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Vorlage - 217/2017  

 
 
Betreff: Prüfung des Projektes "Lernende Kulturregion Schwäbische Alb"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Bildung und Kultur Beteiligt:Stabsstelle Rechnungsprüfung
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.11.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag überträgt dem Rechnungsprüfungsamt gem. § 112 Abs. 2 GemO die Prüfung der Verwendungsnachweise des Projektes „Lernende Kulturregion Schwäbische Alb“ (Mittel in Selbstverwaltung durch das Projektbüro) hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Zahlen der Buchführung des Ostalbkreises.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Hintergrund

 

Die Kulturstiftung des Bundes hat das Programm „TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel“ eingerichtet, das von 2016 bis 2020 in Kooperation mit den Ländern, den Landkreisen und Kommunen neue Kooperationsmodelle und Arbeitsformen von Kulturinstitutionen erprobt. Ziel ist, Impulse und Beispiele für ein zukunftsfähiges Kulturangebot in strukturschwachen Räumen zu geben und den demographischen und gesellschaftlichen Wandel mitzugestalten.

 

Die Modellregion Schwäbische Alb mit den LEADER-Regionen Brenzregion, Jagstregion, Mittlere Alb und Oberschwaben in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Heidenheim, Ostalbkreis, Reutlingen, Schwäbisch Hall und Sigmaringen wurde als eine von bundesweit vier Modellregionen ausgewählt. Das Projekt „Lernende Kulturregion Schwäbische Alb“ wird von der Kulturstiftung des Bundes mit 3 Mio. Euro und mit insgesamt 615.000 Euro seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert.

 

Projektorganisation

 

Der Bildungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2015 beschlossen, dass der Ostalbkreis die Trägerschaft des Projektes „Lernende Kulturregion Schwäbische Alb“ übernimmt und damit die bereitgestellten Fördermittel zu verwalten und ein Projektbüro einzurichten hat. Die entsprechenden Personal- und Sachkosten werden aus Projektmitteln finanziert.

 

In Absprache mit den Fördermittelgebern leitet das Projektbüro einen Teil der Fördermittel an Kultureinrichtungen weiter, die ausgewählt wurden, langfristige Kooperationen mit kleineren Partnern aufzubauen, ihre Arbeitsweisen weiterzuentwickeln und ihre Erfahrungen an andere Einrichtungen weiterzugeben.

 

Zudem unterstützt das Projektbüro weitere Kultureinrichtungen dabei, ihre Projektideen bzw. Transformationsvorhaben bei den LEADER-Regionen der Modellregion zu beantragen, und kofinanziert erfolgreiche Projektanträge mit bis zu 30 % über eigene Fördermittel.

 

Innerhalb der Projektlaufzeit von 2016 bis 2020 wird das Projektbüro somit rund 2,5 Mio. Euro Fördermittel an voraussichtlich 10 bis 20 Kultureinrichtungen weiterleiten.

 

Prüfung

 

Die Kultureinrichtungen sind vertraglich zur korrekten Verwendung und Abrechnung der Fördermittel und entsprechendem Nachweis verpflichtet. Das Projektbüro ist für die Prüfung der Verwendungsnachweise der Kultureinrichtungen (an Endprojektträger weitergeleitete Mittel) und die Erstellung eines entsprechenden Prüfvermerks zuständig. Der Prüfvermerk wird durch das Projektbüro unterzeichnet und an die Fördermittelgeber weitergeleitet.

 

Das Projektbüro übernimmt zudem die sachliche Prüfung und rechnerische Vorprüfung der eigenen Verwendungsnachweise (Mittel in Selbstverwaltung durch das Projektbüro) sowie die Vorbereitung eines entsprechenden Prüfvermerks. Die rechnerische Endprüfung bzw. die Bestätigung der Übereinstimmung der Buchungsdaten mit den Zahlen der Buchführung muss jedoch durch das Rechnungsprüfungsamt des Ostalbkreises erfolgen.

 

Die Prüfung von Verwendungsnachweisen des Projektbüros fällt nach § 48 LKrO i. V. mit §§ 110 und 111 GemO nicht in den Aufgabenkreis der Rechnungsprüfung und müsste dem Rechnungsprüfungsamt daher gem. § 112 Abs. 2 GemO vom Kreistag übertragen werden. Die Prüfungszuständigkeit würde sich dann lediglich auf die Verwendungsnachweise des Projektbüros und auf die Bestätigung der Übereinstimmung mit den Zahlen der Buchführung beziehen und mit Abschluss des Projektes „Lernende Kulturregion Schwäbische Alb“ enden.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten der Rechnungsprüfung werden aus Projektmitteln, die von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden, erstattet.

 

 

 


 

Sichtvermerke

 

GB Bildung und Kultur

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Bildhauer

 

 

GB Rechnungsprüfung

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Busan

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel