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Vorlage - 189/2017  

 
 
Betreff: Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2018 und weitere Gültigkeit der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises vom 01.01.2017
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
24.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
07.11.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Abfallgebührenkalkulation 2018
Anlage 2 - Abfallwirtschaftssatzung 2017

Antrag der Verwaltung

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wird zugestimmt.

 

3.        Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleiben unverändert.

 

  1. Die Gebühr für die mit den Entsorgungsschecks beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Sprintertarif“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) und die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2018 beläuft sich auf 481.700,00 €.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 412.458,00 € als Einnahme zugeführt.
     
  2. Im Hausmüllbereich sind keine Fehlbeträge mehr abzudecken. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich sind ebenfalls keine Fehlbeträge mehr abzudecken.

 

II. Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.01.2017 gilt unverändert weiter (Anlage 2).

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2018

 

Die Abfallgebühren wurden nach einer Gebührensenkung im Jahr 2014 um rd. 5,0 %, einer Senkung im Jahr 2016 um rd. 3,6 %, einer weiteren Senkung im Jahr 2017 um rd. 8,0 % um somit von insgesamt 16,6 % in den vergangenen drei Jahren gesenkt.

 

Im Hausmüllbereich sind keine Fehlbeträge mehr abzudecken. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich sind ebenfalls keine Fehlbeträge mehr abzudecken. Für das Jahr 2017 zeichnet sich im Hausmüllbereich ein positives Ergebnis ab, so dass auch in diesem Jahr voraussichtlich kein belastender Fehlbetrag entstehen wird.

 

Die Abfallmengen und Veranlagungszahlen des Jahres 2018 wurden unter den Prämissen aus Hochrechnungen der bisher angefallenen Mengen und Veranlagungsstatistiken geplant.

 

Neben den bereits genannten Faktoren wurden folgende wesentliche Punkte in die Kalkulation der Abfallgebühren 2018 einbezogen:

 

a)         Die kalkulatorische Abschreibung der Deponie Reutehau erfolgt wie bisher mengenmäßig. Die kalkulatorische Verzinsung wurde auch für das Jahr 2018 in Anlehnung an das weiterhin niedrige Zinsniveau sowohl für das Eigen- als auch Fremdkapital nach der Durchschnittswertmethode mit einem Mischzinssatz in Höhe von 3 % angesetzt. Diesen Kosten steht die von der GOA zu entrichtende Pacht für die Nutzung der Deponie (nach Übertragung der Entsorgungspflicht für die im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle) als Einnahme gegenüber.

 

b)        Für die Nachsorge der stillgelegten Hausmülldeponien Ellert, Heubach-Buch, Blasienberg sowie Teile der Deponie Reutehau und Herlikofen sind Entnahmen von rund 1 Mio. aus den angesammelten Rücklagen vorgesehen. Den Nachsorgerücklagen wird wie in den Vorjahren die Verzinsung (aktuell mit 3 %) des angesammelten Kapitals zugeführt.

 

Der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2018 beträgt:

 

- für die Hausmülldeponien13.284.368

- für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen1.506.330

 

c)         Die Kosten und Erlöse der GOA wurden entsprechend den Verträgen nach der Ausschreibung der abfallwirtschaftlichen Leistungen geplant. Das Entgelt beträgt für die gebührenrelevanten abfallwirtschaftlichen Leistungen im hoheitlichen Bereich rund 16,4 Mio. € und ist Ergebnis der Ausschreibung der abfallwirtschaftlichen Dienstleistung.

 

d)        Aus dem zu erwartenden Gewinn der GOA werden dem Abfallhaushalt rd. 412.458 als Einnahme zugeführt. 

 

e)         Die Verteilung der gebührenfähigen Kosten auf die Jahresgebühren und die Leerungsgebühren erfolgt wie in den Vorjahren.

 

Insgesamt ergeben sich nach der Kalkulation im Abfallhaushalt 2018 mit rund 20,3 Mio. € etwa gleich hohe über Gebühren abzudeckende Kosten wie im Vorjahr. Nach der Mengenplanung decken die erzielbaren Einnahmen mit gleichbleibenden Gebührensätzen die geplanten Kosten in der Abfallwirtschaft des Jahres 2018 ab. Eine Änderung der Gebühren ist somit nach der Planung nicht erforderlich.

 

Die Gebührenkalkulation 2018 ist als Anlage 1 beigefügt.
 

 

II. Weitere Gültigkeit der bisherigen Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises

 

Die derzeit gültige Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wurde am 08.11.2016 im Kreistag beraten und beschlossen und ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

 

Für das Jahr 2018 ergeben sich keine Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung - weder grundsätzlicher noch redaktioneller Art. Diese soll daher unverändert weitergelten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Ergeben sich aus den Kalkulationsunterlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

1. Abfallgebührenkalkulation 2018

2. Abfallwirtschaftssatzung vom 01.01.2017

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich     

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BernhardSchneider

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - Abfallgebührenkalkulation 2018 (70 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 - Abfallwirtschaftssatzung 2017 (250 KB)