Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis als moderner und innovativer Landkreis und Schulträger sieht es als Aufgabe im Bereich der Bildung an, die bestmöglichen Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Die Schulen, Lehrerinnen und Lehrer leisten bereits hervorragende Arbeit. Deshalb müssen vor allem der Aufbau bzw. Ausbau einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur, mit der die kommenden Anforderungen der Schule von Morgen gewährleistet und offen sind, angegangen werden. Der Trend zur smarten Schule nimmt immer mehr zu und wird sich in den nächsten Jahren etablieren. Dieser Wandel zur digitalen Schule und zum digitalen Lernen, ist heute schon ein sehr aktuelles Thema und wird immer mehr an Fahrt aufnehmen. Geräte wie Tablets und Smartphones, Notebooks, Beamer, digitale Leitsysteme, softwaregesteuerte Maschinen gehören bereits zu den Standards im Schulalltag. Deshalb müssen die Rahmenbedingung daran ausgerichtet werden.
Die Beruflichen Schulen im Ostalbkreis, die in drei großen Beruflichen Schulzentren zusammengefasst sind, betreiben aktuell alle eigenständig ihre IT-Infrastruktur. Somit ist der IT-Betrieb der Beruflichen Schulen im Ostalbkreis an vielen verschiedenen Stellen angesiedelt. D. h. jede Schule ist für die eigene Ausstattung und für die genutzten Dienste und Anwendungen verantwortlich. Aufgrund dieser Heterogenität lassen sich auch viele Mehrwerte, wie ein flächendeckendes WLAN über den gesamten Bildungscampus, aktuell nur durch umfangreiche Eingriffe in die IT der Schulen bereitstellen.
Um eine leistungsfähige IT-Infrastruktur bereitzustellen und den aktuellen Anforderungen und den Anforderungen von Morgen gerecht zu werden auf dem Weg zur „Smart School“, sind umfangreiche Änderungen und Anpassungen an den Schulen zu planen und in den nächsten Jahren zu realisieren.
Durch ein einheitliches Konzept an allen Schulen des Ostalbkreis können Mehrwerte wie ein flächendeckendes WLAN über den gesamten Schulcampus, damit verbunden die zentrale Administration der Netzwerke oder die zentrale Bereitstellung und Verwaltung von Geräten genutzt werden, um diese hier beispielhaft zu nennen.
Rechenzentren
Die Struktur an den drei großen Schulstandorten soll in einem ersten Schritt identisch aufgebaut werden. Es ist jeweils ein Rechenzentrum pro Campus vorgesehen. Aus diesem zentralen Rechenzentrum werden alle von den Schulen benötigten Dienste (Services) wie Datenspeicher für die von der Schulverwaltung und von den Schülern erzeugten Daten, Anwendungsserver für die von den Schulen genutzten Fachanwendungen zur Verfügung gestellt. Durch den identischen Aufbau dieser drei Rechenzentren besteht die Möglichkeit in weitergehenden Planungen diese drei Rechenzentren langfristig in ein Rechenzentrum, aufgeteilt auf zwei Standorte, zu betreiben. Die Aufteilung auf zwei Standorte ist aus Gründen der Ausfallsicherheit erforderlich.
Administration - Mobile Device Management (MDM)
Für den Einsatz von Mobilen Geräten (Tablets / Smartphones / Notebooks) ist ein sogenanntes Mobile Device Management System (MDM) unabdingbar. Mit diesem System lassen sich die Geräte einfach und zentral verwalten. Hierbei geht es um die Bereitstellung von Apps, WLAN Daten, Zugriffe des Schülers / Lehrer und auch für die Löschung der Geräte bei Verlust oder Personenwechsel. Dieses System wird zentral in den Rechenzentren aufgebaut und betrieben und wird jeder Schule zur Verfügung gestellt. So kann eine einheitliche Plattform bereitgestellt werden ohne Einschränkungen für die einzelne Schule.
Webshop
Der Ostalbkreis übernimmt als zentraler Ansprechpartner, in Abstimmung mit den Schulen, die Beschaffung der IT-Komponenten und die Verwaltung der erforderlichen Verträge. So kann der Ostalbkreis den Schulen eine Art Webshop mit den vordefinierten Geräten anbieten. Dieser umfasst den Client Bereich (PCs, Monitore, Drucker, Mobile Devices) und Netzwerkbereich (Switche, Access Points) der Hardware. Ziel ist es mit den Lieferanten Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Dadurch können die Schulen von administrativen Tätigkeiten entlastet werden.
IT - Personalressourcen
Für den Aufbau und die Verwaltung der IT-Services in den Schulen und der erforderlichen stärkeren Standardisierung und Zentralisierung bedarf es genügender Personalressourcen. Diese sind sukzessive mit dem Fortschritt des Projekts aufzubauen. Auf Grundlage dieser Konzeption, wird von 3 Personalstellen ausgegangen. Dieser Wert ist so kalkuliert, dass für jeden Standort 1 Mitarbeiter eingeplant wird. Diese 3 Mitarbeiter werden dem Geschäftsbereich Information und Kommunikation als neues Sachgebiet „IT-Betrieb Schulen“ angegliedert, wobei das Dezernat II mit dem Geschäftsbereich Bildung und Kultur direkt weisungsbefugt ist. Für die Sicherstellung der Fachkräfte kann der Ostalbkreis selbst sorgen, da den eigenen Auszubildenden eine Chance auf einen festen Arbeitsplatz in Aussicht gestellt werden kann.
Investitionsumme
Die Investitionssumme liegt in den nächsten 3 bis 5 Jahren bei 2.278.000,00 € Weitere Kosten können durch kleinere Umbaumaßnahmen (Wanddurchbrüche) entstehen. Die Finanzierungsmittel sollen in den Haushalten 2018 - 2021 dargestellt werden.
Förderprogramme für die Digitalisierung der Schulen
1. Kommunaler Sanierungsfonds für Schulen
Aufgrund einer Vereinbarung des Landes mit den kommunalen Landesverbänden im Rahmen der Verhandlungen in der Gemeinsamen Finanzkommission Ende 2016 stellt das Land zum Abbau des Sanierungsstaus befristet in den Jahren 2017 bis 2019 einen Fonds für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bereit. Dem Fonds sollen Mittel in Höhe von 10 % der Tilgungsverpflichtungen nach der Verordnung zu § 18 LHO zugeführt werden, die sich aus den Steuermehreinnahmen ergeben. Die Mittel dienen dem Abbau der sogenannten impliziten Verschuldung. Die kommunalen Landesverbände haben sich darauf geeinigt, dass 80 % der Mittel für Schulsanierungen eingesetzt werden sollen.
Derzeit ist von folgenden Beträgen auszugehen:
2017: 42 Mio. Euro, davon 33,6 Mio. Euro für Schulen 2018: 106 Mio. Euro, davon 84,8 Mio. Euro für Schulen 2019: 134 Mio. Euro, davon 102,7 Mio. Euro für Schulen
Die Antragstellung (Ausschlussfrist) 31. Oktober 2017 wurde auf 31.12.2017 verlängert. Der Förderansatz wird auf 60 % festgelegt. Die Regelförderung aus dem Kommunalen Sanierungsfonds nimmt von der zuschussfähigen Bauaufwandssumme 33 %. Durch den Auswärtigenzuschlag würde sich der Prozentsatz um ca. 15 % erhöhen, somit insgesamt auf 48 %. Es dürfen tatsächlich keine Maßnahmen vor Förderzusage begonnen werden. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 3 Jahren erledigt sein.
2. Bundesprogramm für die Digitalisierung
Von der Zielsetzung her kann es beim Kommunalen Sanierungsfonds zu Überscheidungen mit dem Bundesprogramm für Digitalisierung kommen, dieses wird möglicherweise die Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulen mit dem Schwerpunkt einer Digitalisierung ermöglichen.
Zum heutigen Zeitpunkt gibt es allerdings noch keine Ausführungen zu Förderbedingungen, Förderanteil, Antragstellung, förderfähige Kosten o.ä.
Die Verwaltung wird nach Bekanntwerden der Förderbedingungen die entsprechenden Förderanträge stellen. Finanzierung und Folgekosten
Die Investitionssumme auf Grundlage des vorliegenden Konzepts liegt in den nächsten 3 bis 5 Jahren bei 2.278.000,00 €. Weitere Kosten können durch kleinere Umbaumaßnahmen (Wanddurchbrüche) entstehen. Die Finanzierungsmittel sollen in den Haushalten 2018 - 2021 dargestellt werden.
Für erste Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts sind im Haushaltsjahr 2018 300.000 Euro eingestellt.
Anlagen
Gesamtkonzept IT-Betrieb in den Beruflichen Schulen des Ostalbkreises
Sichtvermerke
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