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Vorlage - 123/2017  

 
 
Betreff: Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Beauftragte für Chancengleichheit - Flüchtlinge - Menschen mit Behinderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
04.07.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die SPD-Fraktion beantragte im Rahmen der Haushaltsplanberatung einen Bericht über die Situation der Frauen im Ostalbkreis. Begründet wird der Antrag mit Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger Tätigkeit, zunehmender Gewalt an Frauen und der Tatsache, dass es zu wenig Frauen in Führungspositionen gibt. Um diese Themen zu evaluieren wurden Daten aus unterschiedlichsten Quellen erhoben. Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg ist eine Auswertung aus dem Mikrozensus maximal bis auf Regionenebene möglich. Kreisergebnisse werden nicht berechnet, somit liegen keine genauen Daten für den Ostalbkreis vor, sondern für die Region Ostwürttemberg. Die Region Ostwürttemberg besteht aus dem Landkreis Heidenheim sowie dem Ostalbkreis. Um einen Vergleich ziehen zu können, werden die Zahlen für Baden-Württemberg und/oder Deutschland gegenübergestellt. Außerdem ist laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg zu bedenken, dass der Unterschied zwischen der Region Ostwürttemberg und dem Land Baden-Württemberg nicht überbewertet werden kann, da der Mikrozensus eine Stichprobenerhebung ist, die bei kleinen Fallzahlen höhere Unschärfen aufweist.

 

1. Frauen in Führungspositionen

 

2017 sind, nach Angaben des Statistischen Landesamtes, 72 % der Frauen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in Baden-Württemberg erwerbstätig (Männer: knapp 81 %). Gut 3 % aller weiblichen Erwerbstätigen hatten eine Führungsposition (Personen, die nach ihrer Selbsteinschätzung überwiegend Management-, Leitungs- und Führungstätigkeiten ausüben) inne (Männer: 8 %). Weibliche Erwerbstätige arbeiten im Durchschnitt
29,1 Stunden pro Woche (Männer: 39,3 Stunden pro Woche).

 

 

Die Zahl der Frauen in Führungspositionen in Baden-Württemberg stieg von 68.000 im Jahr 2012 auf 83.000 im Jahr 2015.

2015 waren insgesamt 5.653.000 Personen erwerbstätig, davon waren 2.617.000 Frauen erwerbstätig.

 

 

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg ist die Anzahl der Führungskräfte in der Region Ostwürttemberg zu gering, um hier einen Unterschied zwischen den Geschlechtern feststellen zu können.

 

Hervorzuheben ist, das sich der Anteil der Geschlechter bei der Erwerbstätigkeit insgesamt im Vergleich Baden-Württemberg, Region Ostwürttemberg minimal unterscheidet. In Baden-Württemberg sind 53,7 % Männer erwerbstätig und
46,3 % Frauen, in der Region Ostwürttemberg 54,8 % Männer und 45,6 % Frauen.

 

Laut der Standortanalyse und Kreisentwicklung 2014 liegt die Frauenerwerbsquote im Ostalbkreis auf einem unterdurchschnittlichen Niveau, bei gleichzeitig überdurchschnittlichem Teilzeitanteil sowie hohem Frauenanteil unter den geringfügig Beschäftigten. Dem gegenüber stehen vorher genannten Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.

 

Eine Hauptursache für die geringe Beschäftigung von Frauen ist die Wirtschaftsstruktur, so die Standortanalyse und Kreisentwicklung 2014. Eine stärkere Einbindung von Frauen v.a. in MINT-Berufen würde diesem Trend entgegenwirken. Die Hochschule Aalen hat das Mentoring Programm KarMen Plus entwickelt, um mit Frauen Karrieremöglichkeiten zu thematisieren und Frauen zu vernetzen. Ebenso wird auf Kreisebene jährlich der Boys Day und Girls Day veranstaltet um unterschiedlichste Berufe vorzustellen. Eine gezielte Förderung der Selbstständigkeit könnte dem genannten Trend entgegenwirken, laut der Standortanalyse und Kreisentwicklung 2014. Die Kontaktstelle Frau und Beruf im Ostalbkreis berät kostenlos und vertraulich in Fragen zur Existenzgründung. Im Jobcenter, sowie der Agentur für Arbeit beraten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Frauen zu unterschiedlichsten Themen im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit.

 

Familienfreundlichkeit wird in der Standortanalyse und Kreisentwicklung 2014 als entscheidender Standortfaktor genannt. Vielfach fehlt den Eltern ein Überblick über bestehende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, außerdem soll verstärkt auf Väter zugegangen werden, da eine Vollzeiterwerbsbeteiligung von Frauen oft nur über eine gleichberechtigte Verteilung der familiären Aufgaben bewältigt werden kann. Hier setzen Ziel 9 und Ziel 10 des am 28. März 2017 im Kreistag verabschiedeten Gleichstellungs-Aktionsplan an.

 

Ziel 9: Im Rahmen von Veranstaltungen können Unternehmen und Organisationen voneinander lernen. Außerdem soll durch eine Imagekampagne auf die Veränderung der Väterrolle aufmerksam gemacht werden.

 

Ziel 10: Durch einen besseren Überblick der Betreuungsangebote für Kinder soll für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geschaffen werden, sich über die Gemeindegrenze hinweg über bestehende Angebote zu informieren.

 

Zudem trat am 1. Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) in Kraft. Das FüPoG für die Privatwirtschaft basiert auf zwei Säulen. Die Erste besteht aus einer festen Quote von 30 % für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht.  Die zweite Säule besteht aus einer Zielgrößenverpflichtung. Danach müssen sich Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils geben. Sie müssen für ihre Aufsichtsräte, Vorstände und obersten Management-Ebenen Ziele bestimmen und darüber öffentlich in ihrem Lagebericht informieren. Die Bundesregierung überprüft den Fortschritt in ihrem jährlichen Bericht. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigt sich: die Quote wirkt. Alle Unternehmen, die unter die Regelung der festen Quote fallen und 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Sofern nicht schon ein Frauenanteil von 30 % erreicht war, wurden frei werdende Aufsichtsratsposten durchgehend mit einer Frau nachbesetzt (BMFSJ 05.05.2017).

 

Die dargestellten Entwicklungen zeigen auf, dass gegenüber dem in der Standortanalyse und Kreisentwicklung 2014 aufgezeigten Handlungsbedarf, die Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Frauen im Erwerbsleben erforderlich waren und sind.

 

2. Einkommensunterschiede

 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts liegt der geschlechtsspezifische Entgeltunterschied in Baden-Württemberg bei rund 26 % und damit über dem Bundesdurchschnitt von aktuell rund 21 %. 2016 lag der Unterschied im Bundesdurchschnitt noch bei 22 %.

 

Die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern haben zahlreiche, zum großen Teil strukturelle Ursachen: geschlechtsspezifische Berufs- und Studienwahl, familiär bedingte Erwerbsunterbrechungen, häufigere Teilzeitbeschäftigungen und Minijobs von Frauen sowie eine geringere Anzahl an Frauen in Führungspositionen tragen zum so genannten Gender Pay Gap bei. Der Gender Pay Gap beschreibt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Frauen und Männern.

 

15 % des Gender Pay Gaps resultieren nach Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft aus der unterschiedlichen Berufs- und Branchenwahl von Frauen und Männern. Das bereinigte Gender Pay Gap beträgt etwa 6 %. Demnach verdienen Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt, auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation, 6 % weniger als Männer.

 

Einkommen von Vollzeiterwerbstätigen Frauen und Männern in Baden-Württemberg:

 

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg sind die Zahlen von Baden-Württemberg auf den Ostalbkreis übertragbar, demnach verdienen Männer im Schnitt mehr als Frauen. Anzumerken ist hier, dass die Tabellen keine Auskünfte über Einkommensunterschiede bei gleichwertiger Tätigkeit liefern, sondern einen Überblick über die Einkommensverteilung generell darstellen.

 

 

In der Region Ostwürttemberg ist im Verhältnis zum Landesdurchschnitt ein etwas höherer Anteil an Frauen mit ganz niedrigem Einkommen vorzufinden.

 

Der Bundestag hat im März 2017 das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen) beschlossen. Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten das Recht erhalten, zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

 

  • Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

 

  • Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als
    500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

 

Ziel 6 des Gleichstellungs-Aktionsplan beinhaltet, dass im Rahmen von Veranstaltungen auf Einkommensunterschiede von Frauen und Männern bei gleicher Tätigkeit aufmerksam gemacht werden soll.

 


3. Gewalt an Frauen

 

41,67 Mio. Frauen lebten zum 31. Dezember 2015 in der BRD (Statistisches Bundesamt). 40 % der Frauen in Deutschland haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt, so das BMFSJ 2004.

Frauen und Männer wurden 2011 im Durchschnitt der Landkreise von
Baden-Württemberg im Ostalbkreis weniger häufig Opfer von häuslicher Gewalt als in anderen Landkreisen (Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in
Baden-Württemberg 2013).

2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt:

  • über 65.800: von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
  • über 16.200: von Bedrohung
  • über 11.400: von gefährlicher Körperverletzung
  • über 7.900: von Stalking
  • 331:  von Mord und Totschlag so das BKA und das BMFSJ.

 

Die Polizei im Ostalbkreis erhebt Daten zu Gewaltkriminalität im Ostalbkreis. Diese Daten sind aufgegliedert nach Geschlecht sowie „versucht und vollzogen“. Gewaltkriminalität beinhaltet: Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.

 

 

 

Insgesamt ist zu sehen, dass die Zahl der Opfer von Gewaltkriminalität in den letzten zehn Jahren bei Männern und Frauen angestiegen ist, bei den weiblichen Opfern um eine Person.

Zum 31. Dezember 2015 lag die Gesamtbevölkerung im Ostalbkreis bei 312.650, wenn man von dieser Bevölkerungszahl ausgeht und diese mit den gesamten Opfern aus 2016 vergleicht wurden 0,175 % Menschen Opfer von Gewaltkriminalität. 2006 0,155 % Opfer. Somit ist eine Steigerung von 0,02 % zu verzeichnen.

Unterstützungsangebote im Ostalbkreis:

 

 

Schwäbisch Gmünd

 

 

  • Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises
  • Frauen helfen Frauen e.V.

 

 

Aalen

 

  • LRA Ostalbkreis:

Fr. Schröder Beratung bei häuslicher Gewalt/Platzverweis

Fr. Oswald Weitervermittlung

  • Stadtverwaltung Aalen:

Fr. Steybe Beratung/Schutzwohnungen

 

 

Ellwangen

 

  • Stadtverwaltung Ellwangen:

Fr. Bühler Beratung/Schutzwohnungen

  • Frauen helfen Frauen e.V.

 

 


4. Frauenpolitisches Gesamtkonzept

 

Der Kreisfrauenrat Ostalb e.V. beantragte in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 14. Februar 2017 ein Frauenpolitisches Gesamtkonzept analog dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept.

 

Die Landkreisverwaltung sieht derzeit die Priorität in der Umsetzung und Weiterentwicklung des am 28. März 2017 im Kreistag verabschiedeten Gleichstellungs-Aktionsplans. Der Kreistag hat dies mit seinem Beschluss auch bekräftigt. Des Weiteren greifen die in diesem Bericht aufgegriffenen Maßnahmen wie die Beratungs- und Unterstützungsangebote auf Kreisebene ebenso wie die Gesetzesbeschlüsse auf Bundesebene bei der Förderung benachteiligter Personengruppen. Es ist zielführend die Personalkapazität derzeit in der Umsetzung sowie in der Unterstützung der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu binden.

 

Mit der Verabschiedung des ersten Gleichstellungs-Aktionsplans wurde das Themenfeld Chancengleichheit mit konkreten Maßnahmen untermauert, die es nun in Kooperation mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren, umzusetzen gilt. Diese Umsetzung wird Personal der Landkreisverwaltung binden und finanzielle Ressourcen fordern.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Beauftragte für Chancengleichheit

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Oswald

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel