Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für das Neubauprojekt der Stiftung Haus Lindenhof Schwäbisch Gmünd zu erteilen.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Der Ostalbkreis hat mit den beiden Sozial- bzw. Teilhabeplänen für Menschen mit Behinderungen schon frühzeitig die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Ziel war und ist es, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert.
In den vergangenen Jahren sind auf der Grundlage dieser Teilhabeplanungen wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben stetig weiterentwickelt. Dabei ist es wichtig, die bestehenden Versorgungsstrukturen immer wieder zu überprüfen und dem aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen.
II. Planungen der Stiftung Haus Lindenhof
Die Stiftung Haus Lindenhof betreibt seit 1995 in Waldstetten die PRODI-Werkstatt für Menschen mit psychischer Behinderung. Die Werkstatt bietet hauptsächlich Arbeitsplätze in den Bereichen Montage, Elektromontage, Kunststoff- und Metallbearbeitung, Konfektionieren und Verpacken an. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Mietobjekt. Im Jahr 2000 wurde ein weiterer Gebäudeteil angemietet, um dem Personenkreis der Menschen mit Sinnesbehinderung ebenfalls einen Arbeitsplatz in der Werkstatt anbieten zu können.
Das Werkstattgebäude wurde in den 1960er Jahren erbaut und der heutige Zustand ist sowohl von baulicher Seite als auch von Seiten der notwendigen Ausstattung an Sanitär- und Lagerflächen in dieser Form nicht mehr ausreichend und tragbar. Das Gebäude ist nicht barrierefrei, die Gebäudehülle einfach verglast und das Dach undicht. Die Elektroausstattung und Deckenlast ziehen eine massive Beschränkung in der maschinellen Ausstattung nach sich. Das Lager befindet sich im Untergeschoss, die Höhe ist unzureichend und die bestehende Brandlast kritisch zu bewerten.
Insgesamt entspricht das Werkstattgebäude in keinster Weise mehr den aktuellen Anforderungen für die Nutzung als Werkstatt für behinderte Menschen. Eine Sanierung des Gebäudes ist aufgrund der vorhandenen Mängel wirtschaftlich nicht vertretbar. Dies hat auch ein bautechnischer Bericht bestätigt. Aus diesen Gründen plant die Stiftung Haus Lindenhof für die PRODI-Werkstatt einen Neubau.
Die Werkstatt befindet sich seit 22 Jahren in Waldstetten. Leider stehen dort derzeit keine Flächen für den geplanten Neubau zur Verfügung. Nach Prüfung und Bewertung verschiedener Grundstücke hat sich die Stiftung Haus Lindenhof für ein Grundstück in Schwäbisch Gmünd-Bargau entschieden. Für dieses Grundstück sprechen die mögliche Einbindung in das Gemeinwesen, die Kooperation mit den Partnern aus der Industrie, die Lage und der Preis sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
In der PRODI-Werkstatt arbeiten aktuell rund 100 Beschäftigte. Die Belegung unterlag in der Vergangenheit stets Schwankungen. In Abstimmung mit dem Hörgeschädigtenzentrum St. Vinzenz Schwäbisch Gmünd, dessen Bewohner/innen ebenfalls die PRODI-Werkstatt besuchen, hat die Stiftung Haus Lindenhof einen künftigen Bedarf von 90 Werkstattplätzen errechnet. Da die aktuellen Förderrichtlinien des Landes zum 31.12.2017 auslaufen, will die Stiftung Haus Lindenhof die Planungen vorantreiben und noch im laufenden Jahr einen Förderantrag stellen.
III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Bei einem Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Stiftung Haus Lindenhof und des Werkstattrates am 16.03.2017 konnten sich die Vertreter/innen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und der Landkreisverwaltung vom Zustand des Werkstattgebäudes und von der Notwendigkeit eines Neubaus überzeugen. Es waren sich alle einig, dass eine Generalsanierung völlig unwirtschaftlich wäre.
Aus Sicht der Sozialplanung ist der Bedarf im Umfang von 90 Plätzen - sowohl für Menschen mit psychischer Behinderung als auch für Menschen mit Sinnesbehinderung - gegeben. Die Verwaltung befürwortet daher unter allen gegebenen Umständen das geplante Neubauvorhaben der Stiftung Haus Lindenhof.
Finanzierung und Folgekosten
Neubauvorhaben von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen können mit einem Investitionskostenzuschuss des Landes gefördert werden. Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII den Bedarf für das Vorhaben bestätigt und dem Vorhaben zustimmt.
Die Leistungen der Tagesstruktur an sich in der Werkstatt für behinderte Menschen sind im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe des Ostalbkreises zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.
Anlagen
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Sichtvermerke
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