Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
1. Ausgangssituation
Am 27. Februar 2016 trat das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden Württemberg (Chancengleichheitsgesetz -ChancenG) in Kraft. Für Stadt- und Landkreise sowie Städte ist seitdem neu, dass ab einer Einwohnerzahl von 50.000 eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden muss. In der Landkreisverwaltung besteht diese Stelle seit April 1987, somit Jahrzehnte als Freiwilligkeitsleistung. Außerdem sollen gemäß § 27 ChancenG alle Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Stadt- und Landkreise Chancengleichheitspläne erstellen.
2. Inhalt des Chancengleichheitsplans
Den Kommunalverwaltungen wird die Gestaltung des Inhaltes selbst überlassen. Die Landkreisverwaltung hat sich dafür entschieden, die Vorgaben des Sozialministeriums bzw. die gesetzlichen Vorgaben (§§ 5-8 ChancenG) zu beachten, welche für Landesbehörden gelten. Der Chancengleichheitsplan wird auf die Dauer von sechs Jahren ausgerichtet, nach drei Jahren wird ein Zwischenbericht erstellt. Zu Beginn wird eine Personalstrukturanalyse dargestellt. Anschließend werden Maßnahmen formuliert um die Chancengleichheit in der Landkreisverwaltung aktiv zu fördern. Die Bestandsaufnahme wurde zum Stichtag 30.06.2017 erstellt. Der Chancengleichheitsplan wurde in enger Abstimmung zwischen der Beauftragten für Chancengleichheit, dem Geschäftsbereich Personal und Organisation und dem Personalrat erarbeitet. Die im letzten Kapitel des Chancengleichheitsplans enthaltenen Maßnahmen verfolgen das Ziel der tatsächlichen Chancengleichheit in der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises.
3. Zusammenfassung der Inhalte
Die Personalstrukturanalyse zeigt deutlich, dass mehr weibliche als männliche Mitarbeitende bei der Landkreisverwaltung beschäftigt sind, wobei dies im Landesvergleich üblich ist. Es gibt Bereiche, wie bspw. die Straßenmeistereien bei denen ein Geschlecht nahe zu 100 % der Mitarbeitenden ausmacht. Erkennbar ist auch, dass überwiegend Frauen in Teilzeit arbeiten. Bei den Führungskräften arbeitet kein Mann in Teilzeit, jedoch 30 % der Frauen. Die nahezu Ausgeglichenheit der Geschlechter bei den Führungskräften, 56 % männliche Führungskräfte und 44 % weibliche Führungskräfte (ausgenommen der Dezernentenebene) spiegelt sich teilweise bei der Verteilung der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen wider. Ab der Entgeltgruppe S 15 bzw. der Besoldungsgruppe A 15 sind deutlich mehr, bzw. ausschließlich männliche Mitarbeiter vorzufinden.
Die Maßnahmen, die im Chancengleichheitsplan enthalten sind, zielen auf eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ab, sowie auf eine Erleichterung der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Förderungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts.
Finanzierung und Folgekosten
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung. Sollten einzelne Maßnahmen finanzielle Mittel erfordern, wäre dies gesondert vom zuständigen Gremium vor der Umsetzung zu beschließen.
Anlagen
Chancengleichheitsplan 2017-2023 für die Landkreisverwaltung des Ostalbkreises
Sichtvermerke
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