich die Kosten in der Zeit von 1997 bis 2002 nahezu verdoppelt haben. Inbegriffen sind hier sowohl die Aufwendungen für die teil- und vollstationären Fremdunterbringungen als auch für die ambulanten Leistungen. Gerade im Bereich der ambulanten Leistungen (Legasthenie, Rechenschwäche, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, Hyperaktivität, usw.) ist auch im Ostalbkreis eine erhebliche Steigerung eingetreten. Zunehmend wird auch
ein Anstieg der integrativen Frühförderung durch zusätzliche Betreuung von Kindern im Kindergarten verzeichnet.
Ausgaben der Eingliederungshilfe im Ostalbkreis 1997 - 2002
III. Beabsichtigte Steuerungsmaßnahmen:
Angesichts dieser Ausgangslage ist es geboten, in enger Abstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern und dem Landkreistag Baden-Württemberg diese Entwicklung einer aktuellen Überprüfung zu unterziehen und Steuerungsinstrumente zu Rahmenbedingungen, Berichtswesen und Strukturvorgaben einzusetzen.
Beim Landkreistag Baden-Württemberg wurde insbesondere zum Bereich der ambulanten Eingliederungshilfen bereits eine Expertengruppe mit Vertretern des Städtetags, von örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozial- und Jugend-
hilfe, des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, der Landesarbeitsstelle Kooperation beim Oberschulamt Stuttgart und des Landesgesundheitsamtes eingerichtet mit dem Auftrag, bis zum Herbst 2003 Handlungsempfehlungen für die örtlichen Jugendhilfeträger zu entwickeln. An dieser Arbeitsgruppe ist auch das Kreisjugendamt Ostalbkreis beteiligt.
Bereits zu Beginn der aufgezeigten Entwicklungstendenzen hat das Kreisjugendamt im Zusammenwirken mit dem Staatlichen Schulamt in mehreren Gesprächen ein Raster entwickelt, welches bei Teilleistungsstörungen in Verbindung mit dem schulischen Bereich (Legasthenie, Dyskalkulie) bereits zur Anwendung kommt und sicherstellt, dass insbesondere die Schulen vorrangig dem ihnen übertragenen Bildungsauftrag gerecht werden.
Ergänzend wurde zwischenzeitlich auch mit dem Gesundheitsamt eine enge Kooperation vereinbart.
Schließlich bedarf es im Ostalbkreis für die Zukunft noch einer geeigneten Anlaufstelle für die Diagnostik. Auch hier wurden bereits Vorgespräche mit dem Chefarzt, der an der Virngrundklinik vorgesehenen Kinder- und Jugendpsychiatrie, geführt.
Finanzierungen und Folgekosten:
Finanzierungen und Folgekosten: Die Finanzierung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII erfolgt über den allgemeinen Jugendhilfehaushalt.
Anlagen:
Anlagen: - keine Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Dauser Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel
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