Antrag der Verwaltung
1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt Kenntnis von der Digitalen Strategie „Landkreisverwaltung Ostalbkreis 2020“.
2. Dem von der Verwaltung geplanten Vorgehen und der damit verbundenen Bereitstellung von Haushaltmitteln in Höhe von jeweils 151.960 Euro in den Jahren 2018, 2019 und 2020 wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Die Digitalisierung und die dadurch ausgelösten tiefgreifenden Veränderungen des
täglichen Lebens gehören aktuell zu den wichtigsten Zukunftsthemen. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger, künftig Verwaltungsdienstleistungen online abwickeln zu
können, ist riesengroß: So wünschen sich 80 % der Menschen in Deutschland bereits jetzt einen einfachen digitalen Zugang zur öffentlichen Verwaltung via Internet und
E-Mail, um Antragsverfahren einfach, schnell und medienbruchfrei abwickeln zu können. Dies wird aber nur gelingen, wenn alle Behörden ihre Arbeitsweise völlig neu gestalten: So sind insbesondere die Abkehr vom „Papierbüro“ und die Umsetzung der elektronischen Akte (E-Akte) Grundvoraussetzungen für jegliche Form des E-Governments.
Die Landkreisverwaltung hat die Digitale Strategie „Landkreisverwaltung Ostalbkreis 2020“ entwickelt. Wichtigstes Ziel ist, in der Landkreisverwaltung auf allen 1.500 Büroarbeitsplätzen bis zum 31.12.2020 flächendeckend die E-Akte einzuführen. Damit
verbunden sind bedeutende Veränderungen der internen Arbeitsabläufe, vor allem in den Bereichen Postverarbeitung, Außendienst, Umgang mit (Alt)-Akten und Büro-gestaltung. Die Digitale Strategie „Landkreisverwaltung Ostalbkreis 2020“ ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzierung und Folgekosten
Die zur kompletten Umsetzung der E-Akte in der Landkreisverwaltung erforderlichen
Mittel für die Ausstattung der Arbeitsplätze (Software-Lizenzen, Bildschirme und Multifunktionsgeräte), die Herstellung von Schnittstellen zu Fachverfahren, die Ausstattung der Geschäftsbereiche mit entsprechenden mobilen Endgeräten für Außendienstmitarbeiter sowie die Verscannung von Altakten belaufen sich in den Jahren 2018, 2019 und 2020 auf 151.960 Euro/Jahr. Die Berechnung wird in der Anlage detailliert erläutert.