Bürgerinformationssystem

Vorlage - 169/2017  

 
 
Betreff: Bericht zur Situation junger Menschen im SGB II
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
10.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme     

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Einleitung

 

Junge Menschen gehören seit Beginn des SGB II zur wichtigsten Zielgruppe des Jobcenter Ostalbkreis. Das Jobcenter hat sich zum Ziel gesetzt, dass jeder Jugendliche ein Angebot erhält und nicht untätig oder unversorgt ist. Dieses Ziel wird durch eine besonders hohe Kontaktdichte von mindestens allen vier Wochen bei den Integrationsfachkräften unterstützt.

 

Im Berichtsjahr 2016 ist es den Integrationsfachkräften gelungen, alle ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen in einen Ausbildungs-,  Studien- oder Schulplatz zu integrieren.

 

Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II Bezug

 

Insgesamt werden aktuell ca. 1.200 junge Menschen vom Jobcenter Ostalbkreis betreut. Diese unterteilen sich in 593 Schüler, die nach dem Schülerkonzept betreut werden, 117 junge Frauen und Männer, die Kinder unter 3 Jahren erziehen und 88 Jugendliche, die sich in der Ausbildung (schulisch, betrieblich und überbetrieblich), in einer Einstiegsqualifizierung (EQ) oder in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden. Bei diesen reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, den Bedarf aus eigenen Mitteln zu decken. Sie erzielen entweder kein Einkommen (z.B. im ersten Lehrjahr an der Berufsfachschule für Schreiner oder Friseure) oder die Ausbildungsvergütung ist zur Deckung des Lebensunterhaltes zu gering.

Darüber hinaus werden 250 Arbeitssuchende betreut. Diese besuchen entweder eine Maßnahme des Jobcenters, einen Sprachkurs oder sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei diesen sogenannten Ergänzern reicht das Einkommen der Beschäftigung nicht zur Bedarfsdeckung aus.

Abbildung 1

 

Den wichtigsten Teil der Arbeit im U25 Team bildet der Personenkreis der arbeitslosen jungen Menschen. Zum Zeitpunkt August 2017 sind dies 164 Personen.

 

 

 

 

Abbildung 2: Arbeitslose unter 25 Jahren

 

 

 

 

Abbildung 3: Struktur der Arbeitslosen unter 25 Jahren

 

Die erste Priorität in der Arbeit mit Jugendlichen, ist die Heranführung und das Erreichen eines Berufsabschlusses.

Dies ist vielfach eine Herausforderung, da z.B. 3 % der Personen keinen Schulabschluss vorweisen können und weitere 25 % einen schlechten Haupt- oder Sonderschulabschluss haben.

 

Aktuell betreut das U25 Team auch 27 % arbeitslose Flüchtlinge. Das erste Ziel ist es ein Sprachniveau zu erlangen um eine Ausbildung absolvieren zu können. Keiner der vom Jobcenter betreuten jungen Flüchtlinge ist unversorgt oder untätig.

 

Im Fallmanagement werden 37 % der arbeitslosen jungen Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen betreut. Sie sind z.B. obdachlos, haben Suchterkrankungen und/oder wurden bereits straffällig. Gerade die straffälligen und/oder suchtkranken Jugendlichen bilden dabei eine besondere Zielgruppe. Hier ergibt sich häufig ein besonderes Spannungsfeld durch den gesetzlich verankerten Grundsatz des „Förderns und Forderns“. Diese jungen Menschen entziehen sich dem Beratungsangebot, in dem sie kurzfristig Aushilfstätigkeiten annehmen oder den Beratungsgesprächen im Jobcenter nicht nachkommen. Kurzfristige Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit treten deshalb in einem besonders hohen Maße auf. Es ist für die Fachkräfte eine Herausforderung, Jugendliche dauerhaft im Integrationsprozess zu halten. Sanktionen sind hier nicht immer das richtige Mittel, um zu der gewünschten Verhaltensänderung zu führen und werden daher mit besonderem „Augenmaß“ angewendet.

 

Nur 8 % der arbeitslosen jungen Menschen bringen eine abgeschlossene Ausbildung mit. Die Arbeitslosigkeit ist hier eher kurzfristig und die Jugendlichen können in der Regel schnell wieder in Arbeit integriert werden.

 

Organisation des U25 Teams

 

Das U25 Team ist an allen vier Standorten des Jobcenters vertreten und betreut alle jungen Menschen von 15 Jahre bis unter 25 Jahren, die sich im Arbeitslosengeld II-Bezug befinden.

 

Die Fallmanager/innen kümmern sich um Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen, wie Sucht-, Obdachlosen-, Schuldenproblematik. Durch diese verschiedenen Problemlagen ist eine sofortige Vermittlung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zunächst nicht möglich. Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement greift unterstützend bei Problemen ein, um die Jugendlichen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu aktivieren. Die Fallmanager arbeiten hier eng mit den Schuldner-, Sucht- und Psychosozialen Beratungsstellen zusammen.

 

Die Vermittler/innen haben die Aufgabe, die arbeitsmarktnahen arbeitslosen und arbeitssuchenden Kunden in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln.

 

Des Weiteren betreuen die Vermittler/innen auch alle Schüler/innen, um frühzeitig am Übergang Schule und Beruf ansetzen zu können. Hierzu wurde ein „Entlass-Schülerkonzept“ entwickelt. Dieses konzentriert sich auf die Schüler/innen, die im Folgejahr die Schule verlassen. Die Kontaktaufnahme erfolgt im Sommer des Vorentlassjahres, um frühzeitig zu erfahren, welchen Weg sie nach der Schule einschlagen möchten. Suchen sie einen Ausbildungsplatz, werden sie intensiv betreut und erhalten regelmäßig passende Angebote für Ausbildungsstellen. Der Firmenkundenservice des Jobcenters wird für die Ausbildungsplatzsuchenden auch initiativ durch gezielte Ansprache von Ausbildungsbetrieben aktiv.

 

Beratungsarbeit

 

Die Arbeit der Integrationsfachkräfte wird geleitet vom Motto „Keiner darf im Übergang Schule und Beruf verloren gehen“ und gestaltet sich nach Prioritäten:

 

Priorität 1: Vermittlung in einen Ausbildungsplatz

Priorität 2: Maßnahmen für nicht ausbildungsreife Jugendliche

Priorität 3: Vermittlung in einen Arbeitsplatz

 

Die aktive Arbeitsförderung ist der wichtigste Baustein in der Vermittlungsarbeit. Nach einem ausführlichen Assessment durch die Integrationsfachkraft wird das individuell passende Instrument der aktiven Arbeitsförderung angewendet.

 

 

 

 

Abbildung 6: Beratungs- und Angebotsmodell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren

 

Priorität 1: Vermittlung in Ausbildung

 

Der erste Ansatz in der Arbeit mit den Jugendlichen ist präventiv, um die Arbeitslosigkeit im Vorfeld zu verhindern.

 

Zusammenarbeit mit Projekten und Schulen

 

Schon bei den Schülern wird mit der aktiven Arbeitsförderung begonnen. Hier arbeitet das Jobcenter eng mit seinen Netzwerkpartnern zusammen. An den allgemeinbildenden Schulen ist das Projekt „Zukunft“ seit mehreren Jahren fest verankert. An den Beruflichen Schulen setzt sich die Unterstützung durch die AV-Dual Begleiter für Jugendliche fort, die nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule noch keinen Ausbildungsplatz erhalten haben. Ziel der Projekte ist eine passgenaue Vermittlung in Praktika, betriebliche Ausbildungen aber auch die Entwicklung von beruflichen Alternativen.

 

Das Jobcenter arbeitet auch sehr eng mit weiteren Netzwerkpartnern an den Schulen oder in den Kommunen zusammen. Projekte sind beispielsweise „Azubi-Pool“ und „Der Weg zum Erfolg“.

 


Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit

 

Ein enger Austausch des Jobcenters mit den Fachstellen der Arbeitsagentur garantiert den Jugendlichen im Übergang von Schule in den Beruf eine optimale und umfassende Beratung und Betreuung.

 

Jugendliche, die in der Berufswahl unentschlossen sind, werden vom persönlichen Ansprechpartner des  Jobcenters an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit zur beruflichen Orientierung empfohlen. Die Berufsberatung erfüllt dabei den im SGB III gesetzlichen festgelegten Auftrag der Berufsorientierung. Die Ausbildungsvermittlung findet im Anschluss daran im Jobcenter statt. Im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit informieren sich regelmäßig Maßnahmeteilnehmer/innen des Jobcenters mit ihren Berater/innen über alle Themen rund um den Beruf.

 

Jugendliche mit einem besonderen Förderbedarf, z.B. Abgänger aus Förderschulen, werden vom Jobcenter beraten und an das Reha-Team der Agentur für Arbeit weitergeleitet. Die Erstausbildung wird für diese Jugendlichen durch die Agentur für Arbeit gefördert.

 

Ausbildungsplatzmessen

 

Bei den Ausbildungsplatzmessen des Ostalbkreis ist das U25-Team des Jobcenters regelmäßig mit eigenen Informationsständen vertreten. Sowohl Jugendliche als auch Ausbildungsbetriebe werden hier vom U25 Team und dem Firmenkundenservice über die Fördermöglichkeiten und das Beratungsangebot des Jobcenters aus erster Hand informiert.

 

Priorität 2: Maßnahmen für nicht ausbildungsreife Jugendliche

 

Trotz dieser vielen verschiedenen Angebote werden nicht immer alle Jugendlichen direkt in Ausbildung vermittelt. Bei vielen liegt die „Ausbildungsreife“ noch nicht vor. Die fehlende Ausbildungsreife kann z. B. an mangelnden sozialen aber auch intellektuellen Kompetenzen liegen. Hier setzen z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) über die Arbeitsagentur oder spezielle Maßnahmen des Jobcenters (z.B. Aktivierungsmaßnahmen oder Einstiegsqualifizierung) an. Bei der Einstiegsqualifizierung absolvieren die Jugendlichen ein Langzeitpraktikum bei einem Arbeitgeber mit der Option, im Anschluss direkt ins zweite Lehrjahr einzusteigen.

 

Spezielle Maßnahmen des Jobcenters

 

Angebote des Jobcenters sind ausreichend vorhanden, um die jungen Erwachsenen bei ihren Bewerbungen und ihrer Praktikumssuche zu unterstützen.

 

Für junge Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen gibt es neben dem Fallmanagement spezielle Maßnahmen wie die aufsuchende Integrationsarbeit und das Sportprojekt. Die kommunalen Eingliederungsleistungen der Suchtberatung und der Psychosozialen Betreuung runden das Unterstützungsangebot ab.

 


Spezielle Maßnahmen des Jobcenters für unter 25 jährige

 

Bezeichnung

 

Inhalt und Ziele der Maßnahme

Sportprojekt mit aufsuchendem Ansatz- Schwäbisch Gmünd und Aalen

Jugendliche Leistungsempfängern unter 25 Jahren (U25), ohne Perspektiven und Antrieb, ohne soziale Kontakte, Tagesstruktur und berufliche Orientierung, sollen durch das Medium „Sport“ und Projektarbeit ihre vorhandenen Kompetenzen  aktivieren, ihre eigenen Grenzen erkennen, soziale Kompetenzen erlangen und die Leistungsbereitschaft zur nachhaltigen Zielverfolgung stärken, um an den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt herangeführt werden zu können.

Aktivierungsprojekte

Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd

 

Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen.

 

Berufspraktisches Jahr 21 Aalen und Schwäbisch Gmünd

Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen.

 

Einstiegsqualifizier-ung (EQ)

Gefördertes Langzeitpraktikum bei einem Arbeitgeber zur Herstellung der Ausbildungsreife und anschließende Übernahme in eine Ausbildung.

Aktivierungs- und Vermittlungsgut-scheine

 

Menschen mit Migrationshintergrund erlernen berufsbezogener Deutschkenntnisse zur Integration in Arbeit oder Ausbildung

Bewerbungsunterstützung

 

Das Jobcenter Ostalbkreis stellt insgesamt 94 Plätze für junge Menschen zur individuellen Förderung zur Verfügung. Dies entspricht einer Fördersumme von rund 8,4 % des Eingliederungstitels.

 

Priorität 3: Vermittlung in einen Arbeitsplatz

 

Nur 8 % der arbeitslosen jungen Menschen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung. Die Vermittlung in Arbeit stellt daher den kleineren Anteil im Beratungsprozess mit den Jugendlichen im Jobcenter dar. Auch hier wird auf die verschiedenen Maßnahmen für junge Menschen unter 25 Jahren (wie BPJ 21) zurückgegriffen und der Firmenkundenservice wird in den Vermittlungsprozess mit einbezogen.

 

 

Arbeitsbündnis Jugend und Beruf

 

Um unserem Ziel „Kein junger Mensch darf verloren gehen“ gerecht zu werden, haben die drei Akteure für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren (Arbeitsagentur, Jobcenter und der Geschäftsbereich Jugend und Familie des Landratsamtes) 2014 ein Arbeitsbündnis geschlossen. Die Umsetzung erfolgt durch Besprechungen auf der strategischen und auf der operativen Ebene, gegenseitigen Hospitationen und dem Herzstück des Arbeitsbündnisses den gemeinsamen Fallberatungen.

 

 

In Abständen von zwei Monaten treffen sich die Beteiligten der „Jugendberufsagentur“ und besprechen Einzelfälle von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Gemeinsam werden Strategien erarbeitet und durch die Vertreter der jeweiligen Institution umgesetzt.

 

Beispielfall:

Eine Klientin ist wohnungslos und hält sich im Raum Schwäbisch Gmünd auf. Sie  ist schwanger und bezieht Tagessätze entsprechend Arbeitslosengeld II. Sie hat einen festen Partner und konsumiert Drogen, wobei nicht auszuschließen ist, dass sie auch Heroin nimmt.

 

Lösungsansatz:

Der Kundin soll ein fester Wohnsitz vermittelt und durch die Angliederung an die Suchtberatung unterstützt werden. Im Weiteren soll der Kontakt zu den „frühen Hilfen“ des Jugendamtes hergestellt werden. Ggf. muss eine Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung oder auch eine familiengerichtliche Maßnahme zum Entzug der elterlichen Sorge erwogen werden. Aktuell hilfreich ist die Integration der Klientin in ein Projekt des Jobcenters mit aufsuchender Beratung.

 


Teilnehmer der Fallbesprechung

 

 

     


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent      

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel