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Vorlage - 117/2017  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger Behinderung
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
04.07.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 14.02.2017 wurde über das Vorhaben der Landkreisverwaltung informiert, den Teilhabeplan für Menschen mit geistiger Behinderung fortzuschreiben. Die Bedarfsvorausschätzung des ersten Teilhabeplans mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2015, die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) sowie das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) machen die Fortschreibung notwendig.

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilfeausschuss haben in der oben genannten Sitzung beschlossen, für die Fortschreibung der Teilhabeplanung die Unterstützung eines Fachinstituts in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, mit den in Frage kommenden Instituten bzw. Institutionen Kontakt aufzunehmen und entsprechende Angebote einzuholen.

 

Die Ausschreibung erfolgte im Wege eines beschränkten Vergabeverfahrens in Anlehnung an die Vorschriften der VOL. Die Einreichungsfrist endete am 02.06.2017.

 

Von ursprünglich vier ausgewählten Instituten wurden drei angeschrieben und um ein Angebot gebeten. Innerhalb der vorgegebenen Frist sind zwei Angebote beim Landratsamt eingegangen.

 

Die Bewertung der Angebote erfolgte nach den Kriterien Qualität des Umsetzungskonzeptes, Leistungsfähigkeit des Anbieters und Qualifizierung der beauftragten Mitarbeiter/innen, Zeitplan und Kosten.

 

Nach Bewertung der eingegangenen Angebote wurde der Auftrag an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in Stuttgart vergeben.

 

 

II. Planungskonzept

 

Das Konzept des KVJS geht davon aus, dass die Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit geistiger Behinderung im Ostalbkreis Teil eines komplexen Planungsprozesses ist, der nur dann wirksam ist und praktische Relevanz bekommt, wenn neben der Politik auch Vertreter von Menschen mit Behinderung, Anbietern und Leistungsträgern von Beginn an beteiligt sind. Sie sollen bei der Planungsbegleitung und Ergebnisdiskussion daher in geeigneter Form einbezogen werden.

 

Es ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung des gesamten Planungsprozesses mit allen relevanten Akteuren im Ostalbkreis vorgesehen. Dazu wird erneut ein begleitender Arbeitskreis zur Fortschreibung der Teilhabeplanung einberufen. Es sind fünf thematische Arbeitskreissitzungen vorgesehen, darunter eine Sitzung ausschließlich für Menschen mit Behinderung. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Arbeitskreises gehören - neben den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Landkreisverwaltung und des KVJS - Vertreterinnen und Vertreter der Kreistagsfraktionen, der Städte und Gemeinden, der Leistungserbringer der Behindertenhilfe im Ostalbkreis sowie Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige. Je nach Thematik der Sitzung sollen auch noch weitere relevante Akteure im Ostalbkreis beteiligt werden.

Zum Prozessbeginn ist eine Auftaktveranstaltung mit breiter Beteiligung aller Akteure im Ostalbkreis geplant. Entsprechend soll es auch zum Ende des Prozesses eine Abschlusssitzung geben, bei der die Ergebnisse der Planung vorgestellt werden.

 

Im weiteren Planungsprozess sind Besuche mit Fachgesprächen bei allen Trägern von Angeboten für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung vorgesehen. Unter der aktiven Beteiligung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sollen Einrichtungen besichtigt und planungsrelevante Themen besprochen und diskutiert werden.

 

Der Ostalbkreis übernimmt die Federführung im Planungsprozess. Seine Aufgabe ist es, Inhalte und Ausgestaltung der Planung zu bestimmen und den Planungsprozess zu koordinieren.

 

Wichtige Elemente im Planungsprozess sind

 

1. Datenerhebung und -auswertung

2. Bedarfsvorrausschätzung

3. Entwicklung von Handlungsempfehlungen

4. Erstellung eines Abschlussberichts

 

Die Daten der Bestandserhebung aus Vorjahren sowie die Ergebnisse der Bedarfsvorrausschätzung aus der ersten Teilhabeplanung im Jahr 2006 sollen der aktuellen Entwicklung gegenüber gestellt werden. Dabei sollen auch mögliche Gründe für auffällige Befunde dargestellt werden. Auf der Basis der erhobenen Daten erstellt der KVJS eine Bedarfsvorrausschätzung bis zum Jahr 2026.

 

Der KVJS nimmt auch eine Analyse im Hinblick auf die Umsetzung der Handlungsempfehlungen für die Ausrichtung der Behindertenhilfe im Ostalbkreis aus dem Jahr 2006 vor sowie eine Anpassung und Neuentwicklung von Empfehlungen an die aktuellen Rahmenbedingungen, insbesondere an das Bundesteilhabegesetz. Der Inklusionsgedanke wird in den Vordergrund gestellt. Auf mögliche Effekte einer verstärkt inklusiven Betreuung, z.B. im Kindergarten, in der Schule und im Freizeitbereich, wird hingewiesen. Kommunale Prozesse, wie z.B. kommunale Aktionspläne zur Inklusion von Menschen mit Behinderung, werden ebenso dargestellt und berücksichtigt.

 

Mit den erforderlichen Vorbereitungen kann sofort begonnen werden, der offizielle Auftakt ist dann nach der Sommerpause vorgesehen. Die Fertigstellung des Abschlussberichts und die Beratung in den Kreisgremien ist für Ende 2018/Anfang 2019 geplant.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Leistungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) belaufen sich auf insgesamt 37.887 Euro.

 

Unter dem Produktsachkonto 31.10 - 4291002 stehen noch Restmittel für die Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts zur Verfügung, die entsprechend umgewidmet werden könnten.

 

Die restlichen Kosten sind im Jahr 2018 zu erbringen.

 

 

 


Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel