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Vorlage - 371/03  

 
 
Betreff: Geplante Sparmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg im Jugendhilfebereich
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
25.03.2003 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation

 

Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat im Nachtrag zum Haushalt 2003 als Ausgleich der zu erwartenden Steuermindereinnahmen umfangreiche Konsolidierungs­maßnahmen beschlossen. Entsprechend der November-Steuerschätzung muss Baden-Württemberg derzeit mit einem Steuerausfall von 1,068 Mrd. € in 2003 rechnen. Hinzu kommt ein Fehlbetrag aus dem Rechnungsabschluss 2002 von rd. 700 Mio. € und Mehrausgaben durch den jüngsten Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst. Die Landesregierung hat als Gegenmaßnahme Einsparungen von 770 Mio. € in ihrem Nachtragsentwurf  vorgesehen.  In  den einzelnen Ressorts sollen Mittelkürzungen in Höhe von 300 Mio. € vorgenommen werden. Das Sozialministerium ist davon mit rd. 10,8 Mio. € betroffen.

 

Nach der derzeitigen Terminplanung wird das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Jahr 2003 am 13.03.2003 im Finanzausschuss des Landtags beraten. Die Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Landtag ist für 26./27.03.2003 vorgesehen.

 

Kreisrat Volker Grab (Bündnis 90/Die Grünen) hat in der Kreistagssitzung am 18.02.2003 darum gebeten, in den nächsten Sitzungen der Fachausschüsse die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Kürzungen auf den Ostalbkreis bzw. Dienste und Einrichtungen im Ostalbkreis darzustellen. Landrat Pavel hatte dies zugesagt.

 

 

II. Geplante Einsparmaßnahmen im Einzelnen

 

Eine Reihe der geplanten Zuwendungskürzungen bzw. - streichungen erstreckt sich auf Tätigkeitsfelder und soziale Dienstleistungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses fallen. In dessen Sitzung am 18.03.2003, wird die Verwaltung über die Kürzungsabsichten im Bereich der

 

- Förderung der beruflichen Eingliederung Arbeitsloser

- Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten

- Sozialberatungsdienste für ausländische Arbeitnehmer und deren Familien

- und Erstattung von Sozialhilfe für Spätaussiedler

 

informieren.

 

Für den Geschäftskreis des Jugendhilfeausschusses sind insbesondere die vorgesehenen Kürzungen bei der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit von Bedeutung.

 

 

 

Gemäß den Empfehlungen der sogenannten Enquete-Kommission “Jugend-Arbeit-Zukunft” wurde in den letzten Jahren die Jugendsozialarbeit an Förderschulen, Hauptschulen und beruflichen Schulen, die unter erschwerten sozialen und pädagogischen Bedingungen arbeiten, brennpunktorientiert ausgebaut. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen.

 

 

Folgende Aktivitäten der Jugendsozialarbeit an Schulen wurden beispielsweise bisher entwickelt und haben sich bewährt:

 

 

- Sozialpädagogische Angebote an alle Schüler/innen oder an spezielle Gruppen

- Vermittlung bei interkulturellen Konflikten

- Beratung von Schüler/innen, Eltern und Lehrkräften einschließlich Vermittlung von einzelfallbezogenen Hilfen bis hin zur Krisenintervention

- Gruppenarbeit mit Schulklassen oder bestimmten Gruppen von Schülerinnen, mit Eltern oder Lehrkräften (themenorientiert oder zielgruppenorientiert)

- Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen Schule und Jugendhilfe und Vernetzung mit sozialen Diensten und Einrichtungen im Einzugsbereich

 

Mit Hilfe von Landesförderung konnten an der Mozartschule in Schwäbisch Gmünd-Hussenhofen, an der Rauchbeinschule in Schwäbisch Gmünd, an der Bohlschule in Aalen und an der Buchenbergschule in Ellwangen jeweils eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden. Das Land beteiligt sich pro Schuljahr und Stelle mit pauschal 15.000 € an den Personalkosten. Die Schulsozialarbeit an der Hauptschule Bopfingen (0,5 Stelle) wird vom Land Baden-Württemberg bislang nicht gefördert. An Stelle der Landesförderung konnte hier ein Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds - Ziel 3 ermöglicht werden.

 

Der Förderanteil des Landes an der Jugendsozialarbeit an Schulen mit insgesamt 2,525 Mio. € soll im Rahmen des Nachtragshaushaltes um 2,0 Mio. € gekürzt werden. Dies würde faktisch einem “Aus” des Landesförderprogrammes gleichkommen. Die bisherigen Zuwendungsbescheide sind befristet auf 31.08.2003.

 

Wie der Presse in den vergangenen Tagen zu entnehmen war, gibt es innerhalb der beiden Regierungsfraktionen von CDU und FDP Verlautbarungen, die darauf schließen lassen, dass das bewährte Förderprogramm über das Schuljahresende 2002/2003 eventuell mit geänderten Modalitäten fortgeführt werden soll. Entsprechende Entscheidungen sind jedoch derzeit nicht konkret absehbar.

 

 

 

III. Auswirkungen und Konsequenzen der geplanten Landeskürzungen

 

Die vorgesehenen Zuwendungskürzungen werden ohne Zweifel schmerzliche Auswirkungen auf das soziale Dienstleistungsangebot im Ostalbkreis haben und daneben den Ostalbkreis als Sozial- und Jugendhilfeträger direkt und indirekt zusätzlich belasten. Verschiedene Einrichtungen und Dienste haben in Schreiben gegenüber der Landkreisverwaltung ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und gleichzeitig darum gebeten, mit kommunalen Mitteln für eine Kompensation und damit Verringerung der gravierenden Einschnitte zu sorgen.

 

Die Landkreisverwaltung ist sich der Konsequenzen, die sich zwangsläufig aus den Einsparungen bzw. Mittelkürzungen des Landes ergeben werden, bewusst. Vieles was im Schulterschluss zwischen Freien Trägern, Städten und Gemeinden und dem Ostalbkreis mit Unterstützung des Landes an sozialer Infrastruktur geschaffen werden konnte, ist jetzt akut gefährdet Gleichwohl ist es unter Berücksichtigung der äußerst angespannten Finanzsituation des Ostalbkreises und insbesondere der absehbaren zusätzlichen Kostenbelastungen im Pflichtaufgabenbereich (z.B. steigende Sozial- und Jugendhilfekosten, LWV-Finanzproblematik) nicht möglich, mit Landkreismitteln finanziellen Ausgleich zu leisten. Hinzu kommt, dass das Land angesichts einer sich verschärfenden Finanzproblematik bereits jetzt weitere Sparrunden angekündigt hat, die weitere Einschnitte im Sozialbereich befürchten lassen.

 

 

 

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

 

siehe Ziffer III

Anlagen:

Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

 

Fachdezernent __________________________________________________

   Rettenmaier

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel