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Vorlage - 112-1/2017  

 
 
Betreff: Beteiligung am städtebaulichen Wettbewerb für den Bereich Stadtmitte, Wilhelm-Merz-Straße, über einen Ideen- und Realisierungswettbewerb im Hinblick auf die Neubebauung des Union-Areals
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I Beteiligt:D e z e r n a t IV
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
17.07.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag Entscheidung
25.07.2017 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
170418_Abgrenzung A4

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Auslobung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs gemeinsam mit der Stadt Aalen wird dem Grunde nach zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und in Zusammenarbeit mit der Stadt Aalen die Wettbewerbsauslobung für den gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerb vorzubereiten, wobei die Kosten für den Ideenwettbewerb von der Stadt Aalen getragen werden und die Kosten für den Realisierungswettbewerb für den Neubau des zweiten Verwaltungsstandorts der Landkreisverwaltung vom Ostalbkreis.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt auf Grundlage der Angebote der angefragten

Beratungsbüros in Abstimmung mit der Stadt Aalen ein Büro zur Begleitung des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zu beauftragen.

 

  1. Der Kreistag bildet ein Begleitgremium für das Bauvorhaben auf dem Union-Gelände.

 

  1. Der Kreistag beschließt die Wettbewerbsbedingungen nach Ziffer 2 und 3 vor der Auslobung des Ideen- und Realisierungswettbewerbs.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

 

Planungsanlass:

 

Der Bereich „Aalen-Süd“ ist ein Gebiet im Wandel. Die noch vorhandene Prägung durch industriell-gewerbliche Nutzungen befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Unterschiedlichste Nutzungen und dynamische Veränderungsprozesse tragen allmählich an vielen Stellen zu einem neuen Gesicht des Aalener Südens bei; das WiZ, das Theater, das Proviantamt, die Moschee und aktuelle Entwicklungen in den Ostertaggebäuden und am Burgstallkreisel sind u.a. dabei hervorzuheben.

Das „Union-Areal“ ist Teil von „Aalen-Süd“ und liegt unmittelbar südlich der Aalener Innenstadt, zwischen Kocher und Wilhelm-Merz-Straße. Diese zentrale Lage, die gute Erreichbarkeit, die Gewässernähe und nicht zuletzt die Größe von ca. 1,73 ha machen die Bedeutung dieser Fläche für die Aalener Stadtentwicklung aus. Seit Jahren schon ist das Gelände daher Bestandteil von Planungsverfahren und es wird immer wieder von verschiedenster Seite als eine der wichtigsten „Brachflächen-Potentiale“ in die Diskussion über die künftige Stadtentwicklung eingebracht.

Nachdem im Jahr 2016 das Gelände vom Landkreis als Erweiterungsfläche erworben werden konnte, sind die Voraussetzungen für eine tatsächliche „Wiedernutzbarmachung des Union-Areals“ nun hervorragend.

 

Planungsziele:

 

Von den anstehenden Veränderungen sind viele Akteure betroffen, so zum Beispiel Landkreis und Stadt, aber auch Grundstückseigentümer von umgebenden Flächen. Verschiedenste Belange sind in allen Planungsprozessen abzugleichen und in ihren gegenseitigen Auswirkungen zu beachten, dies gilt für Erschließung, Verkehrsströme und -angebote, Freiraum und Gewässerrandstreifen, Hochwasserschutz, bauliche Ausnutzung und Verdichtung, Planungs- und Baurecht um nur einige Punkte zu nennen. Nicht alleine aufgrund der Größe des Union-Areals, sondern auch wegen der Bedeutung der angestrebten Nutzung empfiehlt sich ein städtebaulich integrierter Entwicklungsansatz, um so optimale Strukturen schaffen zu können. Die „neue Nutzung Landratsamt“ wird einen Entwicklungsschub für das Gesamtquartier erzeugen, es handelt sich also um ein Impulsprojekt für den Aalener Süden. Gleichzeitig ist es aber auch für diese Nutzung von grundsätzlicher Bedeutung, in welches Umfeld sie eingebunden ist. Am besten kann eine gemeinsame Entwicklungsstrategie die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten und Optionen geschickt miteinander in Verbindung bringen und für alle Beteiligten möglichst optimale Voraussetzungen schaffen. Auf der einen Seite sind die organisatorischen Überlegungen und die Hochbauplanung für den Landratsamts-Erweiterungsbau entscheidend. Auf der anderen Seite spielen verkehrsplanerische Überlegungen, das angestrebte Sanierungsgebiet „Stadtmitte / Wilhelm-Merz-Straße“ (s.u.) und die seitherigen städtischen“ Masterplanungen für Aalen-Süd eine Rolle.

Letztendlich nützt eine städtebauliche Aufwertung des Umfelds nicht nur dem künftigen Behörden-Standort, sondern auch den übrigen betroffenen Akteuren und der Stadtgesellschaft insgesamt.

 

 

 

 

Grundsätzlich wurden bisher zwei Optionen zur Abstimmung und Steuerung zwischen Landkreis und Stadt diskutiert:

 

a)                 Die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach Baugesetzbuch, um rdermittel von Land und Bund für eine spätere Umsetzung beantragen zu können. (Der Landkreis selbst kann zwar keine Fördermittel für den Bau eines Landratsamtes beantragen, aber aufgrund der Lage des Areals am Gewässer ist eine Förderung von Teilmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen denkbar, wenn diese öffentliche Flächen betreffen wie z.B. Wegeverbindungen, Gewässerrandstreifen).

 

b)                 Die Auslobung eines Ideen- und Realsierungswettbewerbs, um für das Umfeld des Union-Areals und für die Bebauung des Union-Areals Planungsgrundlagen zu erhalten.

 

In beiden Verfahren sind Verfahrensvorgaben und Termine zu beachten.

Die Antragstellung für Sanierungsfördermittel erfolgt über die Stadt, wobei die Landratsämter in der Regel in die Priorisierung von Maßnahmen in den Regierungsbezirken des Landes Baden-Württemberg einbezogen sind.

Entscheidungen zu einem Wettbewerb trifft zunächst ein Preisgericht, das mit Vertretern der Auslober und externen Fachleuten besetzt ist. Die jeweiligen politischen Gremien beschließen dann anschließend – allerdings unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien – die weiteren Planungsprozesse (s. weitere Ausführungen 3. Wettbewerbsverfahren).

 

Zunächst sollen kurz die wesentlichen Vorhaben, Zielsetzungen und das Wettbewerbsverfahren beschrieben werden:

 

  1. Ostalbkreis

 

Der Landkreis beabsichtigt im Bereich des „Union-Areals“ Ergänzungsbauten für den Standort des Landratsamtes in Aalen an der Stuttgarter Straße zu schaffen. Dies ist notwendig, um eine Konzentration aller Dienststellen in Aalen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu erreichen. Die derzeitigen dezentralen Standorte im Stadtgebiet – in überwiegend angemieteten Räumen – sollen damit aufgegeben werden. Eine Bündelung der Aufgabenstellung in Verbindung mit einer Neustrukturierung erlaubt effektivere Arbeitsprozesse und verbessert den Austausch zwischen den einzelnen Dienststellen. Da die zukünftigen Organisationsstrukturen und der notwendige Raumbedarf derzeit noch nicht abschließend vorliegen, können hierzu im Moment noch keine konkreteren Angaben gemacht werden. Aufgrund der bereits bekannten Untersuchungsergebnisse ist davon auszugehen, dass auf dem Areal zusätzlich ca. 450 neue Stellplätze geschaffen werden sollen. Der Flächenbedarf im Hochbau beträgt ca. 11.250 m² Bruttogeschoßfläche. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Zahl der fremd untergebrachten Mitarbeiter, 50 weiteren Arbeitsplätzen im Kreishaus, bei denen aufgrund der räumlichen Situation teilweise Arbeitsschutzvoraussetzungen in Frage gestellt werden können und weiteren 50 Arbeitsplätzen als „Investition in die Zukunft“. Aus den vergangenen Jahren ist als Erfahrungswert abzuleiten, dass in 20 Jahren mit einer Personalzunahme von 10 % zu rechnen ist. Diese zusätzlichen Plätze können vermietet werden, bis sie tatsächlich benötigt werden. Das Landratsamt erhebt derzeit die Grunddaten seines Bedarfes und stellt dies für eine organisatorische Entscheidung in Kontext einer modernen Verwaltung 2030. Flexibilität in der Raumaufteilung für künftige Veränderungen sind genauso zwingend wie der Stand der Technik und die voranschreitende Digitalisierung. Ferner sind Sicherheitsaspekte und Flächen für eine Kinderbetreuung im festzulegendem Raumprogramm ebenso zu berücksichtigen wie der festzusetzende Kostenrahmen. Diese Rahmenbedingungen sind im zuständigen Ausschuss für Bildung und Finanzen bzw. im Kreistag zu beraten und zu beschließen.

 

  1. Stadt Aalen

 

Die Stadt Aalen ist geprägt durch ihre industrielle Vergangenheit und verfügt daher über zahlreiche Potentialflächen auf ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten. Es besteht seit Jahren das Bemühen, die Stadtentwicklung nicht nur im Außenbereich, sondern auch durch eine intelligente Nachnutzung von brachliegenden Arealen zu betreiben. Zur Erfüllung aller Aufgaben im Dienstleistungs-, Wirtschafts-, Studien- und Wohnsektor werden daher immer wieder auch Kooperationen mit Grundstückseigentümern vorgenommen, um so nachhaltig alle tatsächlich zur Verfügung stehenden Potentiale im Stadtgebiet zu heben. Der Bereich Aalen-Süd sowie das Union-Areal sind als innenstadtnahe Flächen besonders interessant.

 

Ein wichtiges Steuerungsinstrument ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten nach Baugesetzbuch mit finanzieller Unterstützung durch Programme von Bund und Land. Bereits an vielen Stellen des Stadtgebietes wurden jeweils geeignete Sanierungsprogramme und deren finanzielle Fördermöglichkeiten erfolgreich eingesetzt (z.B. die Sanierungsgebiete in der Kernstadt, in Wasseralfingen, in Unterkochen).

 

Im Herbst 2016 wurde mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Regierungspräsidium Stuttgart deshalb vereinbart, auch für das Union-Areal und dessen Umgebung ein weiteres Sanierungsgebiet anzugehen („Stadtmitte / Wilhelm-Merz-Straße“). Auf Basis des „Integrierten Entwicklungskonzeptes  Grobanalyse – Vorbereitende Maßnahmen Bereich Stadtmitte / Wilhelm-Merz-Straße“ wurde ein Aufnahmeantrag gestellt (die STEG, Oktober 2016). Der Bedarf an umfangreichen Stadterneuerungs- und Entwicklungsaufgaben im Gebiet konnte nachgewiesen werden. Die Stadt Aalen hat im Frühjahr 2017 erste Fördermittel zur weiteren Vorbereitung des Sanierungsgebietes erhalten. Nach Auffassung der Fördergeber müssen die Ideen für das Gebiet weiter verfeinert werden. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, deren Umsetzung hinreichend konkret ist und deren finanzielle Auswirkungen aufgrund des Planungsstandes ausreichend sicher abgeschätzt werden können. Die Vertreter des Ministeriums und des Regierungspräsidiums gehen von der Durchführung eines Wettbewerbs aus, dessen Kosten, soweit die Stadt betroffen ist, förderfähig sind.

Nach Vorliegen eines Wettbewerbsergebnisses können Maßnahmen und Kosten genauer abgeschätzt werden und zum Beispiel im Herbst des Folgejahres erneut zur Förderung angemeldet werden. Neben privaten Modernisierungsmaßnahmen können zum Beispiel Abbruchsmaßnahmen, die für die Schaffung von öffentlichen Freiräumen notwendig sind, sowie Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum mit Fördermitteln unterstützt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Bauvorhaben des Landkreises selbst nicht förderfähig sind. Sofern im Bereich des Union-Areals aber öffentlich nutzbare Freiräume entstehen – wovon alleine aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zum Kocher auszugehen ist können Aufwendungen der Stadt Aalen hierfür in die Sanierungsförderung fallen.

 

 

  1. Wettbewerbsverfahren

 

Wettbewerbe werden mit dem Ziel ausgelobt, alternative Lösungsvorschläge für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben zu erhalten. Im Verfahren muss daher unter anderem die Wettbewerbsaufgabe vor Beginn des Verfahrens festgelegt werden. Beim Union-Areal wäre dies, sowohl eine „Baulösung“ für die gewünschte Nutzung zu erhalten als auch die künftige Bebauung in das städtebauliche Umfeld einzubinden. Die städtebauliche Betrachtung einer größeren Umgebung soll darüber hinaus auch gewährleisten, dass im Umfeld Entwicklungsimpulse entstehen.

 

Grundsätzlich sind unterschiedliche Wettbewerbsverfahren denkbar (städtebaulicher Ideenwettbewerb, Ideen- und Realisierungswettbewerb, Realisierungswettbewerb). Aufgrund der angestrebten Entwicklungszeiträume wird vorgeschlagen, dass der Ostalbkreis sowie die Stadt Aalen einen Ideen- und Realisierungswettbewerb gemeinsam ausloben, um so möglichst schnell zu einer Entwicklungsgrundlage zu kommen. Eine solche Vorgehensweise entspricht zum einen den Anforderungen der Fördergeber an die Bewilligung von Fördermitteln für die Gebietsentwicklung, zum anderen kann mit Hilfe eines Wettbewerbs die Grundlage für eine gemeinsame Entwicklungsstrategie gelegt werden.

 

Für das Verfahren sind folgende Eckpunkte wichtig:

 

  • Die Regelungen der RPW – Durchführung von Wettbewerben der Architektenkammer sind zu beachten.
  • Es handelt sich um ein Planungsverfahren, in dem parallel durch verschiedene externe Planer Ideen bzw. konkrete Lösungsvorschläge für eine bestimmte Aufgabe entwickelt werden.
  • Die Honorierung erfolgt auf der Basis von Preisgeldern, die sich wiederum an der Aufgabenstellung orientieren.
  • Der / die Wettbewerbsauslober werden im Entscheidungsprozess von externen „Fachpreisrichtern“ begleitet und unterstützt.
  • Die Auslober müssen im Vorfeld ihre Anforderungen an die Planung ermitteln und beschreiben.

 

Da ein solches Verfahren in der Vorbereitung und Durchführung spezielle Kenntnisse (Ablauf, Abstimmungsprozesse, Durchführung, Termine) erfordert, werden in der Regel mit der Betreuung externe Fachleute beauftragt. Sowohl der Landkreis als auch die Stadt haben gute Ergebnisse mit solchen Wettbewerbsverfahren gemacht.

 

Die nächsten Schritte zur Durchführung eines Wettbewerbs sind:

 

  • Beauftragung eines externen Betreuers für das Verfahren (derzeit laufen Gespräche mit den Beratungsbüros STEG bzw. Wick und Partner; ein dritter Anbieter hatte kein Interesse an einem solchen Auftrag). Die Wettbewerbs-betreuung wird die Auslober dann bei den im folgenden beschriebenen Arbeitsschritten begleiten und die Abstimmungen steuern).
  • Definition der Planungsanforderungen (Landkreis – Raumprogramm und Stadt – städtebauliche, planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen)
  • Abstimmung des Wettbewerbs mit der Architektenkammer Baden-Württemberg
  • Festlegung der Preisgelder für die Wettbewerbssieger (erfolgt in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung)
  • Suche nach geeigneten Fachpreisrichtern
  • Organisation
  • Vorprüfung der eingereichten Arbeiten als Grundlage für das Preisgericht.

 

Aus organisatorischen und zeitlichen Gründen bietet es sich an, folgende Rahmen-bedingungen für den Wettbewerb zu Grunde zu legen:

 

  • Insgesamt wird von ca. 20 – max. 25 Teilnehmern (externe Arbeitsgruppen aus Architekten, Stadt- und Landschaftsplanern) ausgegangen, um so eine möglichst breite Bandbreite von Lösungsvorschlägen für die Aufgabenstellungen zu bekommen. Andererseits sind über eine Beschränkung der Teilnehmerzahl die Kosten und der Durchführungsaufwand (z.B. Dauer des Preisgerichts) in vertretbarem Aufwand zu halten.
  • Es soll ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren mit Nachweis von Referenzprojekten durchgeführt werden, damit eine möglichst hohe Qualität der Arbeiten gewährleistet ist.
  • Die Auslober können bei dieser Gesamtteilnehmerzahl max. 5 – 6 Büros / Arbeitsgemeinschaften setzen (also Büros, die über die erwünschten fachlichen Erfahrungen verfügen und bereits gute Beispielvorhaben umgesetzt haben). Diese gesetzten Teilnehmer müssen natürlich zustimmen und mitwirkungsbereit sein.

 

Eine Prämierung der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten wird durch das Preisgericht erfolgen:

 

  • Preisrichter und Zusammensetzung des Gremiums sind Teil der Beschlussvorlage zur Auslobung, es gibt Fach- und Sachpreisrichter, stellvertretende (nicht stimmberechtigte) Preisrichter/innen müssen benannt werden und zur evtl. Ausübung ihres Amtes während des Preisgerichts ständig anwesend sein.
  • „Sachpreisrichter/innen“ sind Vertreterinnen und Vertreter der politischen Gremien.
  • Landrat und Oberbürgermeister werden zu den Sachpreisrichtern gezählt.
  • „Fachpreisrichter/innen“ sind externe oder interne Fachleute.
  • In ein Preisgericht können auch Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter aus Landkreis- und Stadtverwaltung berufen werden; insbesondere bei den Fachpreisrichtern kann sich dies entscheidend auf die Kosten auswirken.
  • Die Zahl der Fachpreisrichter/innen muss um eine Person größer sein als die Zahl der Sachpreisrichter/innen.
  • Zusätzlich können auch wichtige Berater/innen in das Preisgericht berufen werden, z.B. um Entscheidungen zu Spezialgebieten im Preisgericht beraten zu können (Erschließung, wasserrechtliche Themen, etc.).

 

Die Vorprüfung sowie die Wettbewerbsbetreuung nehmen ebenfalls am Preisgericht teil.

 

Die Vorgaben und Regelung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPS 2013) müssen beachtet werden; dies bezieht sich insbesondere auf den formalen Teil der Auslobung, inhaltliche Vorgaben zur Wettbewerbsaufgabe müssen die Auslober in Abstimmung mit den Fachpreisrichtern definieren.

 

 

 

  1. Zeitplanung

 

Wie beschrieben dienen sowohl die Beantragung von Sanierungsmitteln wie auch die Durchführung des Wettbewerbs der Vorbereitung von konkreten Baumaßnahmen im Gebiet. Daher ist eine enge Verzahnung mit der Zeitplanung für die Errichtung von Hochbauten des Landkreises im Union-Areal gegeben. Ebenso sind feststehende Termine für die Sanierungsantragsstellung sowie die Laufzeit eines Wettbewerbs zu beachten. Sanierungsmittel können immer im Herbst eines Jahres beantragt werden, die Mittelzuwendung wird im Frühjahr des folgenden Jahres bekannt gegeben.

 

Dies bedeutet, sofern im Jahr 2019 erste vorbereitende Maßnahmen in einem neuen Sanierungsgebiet tatsächlich bezuschusst werden sollen, dann muss auf der Basis eines Wettbewerbsergebnisses im Herbst 2018 ein Förderantrag gestellt werden (Abgabe 31.10.2018). Dies bedeutet, dass spätestens nach der Sommerpause 2018 im September 2018 das Preisgericht tagen muss, damit die Ergebnisse sowohl von den jeweiligen politischen Gremien insgesamt beurteilt und anschließend auch die Maßnahmen sowie deren Kosten für den Sanierungsantrag ermittelt werden können.

 

Der eigentliche planerische Prozess in einem Wettbewerbsverfahren dauert ca. drei Monate. Da für die Vor- und Nachbereitung ebenfalls größere Zeiträume anzusetzen sind, kann das Gesamtverfahren insgesamt bis zu einem Jahr dauern. Daher empfiehlt es sich, ein Wettbewerbsverfahren noch im Jahr 2017 auszuloben (Beschlussfassung Kreistag und Gemeinderat im November / Dezember 2017). Bei der Zeitplanung ist in diesem Fall immer auch zu beachten, dass in den jeweiligen Gremien von Landkreis und Stadt Sitzungsvorlagen beraten und beschlossen werden müssen. Inklusive notwendigem Vorlauf zwischen Erstellung der Sitzungsvorlagen und der Beratung in den Gremien wirkt sich dies auf die zeitliche Flexibilität von Entscheidungen aus. Daher empfiehlt es sich zunächst von einem Zeitbedarf von einem Jahr auszugehen.

 

Noch vor der Sommerpause müsste dann ein „Wettbewerbs-Betreuer“ beauftragt werden, damit die notwendigen Vorarbeiten rasch eingeleitet werden können (z.B. Suche nach geeigneten Preisrichtern, Abstimmung der Wettbewerbsanforderungen mit der Architektenkammer, Erstellung einer Auslobung, Abstimmung des Preisgerichts-Termins). Die Wettbewerbs-Auslobung umfasst formale (z.B. Auslober, Verfahren, Preisrichter, Termine, Form der abzugebenden Unterlagen, Einsendeschluss, etc.) und inhaltliche Teile (Beschreibung der Aufgabe), sie ist dann Grundlage für die oben genannten Beschlüsse der Gremien. Es ist davon auszugehen, dass beide angefragten Anbieter (STEG, Stuttgart und Wick + Partner, Stuttgart) in der Wettbewerbsbetreuung über große Erfahrung verfügen und ihr jeweiliges Angebot auch bis zur Beratung dieser Sitzungsvorlage vorliegen werden.

 

  1. Kosten

 

Die Wettbewerbskosten werden zwischen Stadt und Landkreis aufgeteilt. Dabei übernimmt der Landkreis den (noch genau zu ermittelnden) Anteil Realisierungswettbewerb für die Hochbauten. Die Stadt trägt die Kosten für den Ideenteil.

Erst nach Vorliegen der genauen Planungsanforderungen lassen sich die Gesamtkosten genau ermitteln, da von der Aufgabenstellung die Höhe der Preisgelder abhängig sind (zum Vergleich: städtebaulicher Wettbewerb Schlatäcker/Galgenberg ca. 90.000 €, 5 Preise, 2 Ankäufe). Im Rahmen der Vorbereitung muss jeweils anhand der Aufgabenstellung städtebaulicher Ideenteil und Realisierungsteil ein angemessenes Preisgeld ermittelt werden. Ansonsten fallen  Honorare für die externen Preisrichter (in der Regel Tagessätze) und Kosten für Material, Modellbaukosten, Räume, Vervielfältigungen, Veröffentlichungen, Verpflegung sowie Fahrtkosten an.

Eine genaue Aufstellung der Kosten ist erst in der schriftlichen Auslobung möglich. Entsprechende Beschlussfassungen zur Auslobung eines Wettbewerbs sollten dann im Herbst 2017 erfolgen.

 

Für die Vorbereitung und Begleitung des Wettbewerbs werden noch zwei Angebote eingehen. Hier können u.U. auch nur Teile vergeben werden. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe empfiehlt sich aber möglichst eine Komplettvergabe. Die Vorbereitung umfasst zum Beispiel die Abstimmung des Verfahrens inkl. Planungsprogramm mit den Auftraggebern; darauf aufbauend wird vom Wettbewerbsbetreuer der Auslobungstext erstellt und formal mit der Architektenkammer und den Fachpreisrichtern abgestimmt. Zusätzlich sind Wettbewerbsbestandteile wie Preisrichtervorbesprechung, Rückfragenkolloquium oder die Beantwortung von Fragen, Abgabezeitpunkt und –ort der Wettbewerbsarbeiten, die Rückgabe der nichtprämierten Arbeiten und eine Vielzahl anderer Punkte Bestandteil der Wettbewerbsvorbereitung und -nachbereitung.

 

Ein Anbieter wird auch eine Unterstützung bei der Definition des Raumprogrammes anbieten. Ein entscheidender Faktor ist der Umfang der Vorprüfung, dies wird in der Regel pauschal angeboten (für 20 Arbeiten), jede weitere Arbeit wird dann mit einem noch zu bestimmenden Satz verrechnet.

 

Planungsstand und Zusammenfassung:

 

Bisher haben verschiedene Abstimmungsgespräche zum Vorgehen zwischen Landkreis- und Stadtverwaltung stattgefunden. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe bereitet die nächsten Arbeitsschritte vor.

 

Mit dem Landesdenkmalamt ist abgestimmt, dass die Bebauung auf dem Union-Areal nicht denkmalgeschützt ist.

 

Derzeit laufen verwaltungsinterne Gespräche und Untersuchungen zur Klärung der wasserrechtlichen Situation (Gewässerrenaturierung, Hochwasserschutz) und den evtl. notwendigen Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren.

 

Bei der Landkreisverwaltung wird das Raumprogramm bzw. werden die organisatorischen Entscheidungen für die Belegung der geplanten Bebauung auf dem Union-Areal vorbereitet. Dies ist ein entscheidender Punkt für die Auslobung des Wettbewerbs, da nur auf einer fundierten Basis ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden kann. Bei einem Wettbewerbsverfahren ist in Folge auch einer der Preisträger (VgV-Verfahren) mit der Ausführungsplanung zu beauftragen. Das Preisgeld wird auf das Honorar angerechnet. Dies setzt aber voraus, dass anhand eines schlüssigen Raumprogramms, das so auch einer Umsetzung zugrunde gelegt werden kann, alle folgenden Planungsschritte durchgeführt werden können. Ein Start des Wettbewerbs vor Erstellung eines Raumprogramms ist nicht möglich, der Zeitplan ist also letztendlich von dort aus zu ermitteln.

 

Die Stadt Aalen wird parallel die städtebaulichen, planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zusammenstellen. Ebenso sind die Vorgaben für den Umgang mit dem Gewässer und öffentlichen Freiräumen, verkehrsplanerische Erwägungen sowie Nutzungsmöglichkeiten für das gesamte Wettbewerbsgebiet in der Auslobung darzulegen. Hierbei kann auf bereits vorliegende Untersuchungen und laufende Planung (Mobilitätskonzept, Einzelhandelskonzept, aktuelle Radwegeplanungen, etc.) zurückgegriffen werden.

 

Im Anhang befindet sich eine Plananlage mit einem vorläufigen Abgrenzungsvorschlag für das Wettbewerbsgebiet. Auf dieser Basis wurden Angebote für die Durchführung eines Wettbewerbs eingeholt.

 

Sofern eine Beschlussfassung in den politischen Gremien im Herbst 2017 auf der Basis eines Auslobungstextes möglich ist, lässt sich ein Wettbewerbsergebnis vor der Sommerpause 2018 oder evtl. unmittelbar nach der Sommerpause 2018 erzielen. Somit wären für die Stadt Aalen die Voraussetzungen für die Beantragung von Sanierungs-Fördermitteln im Herbst 2018 gegeben.

Unabhängig davon wären die weiteren Planungsschritte für die konkrete Planung der künftigen Landratsamts-Erweiterungsbebauung durch die Landkreisverwaltung zu beauftragen und zu steuern.

 

Somit ist ein entscheidender Vorteil einer solchen Vorgehensweise, dass am Ende des Verfahrens für alle Beteiligten eine Basis für die weiteren Planungs- und Entscheidungsprozesse vorliegt. Die verschiedenen Akteure können aufgrund der gemeinsamen Entwicklungsziele nicht nur ihre Arbeitsschritte dann wieder unabhängig voneinander leisten, es besteht dann auch die Gewähr, dass am Ende die einzelnen Planungen auch zusammenpassen.

 

Beispiele hierfür wären Entscheidungen zu gewässerbegleitenden öffentlichen Freiräumen, zu Wegevernetzungen oder Vorgaben zur Höhenentwicklung entlang der Wilhelm-Merz-Straße. Gerade der letzte Punkt stellt letztendlich auch eine Grundlage für angrenzende private Baumaßnahmen dar. Parallel zu Hochbauplanungen könnten bei Bedarf auch planungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre eine enge Vernetzung beider Planungsebenen sowieso notwendig, da nach derzeitigem Kenntnisstand keine zeitlichen Spielräume für aufeinander aufbauende Planungen vorhanden sind.

 

Ein Grundsatzbeschluss über die Durchführung eines Ideen- und Realisierungs-
wettbewerbs soll nahezu zeitgleich sowohl im Kreistag (25. Juli 2017) wie auch im Gemeinderat (06. Juli 2017) beraten werden. Erst bei Zustimmung zur beschriebenen Vorgehensweise können die umfangreichen Arbeitsschritte im Vorfeld eines Wettbewerbs beauftragt und vorbereitet werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2017 stehen unter dem Produktsachkonto H 11.24.00.03 - 100007871001 für die Entwicklung des Verwaltungsstandorts Unionareal Haushaltsmittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro zur Verfügung.

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage A Abgrenzungsvorschlag Wettbewerbsgebiet

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Dezernat I

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Wolf

 

 

Dezernat IV

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 170418_Abgrenzung A4 (899 KB)