Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Nach § 29 Sozialgesetzbuch VIII soll die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. Soziale Gruppenarbeit ist eine Form der Hilfe zur Erziehung.
Die Tagesgruppenerziehung nach § 32 Sozialgesetzbuch VIII ist in Baden-Württemberg durch zahlreiche Festlegungen zunehmend unflexibel und umständlich zu realisieren. Deshalb wurde im Ostalbkreis die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII als ebenso intensive aber sehr viel flexiblere Hilfeleistung angestrebt und in Aalen ab 23. Oktober 2008 als Familienorientierte Soziale Gruppe (FSG) in Trägerschaft des Aufwind e. V. umgesetzt. Insofern kann die FSG als Nachfolgeeinrichtung der vormals in Aalen durch den Aufwind e. V. betriebenen Tagesgruppen bezeichnet werden.
Neben dieser FSG gibt es im Ostalbkreis weitere Angebote der Sozialen Gruppenarbeit:
II. Derzeitige Situation und Neuerungen
Seit Oktober 2008 leistet die Familienorientierte Soziale Gruppe (FSG) des Aufwind e.V. hervorragende Arbeit für Schülerinnen und Schüler aus der Raumschaft Aalen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Gruppenräume befinden sich in der Kettelerstraße am Stammsitz des Trägers in der sogenannten „Aufwind-Villa“. Durch das soziale Lernen in der Gruppe und die Begleitung der schulischen Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler durch die FSG intensiv unterstützt. Oftmals wird dadurch der Verbleib in der Herkunftsfamilie gesichert. Aufgrund der hohen Qualität des Angebots war die Gruppe in den letzten Jahren stets überbelegt. Es wurde nun mit Schuljahresbeginn 2017 die Leistungs- und Entgeltvereinbarung auf eine neue Grundlage gestellt, um flexibel für 12 - 20 Kinder an 220 Tagen im Jahr Hilfe zur Erziehung in Gruppenform zu realisieren.
Herr Wiedenhöfer, Geschäftsführer des Aufwind e. V., und der Leiter der FSG, Herr Weinstein, werden dieses Leistungsangebot in der Jugendhilfeausschusssitzung am 06. Dezember 2017 vorstellen.
Finanzierung und Folgekosten
Soziale Gruppenarbeit ist eine Form der Hilfe zur Erziehung und zählt damit zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. Die bisherige Einzelfallfinanzierung der FSG beim Aufwind e. V. wurde am 01.09.2017 auf eine Gesamtfinanzierung des Gruppenangebots umgestellt. Diese Umstellung verursacht für den Ostalbkreis keine Mehrkosten. Die Kosten belaufen sich derzeit in angemessener Höhe auf jährlich 245.000 €.
Anlagen
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Sichtvermerke
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