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Vorlage - 203/2017  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2018 - Haushalt Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.

 

Er empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich zusammen aus Leistungen des Bundes, des Landes und kommunalen Leistungen. Diese umfassen:

 

    das Verwaltungsbudget

    das Eingliederungsbudget

  • Allgemeine Eingliederungsleistungen nach SGB II
  • Sonderzuteilung für § 16e SGB II alte Fassung (unbefristeter

Beschäftigungszuschuss)

  • ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose

 

    das Landesprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS

    die passiven Leistungen

  • Arbeitslosengeld II
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

Die im Entwurf des Haushaltsplans 2018 eingeplanten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget wurden auf Basis des ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2018 vom 28. Juni 2017 sowie einer vorläufigen Mittelzuteilung ermittelt.

 

Eine endgültige Mittelzuteilung erfolgt jedoch erst nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2018. Durch die Bundestagswahl und die darauffolgende Regierungsbildung werden sich die Verabschiedung und das Inkrafttreten jedoch auf das Jahr 2018 verschieben, weshalb zunächst mit einer vorläufigen Haushaltsführung zu rechnen ist.

 

Mit der genauen Mittelzuteilung in den Bereichen Verwaltungs- und Eingliederungsbudget ist daher erst im Frühjahr 2018 zu rechnen.

 

Verwaltungsbudget

 

Für das Verwaltungsbudget stehen dem Jobcenter Ostalbkreis nach derzeitiger Planung Mittel in Höhe von 11.750.000 € zur Verfügung. Das Budget finanziert sich aus 9.910.000 € Bundesanteil, 60.000 € Sondermitteln aus dem ESF-Bundes­programm sowie 1.780.000 € kommunalem Finanzierungsanteil des Landkreises.

 

Eingliederungsbudget

 

Für Eingliederungsleistungen stehen dem Jobcenter Ostalbkreis voraussichtlich Mittel in Höhe von 3.755.500 € zur Verfügung. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose in Höhe von 130.000 € sowie die Sonderzuteilung für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 345.500 €. Den Ausgaben wurden im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2018 in der Ausschuss-Sitzung vom 10.10.2017 bereits zugestimmt.

 

Im Vergleich zum Jahr 2017 ergibt sich eine Reduzierung des Eingliederungsbudgets in Höhe von 169.500 €. Diese Reduzierung resultiert aus dem schrittweisen Auslaufen des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose, weshalb für dieses Programm für das Jahr 2018 der Ansatz gegenüber 2017 um 435.000 € reduziert wurde.


Landesprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS

 

Der in den Jahren 2012 bis 2016 innerhalb des Landesarbeitsmarktprogramms durchgeführte Passiv-Aktiv-Transfer wurde im Jahr 2017 unter dem Namen Passiv-Aktiv-Tausch PLUS (PAT-PLUS) neu aufgelegt. Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung hat der Teilnahme des Ostalbkreises mit 50 Teilnehmerplätzen in seiner Sitzung vom 04.07.2017 zugestimmt. Die Laufzeit des Programms ist zunächst bis 30.06.2018 befristet.

 

Die voraussichtlichen Ausgaben für das Landesprogramm belaufen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 138.000 €. Der Anteil des Landes beträgt dabei 108.000 €. Der Landkreis beteiligt sich nach Vorgabe des Landesprogramms mit einem kommunalen Zuschuss an die Arbeitgeber aus den eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 30.000 €.

 

Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber eine Förderung von bis zu 75% des Bruttoarbeitsentgelts der Teilnehmer sowie die Erstattung der Kosten für die sozialpädagogische Betreuung. Diese werden über § 16e SGB II und somit vollständig aus Bundesmitteln finanziert. Hierzu sind im Arbeitsmarktprogramm 2018 insgesamt 440.000 € aus dem Eingliederungsbudget angesetzt.

 

Passive Leistungen

 

Der Planansatz 2018 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 40.900.000 € (2017: 39.000.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosengeld II die Aufwendungen für Sozialgeld, Mehrbedarfe und die Sozialversicherung enthalten.

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2018 wird mit jahresdurchschnittlich 5.700 prognostiziert (2017: 5.800). Der Haushaltsansatz  für die Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt 27.303.000 € (2017: 26.747.000 €).

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften blieb im Jahresverlauf 2017 unter den vor Jahresfrist prognostizierten jahresdurchschnittlichen 5.800. Für 2018 ist trotzdem mit einer Erhöhung der Ausgaben zu rechnen. Dies hängt vor allem mit den zu erwartenden Preissteigerungen bei Neuanmietungen und der im Jahr 2018 anstehenden Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes zusammen. Zudem führt die Erhöhung des ALG II-Regelsatzes zu zusätzlichen KdU-Ausgaben bei Aufstockern und Ergänzern.

 

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung beläuft sich für das Jahr 2018 auf voraussichtlich 13.100.000 €. Die prozentuale Beteiligung wurde im Laufe des Jahres 2017 rückwirkend zum 01.01.2017 auf 51,7% angehoben und beträgt im kommenden Jahr 52,2% der laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung. Hierin ist auch die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die vom Bund zugesagten Mittel für flüchtlingsbedingte Mehrkosten bei den KdU und der Stärkung der Kommunalfinanzen enthalten. Es werden weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land und Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen) in Höhe von 3.094.500 € erwartet, so dass der Zuschussbedarf 2018 durch den Ostalbkreis 11.108.500 € beträgt.

 

Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft und Heizung werden über diesen Ansatz auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.

 

Der Ansatz 2018 für Bildung und Teilhabe beträgt 735.000 € und liegt somit 15.000 € unterhalb des Ansatzes für 2017. Die Erstattung der Ausgaben durch den Bund erfolgt im Rahmen der KdU-Bundesbeteiligung und ist dort als Einnahme angesetzt.

 

Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben

 

Budget

Kostenträger

2018

Mittelansatz 2018

Mittelansatz 2017

Veränderung

Verwaltungsbudget

Bund inkl.

Sonderprogramme

= 9.970.000 €

Ostalbkreis (KFA)

= 1.780.000

11.750.000 €

11.680.230 €

+69.770 €

 

Eingliederungsbudget

Bund 100 %

3.755.500 €

 

3.925.000 €

 

-169.500 €

 

Landesprogramm

PAT-PLUS

Land BW

= 108.000 €

Ostalbkreis

= 30.000 €

138.000 €

 

0 €

 

+138.000 €

Passive Leistungen Arbeitslosengeld II

Bund

= 38.725.000€

Rückforderungen

= 2.175.000 €

40.900.000 €

 

39.000.000 €

 

+1.900.000 €

Passive Leistungen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)

Bund

= 13.100.000 €

Land BW

= 1.400.000 €

Rückforderungen

= 1.694.500 €

Ostalbkreis

= 11.108.500 €

27.303.000 €

 

26.747.000 €

 

+556.000 €

Passive Leistungen Bildung und Teilhabe

Bundesbeteiligung in KdU enthalten

 

Rückforderungen

= 10.000 €

735.000 €

 

750.000 €

 

-15.000 €

Gesamt

 

 

84.581.500 €

 

82.102.230 €

 

+2.479.270 €

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Tabellenübersicht

 

 

 

 


 

Anlagen

 

--

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent     

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel