Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
a) den Jahresabschluss 2016 festzustellen, dem geplanten Defizitausgleich zuzustimmen und das verbleibende Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen
b) die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises aus 2016 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen
c) das Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aalen zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2017 zu bestellen.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu Nr. 1 a)Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Genehmigung des Defizitausgleichs
Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgenommen.
Der Jahresabschluss 2016 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Helmer & Partner, Heidenheim geprüft, die am 23. Februar 2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2016 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 194.990,95 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 128.078,55 Euro aus. Berücksichtigt man die an die WiRO im Geschäftsjahr 2016 zugeflossenen unterjährigen Zuschüsse des Ostalbkreises in Höhe von 50.000 Euro und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 25.000 Euro, ergibt sich ein Ausgleichsbetrag von 53.078,55 Euro.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2017 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 53.078,55 Euro auszugleichen sowie das Jahresergebnis in Höhe von - 79.409,05 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Ausgleichsbetrag von 35.031,85 Euro, der um 15.341,15 Euro niedriger ist als im Wirtschaftsplan 2016 beziffert. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.
Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu Nr. 1 b)Entnahme aus der Kapitalrücklage
Der planmäßige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 75.000 Euro und der Defizitausgleichsbetrag von 53.078,55 Euro ist bzw. wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 128.078,55 Euro kann zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen werden.
Zu Nr. 1 c)Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Nachdem die Helmer und Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, August-Lösch-Straße 26/1, 89522 Heidenheim bereits zum, fünften Mal hintereinander den Jahresabschluss geprüft hat, ist turnusgemäß ein Wechsel vorgesehen. Das Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in Aalen hat sich bereit erklärt, den Prüfungsauftrag für das Jahr 2017 zu übernehmen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2017 der Gesellschafterversammlung empfohlen das Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in Aalen für die Prüfung 2017 zu bestellen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu Nr. 2Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.
Anlagen
Anlage 1: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Anlage 2:Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2016 Anlage 3:Jahresbericht über die Aktivitäten der WiRO
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |