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Vorlage - 167/2017  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2018 des Jobcenter Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
10.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_Arbeitsmarktprogramm 2018 in Zahlen

Antrag der Verwaltung

 

Zustimmung zum Arbeitsmarktprogramm 2018 des Jobcenters

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis seit 2012 für die Verwendung der Haushaltsmittel des Bundes bei Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter Ostalbkreis zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm 2018 vorgestellt.

Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2018 des Jobcenter Ostalbkreis, sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan des Ostalbkreises eingebracht.

Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist nach den Haushaltsplanberatungen des neuen Bundestags im Frühjahr 2018 zu rechnen.

 

Die Abweichungen zwischen Planung und Prognose 2017 von 455.000 Euro sind bedingt durch eine höhere Zuteilung von flüchtlingsbedingten Sondermitteln von insgesamt 284.000 Euro, die Zuteilung von Haushaltsausgaberesten des Bundesministeriums für Soziales und Arbeit im Frühjahr 2017 in Höhe von 107.000 Euro sowie Rückzahlungen in Höhe von 64.000 Euro.

 

Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2018

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung und der Beirat des Jobcenter Ostalbkreis haben anhand der Profillagen der Kunden, den Entwicklungen des Arbeitsmarkts, den Integrationen im vergangenen Jahr sowie der Dauer im Leistungsbezug

 

        Jugendliche unter 25 Jahren

        Junge Erwachsene zwischen 25 und 34 Jahren

        Altersgruppe 35 bis 50

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende

        Langzeitleistungsbezieher über 24 Monate

        Flüchtlinge

 

als Zielgruppen für das Arbeitsmarktprogramm 2018 festgelegt.

 

Zielgruppenunabhängig werden Maßnahmen für Menschen mit Integrationsperspektiven, Maßnahmen für Benachteiligte mit mehrfachen aber abbaubaren Hemmnissen sowie Maßnahmen in Verbindung mit Gesundheitsförderung geplant.

 

Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen

 

Das Thema Gesundheit wird bei den Menschen im Hartz IV-Bezug immer wichtiger. Hier gilt es kluge Strategien zu entwickeln, die berufliche Integrationsmaßnahmen und Gesundheitsförderung verbinden. Durch die Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg im Rahmen der gesetzlich verankerten Regelungen zur Primärprävention, betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren konnten bereits einige Projekte umgesetzt werden. Verschiedene Arbeitsgruppen entwickeln Konzepte für unterschiedliche Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende und über 50-Jährige. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des SGB V. Die Maßnahmen werden flankierend an verschiedene jobcenterfinanzierte Projekte zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung angedockt. Die kommunal finanzierten Leistungen wie Sucht-/Schuld­ner­be­ra­tung und psychosoziale Betreuung werden ebenfalls mit einbezogen. Diese Festlegungen wurden im Arbeitsmarktprogramm entsprechend berücksichtigt.

 

Gesellschaftliche Teilhabe im Ostalbkreis - Freiwillig dabei

 

Unter dem Motto „sich einbringen, mitwirken und teilhaben“ steht das Projekt Freiwillig dabei. Das Jobcenter kooperiert mit den Trägern Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, Werkhof Ost in Schwäbisch Gmünd, Katholische Betriebsseelsorge, Tafelläden und der also Schwäbisch Gmünd, um arbeitsmarktfernen Menschen eine ehrenamtliche und sinnbringende Tätigkeit zu bieten. Hier sollen die Menschen neue gesellschaftliche Kontakte knüpfen und ihre Talente und Stärken einsetzen können. Die von den Trägern angebotenen Tätigkeiten sind z.B. in der Unterstützung von sozialen und kirchlichen Einrichtungen, bei der Arbeit mit Senioren, Kranken und pflegebedürftigen Menschen, in der Nachbarschaftshilfe, im Verkauf bei den Tafelläden und Hausmeistertätigkeiten angesiedelt. Das Projekt wird unterstützt vom Regionalen Bündnis für Arbeit. Mit den Fördermitteln können die Träger weitere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die Teilnehmer/innen mit der Übernahme von Fahrtkosten unterstützen.

 

Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2018

 

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenter Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt.

 

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick

 

Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

 

Mit 1.437.000 Euro sind 43,8 % der Eingliederungstitel im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Bewerbungstraining), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika, „Trainingscenter Betrieb“) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen müssen für 2018 ausgeschrieben oder die Verlängerungsoptionen gezogen werden. Die Kosten für die Vorbereitungsmaßnahmen der „Jobinitiative Ostalbkreis“ sind hier beinhaltet.

 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) sind fester Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms. Diese Maßnahmen, an denen die Teilnehmer durch individuelle Gutscheine teilnehmen können, müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Im Ostalbkreis sind nahezu alle Träger zertifiziert, so dass einige Maßnahmen, die früher noch als Gruppenmaßnahmen ausgeschrieben wurden, über dieses Instrument individuell durchgeführt werden können. Einige Träger von Arbeitsgelegenheiten haben ihre Maßnahmen auf die sog. „produktionsorientierten Tätigkeiten“ umgestellt. Die Vorteile dieser Maßnahmeform sind die Verbindung von Qualifizierung, Arbeit und sozialpädagogischer Betreuung, sowie die Möglichkeit, Teilnehmer auch über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus zu fördern. Für Flüchtlinge sind rund 100.000 Euro im Mittelansatz AVGS enthalten. Die individuelle Vorgehensweise mit diesem Instrument ermöglicht es, geflüchtete Menschen individuell bei ihrer beruflichen Integration zu unterstützen. Die Maßnahmen können vor der Sprachförderung oder auch parallel und im Anschluss ergänzend stattfinden. Mit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen werden insgesamt rund 650 Menschen jährlich aktiviert, unterstützt und an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt.

 

40.000 Euro wurden für Dienstleistungen des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit eingeplant. Die Dienstleistungen sind arbeitsmedizinische Begutachtungen zum Leistungsvermögen und Fallbesprechungen zwischen Ärzten und Mitarbeiter/-innen des Jobcenters. Durch diese Maßnahmen können die knappen Ressourcen noch passgenauer und zielgerichteter für die Kunden eingesetzt werden.

 

Maßnahmen zur Qualifizierung

 

Ein Berufsabschluss und/oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Die erstmalig im Ostalbkreis durchgeführte Arbeitsmarktkonferenz am 29. Mai 2017 hat dies erneut deutlich gemacht. Viele qualifizierungswillige Arbeitsuchende sind den Anforderungen von klassischen Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines qualifizierten Abschlusses aus verschiedenen Gründen jedoch nicht gewachsen. Sie besitzen oft nicht die dafür notwendigen intellektuellen oder persönlichen Voraussetzungen. Das Jobcenter Ostalbkreis hat deshalb mit Bildungsträgern im Ostalbkreis verschiedene Qualifizierungsangebote, die speziell für diesen Personenkreis passgenau sind, eingerichtet. Über die berufliche Qualifikation hinaus bieten diese Maßnahmen den Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie flankierende Beratung und Betreuung an.

 

Der Mittelansatz im Bereich Qualifizierungen beträgt mit 220.000 Euro (6,7 % der Eingliederungsleistungen) 30.000 Euro weniger als im Vorjahr. Die geringe Reduzierung ist dem Jahr für Jahr sinkenden Bildungspotenzial der Klientel des Jobcenters geschuldet. Unter den wenigen potenziellen Teilnehmern, entscheiden sich zudem einige eher für eine Arbeitsaufnahme bzw. geben die Maßnahmen frühzeitig zugunsten einer Tätigkeit im Helferbereich aufgegeben. Häufig gibt es auch Abbrüche wegen Überforderung und/oder gesundheitlichen Problemen.

 

Schwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie marktnahe Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung. Insbesondere Alleinerziehende sollen durch die Förderung einer Umschulung in Teilzeit unterstützt werden. Im Ansatz sind Mittel für 10-15 Flüchtlinge enthalten, die bedarfsgerecht in einer besonders konzipierten Maßnahme qualifiziert werden sollen.

 

Beschäftigung begleitende Leistungen

 

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen sind Mittel in Höhe von 678.000 Euro (20,7 % der Eingliederungsmittel) geplant. Der gegenüber 2017 deutlich erhöhte Mittelansatz ergibt sich aus der Teilnahme am Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg „Neue Chancen am Arbeitsmarkt“. Dem Landkreis wurden 50 Förderplätze für den sog. Passiv-Aktiv-Tausch vom Land bewilligt. Das Jobcenter setzt das Programm als „Jobinitiative Ostalbkreis“ in 2017 und in 2018 um. 50 benachteiligten Menschen im Ostalbkreis wird über die Initiative eine Beschäftigungschance am ersten Arbeitsmarkt geboten. Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen Beschäftigung bei Betrieben zu fördern, um sie wieder an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen.

 

Die für die Jobinitiative benötigten Eingliederungsmittel für die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die sozialpädagogische Betreuung belaufen sich in 2018 auf 440.000 Euro.

 

Der Mittelansatz der Beschäftigung begleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 345.500 Euro und dem auslaufenden ESF-Bundesprogramm in Höhe von 130.000 Euro ergänzt. Insgesamt werden für die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 1.145.500 Euro an Eingliederungsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

Spezielle Maßnahmen für Jüngere

 

Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 1,2 % der Ausgaben geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch auf 8,4 % des Budgets, dies entspricht 284.000 Euro. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 5,5 %. Maßnahmen für Jugendliche sind in den Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung enthalten (Sportprojekt, Vermittlungsmaßnahme U25, BPJ21, Aufsuchende Integrationsarbeit und Coaching). Die leichte Erhöhung der speziellen Maßnahmen ergibt sich aus einer Erhöhung der Plätze für die Einstiegsqualifizierung. Mit diesem Instrument wird die Erprobung in einem Betrieb gefördert. Das Instrument war in den letzten Jahren aufgrund des sehr guten Ausbildungsmarktes weniger nachgefragt, wird jedoch angesichts der Flüchtlingssituation wieder mehr genutzt. Dadurch bedingt, wurde auch der Mittelansatz für ausbildungsbegleitende Hilfen erhöht.

 

Jugendliche im SGB II Bezug haben darüber hinaus den Zugang zu berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Diese Maßnahmen werden über das SGB III finanziert.

 

Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung beträgt 1,5 % der Gesamtausgaben. Dies entspricht 50.000 Euro. Aus den Vorjahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass Menschen mit Behinderung immer besser Zugang zu den allgemeinen Maßnahmen finden und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen von deren Inhalt profitieren können. Der Inklusionsansatz wird hier mit gutem Erfolg umgesetzt. Vereinzelt werden noch spezielle Maßnahmen benötigt, die sehr kostenintensiv sind, lange dauern und in der Regel eine Internatsunterbringung in einem Berufsförderungswerk erforderlich machen.

 

Beschäftigung schaffende Maßnahmen

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.

 

Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten in Projekten wie z. B. Möbellager an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z. B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten) ab. Seit Herbst 2016 kann auch wieder eine zusätzliche sozialpädagogische Betreuung gefördert werden. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 215.000 Euro und entspricht 6,6 % des Eingliederungstitels.

 

Freie Förderung

 

In der Freien Förderung ist wie in den Vorjahren kein Mittelansatz vorgesehen.

 

Vorbindungen aus den Vorjahren

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2018 sind Vorbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 640.000 Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen, wie z. B. Qualifizierungen, Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte, langfristige Zuschüsse zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber.

 

Ausgaben ohne Sonderzuteilungen

 

Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2018 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 3.280.000 Euro.

 

Zweckgebundene Sonderzuteilungen

 

Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2018 Sonderzuteilungen für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 345.500 Euro sowie Sonderzuteilungen zur Ausfinanzierung des ESF-Bundesprogramms in Höhe von 130.000 Euro. Die Zuteilungen sind zweckgebunden und können nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden. Die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg für die Jobinitiative Ostalbkreis finden im Haushaltsplan des Ostalbkreis Berücksichtigung.

 

Gesamtsumme Eingliederungsmittel

 

Mit den Sonderzuteilungen stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2018 insgesamt 3.755.000 Euro zur Verfügung.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom zugelassenen kommunalen Träger erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung mit 3.280.000 Euro und die Sonderzuteilungen mit 475.500 Euro werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.

 

 

 

 


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm 2018 des Jobcenter Ostalbkreis in Zahlen.

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Arbeitsmarktprogramm 2018 in Zahlen (41 KB)