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Vorlage - 185/2017  

 
 
Betreff: Konzeption zur Modernisierung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
24.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zurückgestellt   
Anlagen:
Aktive stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
Inaktive stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
Beanstandungsquoten der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

2. Der Ausschuss stimmt der weiteren Konkretisierung und Fortführung der Planung zur Modernisierung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Allgemeines

 

Der Landkreis betreibt derzeit 33 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen von der Firma Jenoptik. Hiervon sind vier Anlagen als Doppelstandorte ausgewiesen, d.h. es können beide Fahrtrichtungen überwacht werden. Der überwiegende Teil der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen wurde Anfang der 1990er Jahre gebaut. Die dort verwendete Piezosensoren-Technik ist sehr reparaturanfällig und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.

 

Die Erneuerung der Sensoren ist oft mit der Sanierung der Fahrbahndecke im Bereich der Geschwindigkeitsmessanlage verbunden. Je höher das Verkehrsaufkommen, insbesondere der LKW-Verkehr ist, desto häufiger treten Schäden an den Sensoren und der Fahrbahn auf. Spätestens alle fünf Jahre müssen Sensoren und Fahrbahn erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mittlerweile 12.000 € pro Anlage mit steigender Tendenz.

 

Die Einrichtung eines neuen Messplatzes mit der Piezosensoren-Technik beläuft sich auf   16.000 €. Jeder Messplatz muss zweimal jährlich gewartet (Überprüfung der Annullationen, des Zustands im Messstellenbereich und der Sensoren) und einmal jährlich geeicht werden.

 

Die neueste Geschwindigkeitsmessanlage wurde im März 2017 im Zuge der B 29 auf Höhe Westhausen „Anhalter“ installiert. Hier wurde vom Landkreis zum ersten Mal eine Geschwindigkeitsmessanlage mit Lasertechnik aufgestellt.

 

20 der insgesamt 33 stationären Geschwindigkeitsmessanlagen sind noch aktiv, die restlichen 13 Anlagen sind inaktiv bzw. defekt und können nur durch zum Teil kostenintensive Reparaturen wiederhergestellt werden. Die Instandsetzung aller inaktiven Geschwindigkeitsmessanlagen würde ca. rund 100.000 € kosten.

 

Der Landkreis ist aktuell im Besitz von neun Kameras, welche größtenteils in einem rollierenden System in den Geschwindigkeitsmessanlagen eingesetzt werden. In Westhausen sind die zwei 2017 angeschafften Laserkameras im „Dauereinsatz“.

 

Zwei der neun Kameras sind noch nicht mit einem USB-Anschluss zum Auslesen der Geschwindigkeitsverstöße ausgestattet und inzwischen defekt. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich, da diese veraltete Technik nicht mehr durch den Hersteller (Firma Jenoptik) angeboten wird. Die Umrüstung der Kameras auf die USB-Technik würde pro Kamera ca. 16.000 € kosten. Eine neue Kamera für die Piezosensoren-Technik kostet ca. 43.000 €.

 

Eine Kamera wird für die Überwachung der Ampelanlagen (Rotlichtüberwachung) in Mögglingen eingesetzt. Im Wechsel ist diese in einem der vier Messplätze aktiv.

 

Auf Grund der steigenden Sanierungs- und Unterhaltungskosten für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Ostalbkreis ist eine Modernisierung der stationären Anlagen notwendig geworden.

 


Ein erster Schritt hierzu war der Bau der stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der B 29 in Westhausen. Die dort eingesetzte Lasertechnik hat den Vorteil, dass mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwacht werden können und der Messplatz nicht mehr geeicht werden muss. Ferner sind keine Piezosensoren in der Fahrbahn verbaut. Risse oder Schlaglöcher im Straßenbelag haben keine Auswirkung auf die Geschwindigkeitsmessung mehr. Lediglich die Kameras sind wie bisher jährlich zu eichen.

 

Die Auswertung unserer stationären Anlagen sieht folgendermaßen aus:

 

Jahr

Durchfahrten

geblitzte

Verwarnung

Bußgelder

Quote

2017 (bis 31.7.2017

7.114.834

29.933

24.284

5.649

0,42 %

2016

7.956.147

12.234

11.635

608

0,15 %

2015

8.116.833

14.390

13.543

847

0,18 %

2014

7.939.615

16.755

15.979

776

0,21 %

 

 

2. Bewertung der bestehenden Geschwindigkeitsmessanlagen

 

Zur Bewertung der einzelnen Geschwindigkeitsmessanlagen wird der Kriterienkatalog (vgl. Punkt 4) herangezogen. Hierbei werden der Straßentyp (Bundes- oder Landesstraße), das Verkehrsaufkommen, die Beanstandungen pro Messtag, die technischen Voraussetzungen, die besonderen Örtlichkeiten (Kindergärten, Schulen, Fußgängerüberwege etc.), das aktuelle Geschwindigkeitsniveau (Geschwindigkeitsdauermessung) und das Unfallgeschehen bewertet.

 

 

3. Die Modernisierung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt               durch:

 

3.1.Bau neuer stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen

 

Bei der Anordnung und dem Bau neuer Geschwindigkeitsmessanlagen wird ausschließlich die Lasertechnik verwendet. Die Beschaffung zusätzlicher Kameras mit Lasertechnik ist daher erforderlich.

 

 

3.2.Modernisierung bestehender Geschwindigkeitsmessanlagen

 

Der Landkreis entscheidet anhand eines Kriterienkataloges (vgl. Punkt 4) welche bestehenden Geschwindigkeitsmessanlagen für eine Umrüstung auf die neue Lasertechnik in Frage kommen. Auch hierfür ist die Beschaffung zusätzlicher Lasertechnik-Kameras erforderlich.

 

 

3.3.Ausgleich des Wegfall bestehender stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen               durch verstärkte mobile Geschwindigkeitsüberwachung

 

Der Landkreis baut die bisherige mobile Geschwindigkeitsüberwachung aus, um die Einhaltung der Geschwindigkeit in den betroffenen Gemeinden überwachen zu können.


Der Ostalbkreis unterhält derzeit 144 mobile Messstellen im Ostalbkreis. Die Messeinrichtungen für mobile Messungen wurden bis 02.03.2017 hauptsächlich angemietet und Kontrollen an zwei jeweils wechselnden Wochentagen, max. 80 Tage im Jahr vorgenommen. Dieses System war sehr unflexibel und man konnte bspw. nur schwer auf schlechtes Wetter reagieren oder kurzfristige Messungen - bspw. auf Wunsch von Gemeinden - durchführen.

 

Gerade die Bürgermeister der Städte und Gemeinden wünschten sich mehr Kontrolldruck an Ortseingängen oder Gefahrenbereichen wie bspw. vor Schulen, Kindergärten oder Seniorenwohneinrichtungen. Deshalb hat der Ostalbkreis im Jahr 2017 selbst eine eigene mobile Messtechnik beschafft. Dabei handelt es sich um ein schnell einsetzbares und schwer erkennbares Gerät auf Stativbasis, das selbst in Baustellen, Kurven und unübersichtlichen Stellen messen kann und das ohne Blitz auskommt (System „Leivtec“, Kosten ca. 50.000 EUR). Für das Jahr 2018 soll hierfür noch zusätzlich ein Dienstfahrzeug angeschafft werden.

 

Da sich nun die eigenen und permanent verfügbaren Mitarbeiter um mobile Messungen kümmern können, erkennen wir eine signifikante Zunahme unserer Fallzahlen. Deshalb wurden mit Blick auf den Stellenplan 2018 von der Bußgeldstelle zusätzliche Stellen beantragt.

 

Jahr

Durchfahrten

geblitzte

Verwarnung

Bußgelder

Quote

2017 (bis 31.7.2017)

70.248

5.466

5.139

327

7,78 %

2016

106.761

9.032

8.436

596

8,46 %

2015

105.658

8.093

7.694

399

7,66 %

2014

110.877

7.374

7.053

321

6,65 %

 

GB 71 wird mit der neuen Konzeption in der mobilen Überwachung weiter Erfahrungen sammeln und hierüber dann im Kreistag berichten, ob die Konzeption erfolgreich ist und ob die vorhandene Infrastruktur an Geräten und die Personalausstattung auskömmlich ist.

 

 

4. Festlegung von Kriterien für die Geschwindigkeitsüberwachung

 

Die stationäre Geschwindigkeitsmessung soll sich zukünftig überwiegend auf die Überwachung von Bundes- und Landesstraßen mit überörtlichem Verkehr konzentrieren. Die stationäre Verkehrsüberwachung ist auf Straßen mit überörtlichem Verkehr langfristig geeignet das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Innerorts sollen verstärkte mobile Kontrollen für mehr Sicherheit sorgen. Insbesondere vor Schulen, Kindergärten und Fußüberwegen ist eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten oft gar nicht möglich.

 


Der Kriterienkatalog prüft die folgenden Merkmale eines Messstandorts ab:

 

     Straßentyp: Bundes- oder Landesstraße

     Verkehrsaufkommen: Ziel- und Quellverkehr, DTV (durchschnitt-
licher täglicher Verkehr), Schwerverkehr,                                                                                                   etc.
 

     Beanstandungen pro Messtag

     Technische Voraussetzungen: Kurve, Steigung, Bodenschwellen

     Besondere Örtlichkeiten: Schule, Kindergarten,
Fußgängerüberwege,
Altenheim, Linienbushaltestellen
 

     Häufige Fußgängerquerungsvorgänge

     Aktuelles Geschwindigkeitsniveau: Dauermessung an der Messstelle

    Unfallgeschehen: Polizeiunfallstatistik

 

 

5. Kosten und Finanzierung der neuen Messtechnik

 

Die Kosten für einen stationären Messplatz (Mast, Fundament, Stromanschluss) belaufen sich auf ca. 23.500 € bis 28.000 € zuzüglich der individuellen Kosten für den Stromanschluss. Je nachdem ob nur eine Fahrtrichtung oder beide Fahrtrichtungen überwacht werden sollen.

Die Kosten für einen Aufstellmast betragen derzeit:

 

Aufstellmast

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Preis

 

Bezeichnung

Preis

Aufstellmast zur Überwachung beider FR

    23.000,00 €

 

Aufstellmast zur Überwachung einer FR

     18.500,00 €

Tiefbau- und Installations-arbeiten

      3.500,00 €

 

Tiefbau- und Installations-arbeiten

      3.500,00 €

Inbetriebnahme Messplatz

      1.500,00 €

 

Inbetriebnahme Messplatz

      1.500,00 €

Endbetrag

    28.000,00 €

 

Endbetrag

    23.500,00 €

 

Die Kosten für eine Kamera betragen um die 55.000 €.

 

Kamera-Einheit und Blitzeinschub

 

 

Bezeichnung

Preis

TraffiStar S350

    49.000,00 €

Konformitätserklärung

         800,00 €

TraffiFlash S 230 V

      4.700,00 €

Endbetrag

   54.500,00 €

 


Beim Bau von neuen Geschwindigkeitsmessanlagen verbleibt es bei der bisherigen Finanzierung, dass die Gemeinden bzw. Städte die Kosten für die erstmalige Herstellung eines stationären Messplatzes übernehmen und der Landkreis übernimmt die Kosten für Kameras und die Unterhaltung des Messplatzes. Die Einnahmen aus den Verkehrsverstößen erhält der Landkreis.

 

Bei der Modernisierung von bestehenden Geschwindigkeitsmessanlagen übernimmt der Landkreis die kompletten Kosten, sofern diese nach dem Kriterienkatalog (vgl. Punkt 4) hierfür in Frage kommen.

 

6. Zielrichtung

 

Kurz- und mittelfristig sollten zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Geschwindigkeitsmessanlagen mit der Lasertechnik neu erstellt bzw. bestehende Anlagen unter Beachtung von Punkt 4 durch die Lasertechnik ersetzt werden. Der Schwerpunkt der stationären Geschwindigkeitsüberwachung wird hierbei auf Bundesstraßen und vereinzelt auch auf Landesstraßen liegen.


Als mögliche neue Standorte für den Einsatz der Lasertechnik werden vom Geschäftsbereich Straßenverkehr nachfolgende Standorte vorgeschlagen:

 

 

1. B 29, Böbingen, Knotenpunkt B 29/Rosensteinstraße (L 1161)/B 29/Optionsstraße

2. B 19, Abtsgmünd-Altschmiede und/oder Abtsgmünd-Neuschmiede

 

Diese möglichen Standorte müssen natürlich im Vorfeld noch durch die

    Fachfirma auf die technische Umsetzung überprüft werden.

 

Die Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der L 1060 in Kirchheim-Dirgenheim aus Fahrtrichtung Itzlingen kommend, ist defekt. Es wird daher diese zur Modernisierung/Umrüstung auf die Lasertechnik vorgeschlagen. Die Kosten hierfür würde der Landkreis tragen. Die benötigten Finanzmittel stehen im Jahr 2017 noch zur Verfügung.

 

Die aktuell inaktiven bzw. defekten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen werden zunächst entsprechend dem Kriterienkatalog (vgl. Punkt 4) überprüft und nur bei einer positiven Bewertung modernisiert. Die benötigten Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2018 beantragt.

 

In den nächsten Jahren ist die Modernisierung/Umrüstung der stationären Anlagen unter
Beachtung von Punkt 4 vorgesehen. Hierbei erfolgt diese Modernisierung/Umrüstung u.a. auch noch unter Beachtung der technischen, verkehrlichen (Durchfahrtszahlen) und sicherheitsrelevanten (Beanstandungsquote) Gesichtspunkten. Der gesamte Modernisierungs- und Umrüstungsprozess erfolgt in Absprache mit den jeweils betroffenen Kommunen.

 

Die Modernisierung und Umrüstung der nach Punkt 4 ermittelten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Nicht nur die benötigten Finanzmittel müssen erst bereitgestellt werden, auch personell bedeutet die Umrüstung einen hohen Aufwand für den Geschäftsbereich Straßenverkehr. Die Finanzmittel müssen durch den Kreistag für die Haushaltsjahre genehmigt werden.

 


Für 2018 wurden bereits Haushaltsmittel für eine weitere Lasertechnik-Kamera beantragt. Folgende zusätzliche Haushaltsmittel sollten deshalb für die Haushaltsjahre ab 2019 bereitgestellt werden:

 

    jährlich Haushaltsmittel für 4 bis 5 zur Modernisierung/Umrüstung vorgesehene stationäre Anlagen

    eine neue Laser-Technik-Kamera pro Jahr

 

Vor einer Diskussion, ob und wie die mobile Geschwindigkeitsmessung im Ostalbkreis weiterentwickelt wird, sollen die gewonnenen Erfahrungen mit der eigenen Messtechnik evaluiert werden.

 

Bis 2026 soll die Modernisierung/Umrüstung abgeschlossen sein.

 

Langfristiges Ziel des Geschäftsbereichs Straßenverkehr ist es,
 

      neue Geschwindigkeitsmessanlagen mit Lasertechnik an Stellen mit überörtlichem Verkehr und hoher Gefahrenlage zu erstellen,
 

      die Modernisierung/Umrüstung bestehender und weiterhin erforderlicher
Geschwindigkeitsmessanlagen auf die Lasertechnik durchzuführen,
 

      innerorts verstärkt und flexibel - auch nach Absprache mit den Städten und Gemeinden - mobile Geschwindigkeitsüberwachungen vorzunehmen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Zur Umsetzung der Konzeption stehen im Haushalt 2018 150.000 Euro zur Verfügung. Weitere finanzielle Mittel sind in den Folgejahren entsprechend einzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlagen 1 - 3

 

 


Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Straßenverkehr

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Forstenhäusler

 

 

Dezernat VII

__________________________________________

 

Wagenblast

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aktive stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (25 KB)    
Anlage 2 2 Inaktive stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (27 KB)    
Anlage 3 3 Beanstandungsquoten der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen (25 KB)