Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Die Jahre 2014 bis 2016 waren geprägt durch starke Flüchtlingszugänge nach Deutschland. Der Ostalbkreis hat in dieser Zeit 2.043 Flüchtlinge (durchschnittlich 681 Flüchtlinge im Jahr) aufgenommen und in kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Im Jahr 2017 sowie im kommenden Jahr rechnet der Ostalbkreis mit einer Aufnahme von 200 Flüchtlingen. Aufgrund der rückläufigen Zugangszahlen baut der Landkreis im Jahr 2017 ca. 300 Plätze ab, so dass ihm Ende des Jahres noch 36 Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 890 Plätzen zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stehen werden.
Bestand die Hauptaufgabe in den letzten beiden Jahren darin, die Vielzahl der neu aufgenommenen Flüchtlinge gut unterzubringen, zu versorgen und sie auf den ersten Schritten in Deutschland zu begleiten, hat sich nun der Aufgabenschwerpunkt Richtung Integration in Gesellschaft, Schule, Ausbildung und Beruf verschoben.
Den Kommunen kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Ein Großteil der Flüchtlinge, die während der Flüchtlingskrise 2015 nach Baden-Württemberg gekommen sind, befinden sich mittlerweile in der Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises. Der bereits eingeschlagene Weg zur Integration dieser Flüchtlinge ist nun vor Ort in allen Lebensbereichen individuell fortzusetzen.
Vor diesem Hintergrund hat das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration unterzeichnet. Damit werden landesweit Standards bei der Integration von Flüchtlingen gesetzt und finanzielle Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt.
II. Pakt für Integration
Der Pakt für Integration sieht vor, geflüchtete Menschen in der Anschlussunterbringung mit gezielten Maßnahmen auf dem Weg zur Integration zu unterstützen.
Dafür stellt das Land den Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 320 Mio. € zur Verfügung. Mit 116 Mio. € wird das Integrationsmanagement in den Städten und Gemeinden gefördert; weitere 24 Mio. € fließen in Maßnahmen aus den Bereichen Schule und Übergang zum Beruf, Spracherwerb sowie Bürgerschaftliches Engagement in der Kommune.
Neben diesen Mitteln für konkrete Integrationsförderprogramme und -maßnahmen erhalten die Kommunen zusätzliche 180 Mio. € (jeweils 90 Mio. für 2017 und 2018) im Rahmen des Integrationslastenausgleichs im Finanzausgleich (FAG). Diese Mittel werden je nach Anzahl der geflüchteten Menschen, die vom 01.01.2015 - 29.02.2016 nach Baden-Württemberg gekommen sind und sich am 15.09.2017/15.09.2018 noch in der Anschlussunterbringung befinden, als Pro-Kopf-Pauschale an die Städte und Gemeinden ausbezahlt. Damit beteiligt sich das Land zur Bewältigung der Sondersituation aus den Flüchtlingszugängen pauschal an den Integrationskosten der Städte und Gemeinden.
Übersicht über die vier Förderbereiche des Paktes
a) Flüchtlinge durch soziale Beratung und Begleitung unterstützen
b) Junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen
c) Spracherwerb fördern
d) Bürgerschaftliche Strukturen und das Ehrenamt unterstützen
Integrationsmanagement - Allgemeines
Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen wird ein Kernelement des Paktes für Integration umgesetzt. Damit wird eine zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. Das Integrationsmanagement sieht vor, die Integration der Flüchtlinge mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Es wird hierbei von dem Leitsatz „Fördern und Fordern“ ausgegangen. Erforderlich sind strukturierte Maßnahmen, die in einer möglichst frühen Phase gezielt die Integration jedes Einzelnen einleiten. Dabei sollen Integrationsmanager eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung mit Hilfe eines individuellen Integrationsplanes durchzuführen. Für diese Aufgabe stellt das Land in den kommenden beiden Jahren jeweils 58 Mio. € zur Verfügung.Zielgruppe des Integrationsmanagements
Das Integrationsmanagement umfasst die geflüchteten Personen, welche vom 01.01.2015 bis zum 29.02.2016 nach Baden-Württemberg gekommen sind und sich an den Stichtagen 15.09.2017 und 15.09.2018 in der jeweiligen Kommune in Anschlussunterbringung befinden. Auch zu diesem Personenkreis nachgezogene Familienangehörige werden berücksichtigt. Keine Berücksichtigung finden jedoch in der Anschlussunterbringung befindliche Geflüchtete, die sich bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden, von öffentlichen Leistungen unabhängig sind und in einer Privatwohnung leben.
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte des Integrationsmanagements
Ziel des Integrationsmanagers ist es, die Flüchtlinge soweit zu begleiten, bis diese in eigene Wohnungen und unabhängig von öffentlichen Leistungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Im Vordergrund stehen hierbei die Förderung der Integration in den Kommunen, die Stärkung der Selbstständigkeit und Selbstverantwortung, das Erlernen von gesellschaftlichen Strukturen und das Nutzen dieser.
Das einzelfallbezogene Integrationsmanagement steht hierbei im Fokus. Dem Integrationsmanager obliegen hierbei u. a. folgende Tätigkeiten:
Sozialbegleitung im Alltag Erhebung und Dokumentation von Bedürfnissen und Ressourcen Erstellung eines Integrationsplanes mit Einzelschritten des Prozesses, konkrete Maßnahmen und Zielvereinbarungen Unterstützung der Klienten (Vermittlung von Maßnahmen, Information über Integrationsangebote vor Ort, Einbindung in Ehrenamt, Vereine, örtliche Strukturen) Regelmäßige Auswertung, Fortschreibung und ggf. Neuorientierung des individuellen Integrationsplanes Abstimmung mit den vor Ort tätigen gesellschaftlichen Akteuren
Umsetzung des Integrationsmanagements im Ostalbkreis
Der Sozialdienst des Geschäftsbereiches Integration und Versorgung beim Landratsamt Ostalbkreis hat bereits bisher die Sozialbetreuung aller Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung wahrgenommen. Durch diese Begleitung der Flüchtlinge von der vorläufigen Unterbringung bis zur Anschlussunterbringung wurde und wird der individuelle Integrationsprozess der Geflüchteten schon jetzt intensiv durch kreiseigenes Personal verfolgt.
Es bietet sich daher an, auch die Aufgaben des Integrationsmanagement auf die Sozialbetreuung des GB Integration und Versorgung zu übertragen. Damit können nicht nur bereits bestehende persönliche Kontakte zu den Flüchtlingen, sondern auch bewährte Strukturen beim Landkreis genutzt werden. Somit ist eine zeitnahe und kreisweit flächendeckende Umsetzung der Ziele des Pakts für Integration gewährleistet.
In den Städten Aalen und Schwäbisch Gmünd sind eine Vielzahl von Flüchtlingen anschlussuntergebracht. Aus diesem Grund werden diese beiden Städte die Aufgaben des Integrationsmanagements selbst wahrnehmen. Alle anderen Städte und Gemeinden im Ostalbkreis haben der Aufgabenübertragung auf die Sozialbetreuung des Landkreises zugestimmt. Der GB Integration und Versorgung geht davon aus, dass die Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung auch im kommenden Jahr zurück gehen wird. Die Zahl der in die Anschlussunterbringung zugewiesenen Flüchtlinge wird hingegen steigen. Daher ist es möglich, zwei der vier insgesamt kreisweit für diese Aufgabe benötigten Stelle für Integrationsmanager intern zu besetzen. Zwei Stellen müssen hingegen neu geschaffen werden, um alle im Ostalbkreis in den Kommunen befindliche Geflüchteten adäquat betreuen können. Die endgültige Erhebung des zu berücksichtigenden Personenkreises - welcher maßgebend für den Integrationslastenausgleich und das Integrationsmanagements ist - erfolgt in der Zeit vom 15.09. - 15.10.2017. Dies erfordert eine enge Abstimmung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, um die zu vollziehende Erhebung aller in der Anschlussunterbringung befindlichen Flüchtlinge ordnungsgemäß bewerkstelligen zu können. III. Finanzierung und Folgekosten
Anhand im Frühjahr 2017 erhobener erster Zahlen über die im Ostalbkreis in der Anschlussunterbringung befindlichen Personen hat das Land dem Landkreis bereits fast 200.000 € (60 % der Gesamtmittel) fest zugesagt.
Unter Berücksichtigung der Qualifikation der Integrationsmanager (Sozialpädagogen oder vergleichbar) können hiervon zunächst drei Stellen durch das Land finanziert werden.
Nach Abschluss der endgültigen Erhebung des Landes über die Zahl der in den Kommunen zu integrierenden Flüchtlinge erwartet der Ostalbkreis weitere finanzielle Mittel für mindestens eine Stelle.
Alle vier für die Aufgabe des Integrationsmanagements benötigten Stellen (zwei neue Stellen sowie zwei intern zu besetzende) werden für die nächsten zwei Jahren ab Antragstellung durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Pakts für Integration vollständig finanziert.
Anlagen
---
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |