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Beschlussantrag
Der Kreistag bestätigt den Beschluss des Verwaltungsrates zur zukünftigen Medizin-struktur der Kliniken Ostalb gkAöR.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation
Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2016 die Fusion der Klinik-Eigenbetriebe zur Kliniken Ostalb gkAöR beschlossen. In allen Fraktionen des Kreistags bestand Konsens, dass das vorgelegte „Memorandum Klinikstruktur 2020“ Grundlage für die Weiterentwicklung des neuen Unternehmens sein soll. Bereits in diesem Memorandum wurde auf das erforderliche, noch zu erarbeitende „Medizinkonzept 2020“ verwiesen, das für die Entwicklung der Kliniken Ostalb eine Schlüsselfunktion besitzt. Im „Memorandum Klinikstruktur 2020“ heißt es hierzu unter anderem:
Die dezentrale Versorgungsstruktur im Flächenlandkreis Ostalbkreis mit dem Erhalt von drei Plankrankenhäusern sowie die kommunale Trägerschaft mit einer Unternehmenskultur, welche die Fürsorge gegenüber Patienten und Mitarbeitern vor eine Gewinnerzielungsabsicht stellt, sind bei allen Vorschlägen zu Veränderungen in den Strukturen und Prozessen als unverrückbare Leitblanken zu beachten.“ (Memorandum Klinikstruktur 2020, S. 3)
Auf der Grundlage dieser oben genannten Grundsatzbeschlüsse wurde in einem interaktiven Prozess in der Kliniken Ostalb gkAöR ein Medizinkonzept entwickelt. Andere außerhalb der Beschlusslage liegende Optionen wurden nicht betrachtet. Es ist bewusst, dass diese Vorgaben zu einer Angebotsstruktur führen, die nicht die betriebswirtschaftlich optimale Lösung darstellt. Diese würde nämlich zu Lasten der Patientennähe, Erreichbarkeit und Dezentralität gehen.
Rahmenbedingungen
Für einen langfristigen Strategieprozess war es notwendig, die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems einzubeziehen. Durch das Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber einige Instrumente geschaffen, um auf die Weiterentwicklung der Kliniken – und damit volkswirtschaftlich auf die Vorhalte- und Kostenstruktur des Gesundheitssystems – Einfluss zu nehmen. Das Oberthema der Vielzahl von Instrumenten ist das Thema „Qualität“.
Auch sonstige Rahmenbedingungen wie Fachkräftemangel, Digitalisierung, gesellschaftlicher Wandel mit steigender Patientensouveränität sowie die sich verschärfende wirtschaftliche Situation, die sogenannte Kosten-Erlösschere, sind bei strategischen Überlegungen zu berücksichtigen.
Die Entwicklung der Medizinstrategie 2020+
Kernelement bei der Entwicklung der Medizinstrategie 2020+ waren Klausurtagungen mit wichtigen Schlüsselpersonen der Kliniken Ostalb. Die Klausuren wurden von der Firma BostonConsultingGroup (BCG), dort federführend von den Medizinern Herrn Dr. Kim und Herrn Goudakos, die bereits viel Erfahrung in der medizinischen Weiterentwicklung von Klinikverbünden besitzen, begleitet. Bei der Analyse und Bewertung der Arbeitsergebnisse flossen ihre Erfahrungen mit ein. Der Vorstand selbst hat an der Klausur nicht aktiv mitgewirkt. Im Memorandum Medizinkonzept 2020+ wird der Prozess dargestellt:
Mit dem folgenden Schema wird die Vorgehensweise in ihrem Ablauf verdeutlicht:
Insbesondere bei der Fragestellung nach der richtigen Verortung haben die Teilnehmer gebeten, sich nicht in den Arbeitsgruppen festlegen zu müssen, da hier der größte Dissens in der Diskussion zu beobachten war. Am 6. Juni 2017 hat dann der Vorstand das Medizinkonzept 2020+ einstimmig und mit großer Überzeugung beschlossen. Am 26. Juni 2017 wurden die Betriebsleitungen informiert. Diese tragen die Konzeption unter Beachtung der Rahmenbedingungen und als Ergebnis der Klausurtagungen als Gesamtpaket mit. Der Verwaltungsrat tagte am 15. Juli 2017 in einer Klausur, in der das Konzept vorgestellt, erste Meinungen ausgetauscht und Aspekte diskutiert wurden. Im Anschluss wurde das Memorandum an die Kreisrätinnen und Kreisräte zur Beratung innerhalb der Fraktionen versandt. Der Verwaltungsrat hat als Organ der Kliniken Ostalb dem Medizinkonzept 2020+ am 26. September 2017 zugestimmt.
Eckpunkte der Medizinstrategie 2020+
Die Umsetzung der Medizinstrategie 2020+ erfolgt zum einen durch die Implementierung einer geeigneten Organisationsstruktur und zum anderen durch die Bildung von (Organ)Zentren sowie anschließend der Festlegung von Leistungsangeboten und Schwerpunkten an den einzelnen Standorten.
Die künftige medizinische Organisationsstruktur Ab 1. Januar 2018 soll die heutige abteilungs- und standortbezogene Organisation in eine standortübergreifende Departmentstruktur umgewandelt werden. In Departments werden hierbei Einheiten mit gleichen und verwandten medizinischen Fachgruppen verstanden. Dabei erfolgt die Bildung der Departments nicht standortbezogen, sondern nach medizinischen Fachgruppen über alle Betriebsstätten hinweg. Durch die Bündelung aller Standorte mit unterschiedlichen Schwerpunkten entsteht in den Departments ein verbreitertes Kompetenzspektrum. Gleichzeitig wird die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Kliniken Ostalb innerhalb der Departments gestärkt, da künftig dort Vorschläge für Leistungsangebote und die medizinische Ausrichtung des Departments innerhalb der Fachgruppen entwickelt und dem Vorstand vorgeschlagen werden. Gleichermaßen hat die Ressourcenplanung sowie die Sicherung der Qualität und der Mindestmengen innerhalb der Departments zu erfolgen. Es ist vorgesehen, in einem festgelegten Turnus einen Sprecher für jedes Department zu bestimmen, der für die Abstimmungsprozesse der zugehörigen Fachabteilungen verantwortlich zeichnet und für den Vorstand der Ansprechpartner ist.
An den Kliniken Ostalb sind die vier folgenden Departments angedacht:
Bildung der medizinischen Zentren Während die Departmentstruktur den Blickwinkel der Organisation im Fokus hat, spiegeln die Zentren den Blickwinkel der jeweiligen Krankheitsbilder wider. Innerhalb der (Organ)Zentren wird der medizinische Behandlungsprozess abgestimmt und organisiert. Den Zusammenhang und die Unterschiede zwischen Department und Zentrum zeigt die folgende Grafik auf:
Im Rahmen der Erarbeitung der Medizinstrategie 2020+ wurden von den Arbeitsgruppen in den Kliniken folgende Zentrenbildung als sinnvoll erachtet, die in dieser Form eingeflossen ist:
In einem letzten Schritt wurde die Verortung der medizinischen Leistungsangebote und die Qualitätsausprägungen innerhalb der jeweiligen Zentren vorgenommen. Die Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Das Ergebnis und die Kernaussagen der Medizinstrategie 2020+ können wie folgt zusammengefasst werden (vgl. „Memorandum Medizinstrategie 2020+“, S. 58-59):
• Wir stärken die Standorte und schärfen das Profil. • Wir streben höchste Expertise für definierte Krankheitsbilder im zertifizierten und qualitätstransparenten Zentrum an. • Jeder Standort hält eine erweiterte Grundversorgung mit Notfallversorgung vor, die permanent der medizinischen Entwicklung angepasst wird. • Unsere Zukunftsstruktur, einschließlich der eingeleiteten Digitalisierungsoffensive, führt zu einer standortübergreifenden Vernetzung mit Wegfall von Wartezeiten und Wegstrecken, aber auch von Doppelbefundungen. • Sektorenübergreifende Versorgung • Kooperationen • Neue Chancen für Pflege • Stärkung der Facharztweiterbildung • Entwicklung ganzheitlicher Versorgungskonzepte • Erweiterte Dienstleistungen im Gesundheitssektor für die Bürger des Ostalbkreises
Aus der Sicht des Vorstands und des Verwaltungsrats der Kliniken Ostalb gkAöR sowie der Landkreisverwaltung ist das Ergebnis der Medizinkonzeption in der Gesamtschau sinnig, nachvollziehbar und konsistent. Das Herausgreifen von Einzelmaßnahmen würde dem medizinischen Gesamtkonzept (Interdisziplinarität, fachübergreifende Schwerpunktbildung) widersprechen und außerdem keine Planungssicherheit für die Weiterentwicklung für die beteiligten Gremien, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Unternehmen und Öffentlichkeit bieten. Der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Landkreisverwaltung sind davon überzeugt, dass die Medizinstrategie 2020+ als mittelfristige strategische Ausrichtung der Kliniken Ostalb eine hervorragende Grundlage für die Sicherung einer dezentralen und qualitativen hochwertigen medizinischen Versorgung in unserer Region ist.
Anlagen
„Memorandum Medizinstrategie 2020+“ (bereits im Juli an die Mitglieder der Verwaltungsrats ausgehändigt bzw. an die Kreisräte versandt)
Sichtvermerke
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