Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
zu.
Sachverhalt/Begründung
Für das Jahr 2017 wurde nach der Beratung im Ausschuss für Kliniken und Gesundheit am 06.12.2016 vom Kreistag ein Wirtschaftsplan für die drei Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises in der Sitzung am 20.12.2016 verabschiedet und vom Regierungspräsidium anschließend genehmigt. In Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ist dieser nach erfolgreicher Gründung der Kliniken Ostalb gkAöR sowie dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken im Rahmen der Betriebsaufspaltung entsprechend in die aktuelle Struktur überzuleiten und festzustellen.
Aus diesem Grunde erfolgte nun eine bilanztechnische Überleitung dieses bereits durch den Kreistag beschlossenen Wirtschaftsplanes auf die neuen Strukturen und die aktuellen Finanzierungsgrundlagen.
Wesentliche Änderungen in der Darstellung ergeben sich durch die Zusammenfassung der drei Klinik-Eigenbetriebe zum Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ in
Inhaltlich wurden folgende Veränderungen bzw. Anpassungen vorgenommen:
Umsetzung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb Immobilien Als Folge der Betriebsaufspaltung mussten zwischen dem Eigenbetrieb Immobilen und der Kommunalanstalt folgende Verträge geschlossen werden:
- Mietvertrag für die Überlassung von Räumen durch den Immobilien Eigenbetrieb an die Kommunalanstalt Kliniken Ostalb.
- Betriebsführungsvertrag über die Betriebsführung des Eigenbetriebs durch die Kommunalanstalt.
Die in den Verträgen dargestellten wechselseitigen inhaltlichen Finanzbeziehungen und daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen zwischen Eigenbetrieb Immobilien Kliniken und der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb wurden in der neuen Wirtschaftsplanung 2017 umgesetzt und in den Wirtschaftsplänen strukturell und inhaltlich abgebildet.
Anpassung der Kreditaufnahme für das Projekt „Radiologie“ im ATZ Ellwangen Im Wirtschaftsplan 2016 ist für das Projekt „Radiologie“ für das ATZ Ellwangen eine Kreditermächtigung in Höhe von 500 T€ enthalten. In der Sitzung des Betriebsausschusses am 4. April 2017 wurden die aktualisierten Planungen vorgestellt und genehmigt. Die notwendigen Baukosten machen nun eine Anpassung der Kreditaufnahme um 400 T€ auf 900 T€ erforderlich. Die Anpassung ist im vorliegenden Wirtschaftsplan 2017 entsprechend umgesetzt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Grafiken zur Veranschaulichung der Überleitung Anlage 2: Wirtschaftsplan 2017
Sichtvermerke
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