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Vorlage - 180/2017  

 
 
Betreff: Technologiezentrum Aalen GmbH i.L.
Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i.L.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
17.10.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Gewinn und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2016
Liquidationsschlussbilanz zum 30. Juni 2017
Gewinn und Verlustrechnung zum 30. Juni 2017

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH am 24. Oktober 2017

 

  1. vom Bericht des Liquidators Kenntnis zu nehmen,

 

  1. der Feststellung des testierten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit einem

Jahresüberschuss von 19.098,36 €,

 

  1. dem Vortrag des Jahresüberschusses des Jahres 2016 auf neue Rechnung,
     
  2. der Entlastung des Liquidators für das Geschäftsjahr 2016,
     
  3. der Feststellung der Liquidationsschlussbilanz und Entlastung des Liquidators für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2017
     

zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1986 an der Technologiezentrum Aalen GmbH beteiligt.

 

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Technologienzentrums in Aalen. Das Technologiezentrum soll jungen technologieorientierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsorientierten Dienstleistungsgewerbes den Aufbau eines am Markt erfolgreichen Unternehmens erleichtern. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, Büro- und Werkstatträumen, von zentralisierten Verwaltungs- und Bürodienstleistungen sowie das Angebot von Beratungsdiensten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art zu erbringen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und wieder aufgeben.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2016 auf 26.010 €. Nach Erhöhung der Stammeinlage im Jahr 2002 beläuft sich der Anteil des Ostalbkreises auf 7.680 €. Die VR-Bank Aalen eG veräußerte ihren Geschäftsanteil mit notariellem Kaufvertrag vom 16.5.2013 an die Stadt Aalen. Der Ostalbkreis ist somit nach der Stadt Aalen (bis 16.5.2013: 31,10 % ab 16.5.2013: 41,14 %) größter Gesellschafter mit einem Beteiligungsverhältnis von 29,53 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Technologienzentrum Aalen GmbH mit 29,53 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 2. und 3.) Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Vortrag des

                     Jahresüberschusses 2016 auf neue Rechnung

 

Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2016 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LIEB GmbH, Aalen geprüft, die am

24. Mai 2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Technologiezentrum Aalen GmbH weist zum 31.12.2016 eine Bilanzsumme in Höhe von 194.807,05 € (Vorjahr: 171.143,57 €), sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 19.098,36 € (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 21.238,70 €) aus. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Nach §§ 17 Abs. 2 Zif. a) und b) i.V.m. § 20 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

 

 

Zu 4.) Entlastung des Liquidators für das Geschäftsjahr 2016

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Ziff. m) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung / des Liquidators zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung des Liquidators zu befürworten.

 

 

Zu 5.) Feststellung der Liquidationsschlussbilanz und Entlastung des Liquidators für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2017

 

Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Die Liquidationsschlussbilanz zum 30.06.2017 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LIEB GmbH, Aalen geprüft, die am 13. September 2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Die Liquidationsschlussbilanz der Technologiezentrum Aalen GmbH weist zum 30.06.2017 eine Bilanzsumme in Höhe von 138.835,97 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 5.457,73 € aus.

 

Nach §§ 17 Abs. 2 Zif. a) und b) i.V.m. § 20 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Ziff. m) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung / des Liquidators zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung des Liquidators für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2017 zu befürworten.

 

 

Liquidation der Gesellschaft zum 31.12.2015

 

In der Gesellschafterversammlung wird über die Übertragung des verbleibenden Restvermögens der Technologiezentrum Aalen GmbH als Sonderbeitrag an den Förderverein des Innovationszentrums an der Hochschule e.V. beschlossen. Der Kreistag hat bereits mit Beschluss vom 28.07.2015 der Übertragung des Restguthabens auf den Förderverein Innovationszentrum an der Hochschule e.V. zugestimmt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 


Anlagen

 

1. Bilanz zum 31.12.2016

2. G+V zum 31.12.2016

3. Liquidationsschlussbilanz zum 30.06.2017

4. G + V zum 30.06.2017

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Bernhard

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz zum 31. Dezember 2016 (33 KB)    
Anlage 2 2 Gewinn und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2016 (36 KB)    
Anlage 3 3 Liquidationsschlussbilanz zum 30. Juni 2017 (26 KB)    
Anlage 4 4 Gewinn und Verlustrechnung zum 30. Juni 2017 (33 KB)