Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht des Ostalbkreises für das Geschäftsjahr 2016 zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Die verstärkte Auslagerung von kommunalen Aufgaben aus der Kernverwaltung in Gesellschaften des privaten Rechts sowie die weiter fortschreitende Beteiligung von privaten Dritten an kommunalen Gesellschaften in Form einer Public-Private-Partnership hat den Gesetzgeber veranlasst, den Beteiligungsbericht als Instrument zur Steuerung der Beteiligungen zu implementieren.
Nach § 105 Abs. 2 GemO i. V. m. § 48 LKrO hat der Landkreis zur Information des Kreistags und der Einwohner einen Bericht über die Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts an denen der Landkreis unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Der Ostalbkreis hat neben den Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts auch beteiligungsähnliche Gesellschaften und die Eigenbetriebe des Landkreises mit aufgenommen.
Der Beteiligungsbericht stellt aufbauend auf die Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte die wichtigsten Entwicklungen im Geschäftsjahr 2016 dar und trägt somit zu einem gesamthaften Überblick bei.
Der Beteiligungsbericht wird nach der Beratung im Kreistag ortsüblich bekanntgegeben und öffentlich ausgelegt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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