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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) dem Wirtschaftsplan 2018 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts, an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Genehmigung des Wirtschaftsplans 2018 und des 5-jährigen Finanzplans
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (siehe Anlage). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2017 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.
Der Wirtschaftsplan 2018 weist Erlöse in Höhe von 368.118 Euro aus. Diese setzen sich zum größten Teil aus externen Finanzierungszuschüssen der Kreissparkasse Ostalb, der Kreissparkasse Heidenheim, der Volks- und Raiffeisenbanken Ostalbkreis und der EnBW/ODR zusammen. Diese Institutionen haben ihre Kooperationsverträge mit der WiRO für die Jahre 2018 bis 2020 verlängert. Weiterhin erhält die WiRO unterjährige Finanzierungszuschüsse der Gesellschafter Ostalbkreis und Landkreis Heidenheim in Höhe von 105.000 Euro. Ergänzt werden diese Erlöse durch sonstige betriebliche Einnahmen aus der Projekt- und Kostenübernahme durch weitere Partner.
Den Einnahmen stehen Ausgaben von 429.500 Euro gegenüber. Das Defizit von max. 61.382 Euro wird anteilig von den Gesellschaftern übernommen. Für den Ostalbkreis beträgt der max. Defizitausgleich 66 % bzw. 40.512 Euro. Damit beläuft sich der Zuschussbetrag des Ostalbkreises für die WiRO für das Jahr 2018 auf 90.512 Euro.
Mit dem Budget wird die WiRO in die Lage versetzt ihre Aufgaben zu erfüllen, ohne jedoch größere Standortwerbemaßnahmen umsetzen und projektbezogene externe Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Arbeit der WiRO wird sich auch in 2018 auf folgende Bereiche konzentrieren:
Die Maßnahmen und Aktivitäten sind mit einem Betrag von 50.000 Euro aus der Grundfinanzierung im Wirtschaftsplan hinterlegt. Notwendigerweise müssen erhebliche projektbezogene Finanzierungsmittel von beteiligten Partnern wie Unternehmen, Kommunen oder sonstigen Institutionen akquiriert werden. Neben den finanziellen Mitteln ist für eine erfolgreiche Arbeit die personelle Ausstattung der WiRO von wesentlicher Bedeutung. Die Initiierung, Koordinierung und Umsetzung der Wirtschaftsfördermaßnahmen ist sehr zeitintensiv und setzt ein großes Netzwerk an Partnern voraus. In der WiRO arbeiten mit Geschäftsführung, Projektleiter, Sekretariat und Trainee vier Personen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Wirtschaftsplan 2018 und fünfjähriger Finanzplan
Sichtvermerke
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