Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Empfehlung an den Kreistag:
Von den Prüfungsfeststellungen der Gemeindepüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Ostalbkreises in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995, von der Stellungnahme der Verwaltung hierzu und vom Abschluss des überörtlichen Prüfungsverfahrens durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Ostalbkreises in den Jahren 1991 bis 1995 geprüft.
Zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen hat die Verwaltung Stellung genommen. Auf die Anlage wird verwiesen.
Zusammenfassend hat die Gemeindeprüfungsanstalt zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Landkreises folgendes ausgeführt:
“Die seit Jahren angespannte Finanzlage des Landkreises hat sich im Prüfungszeitraum noch mehr verschlechtert. Die Verwaltungshaushalte 1992 und 1993 konnten trotz Einsparungsbemühungen und Erhöhungen des Kreisumlagehebesatzes nur durch Zuführungen vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden; in den Vermögenshaushalten sind Fehlbeträge entstanden. Ursächlich für diese besorgniserregende Entwicklung waren stark weiter gestiegene Ausgaben für die soziale Sicherung, zwar rückläufige, aber noch erhebliche Verlustausgleichszahlungen an die Kreiskrankenhäuser und die hohen Kreditbelastungen. Im Jahr 1994 konnte dank der bemerkenswerten Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen und einer erneuten Anhebung des Kreisumlagehebesatzes eine positive Netto-Investitionsrate erwirtschaftet werden. Bereits 1995 fiel das Ergebnis (u. a. wegen Rückgangs der Grunderwerbsteuereinnahmen) aber wieder negativ aus.
Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen konnten wegen der unzureichenden Ertragskraft des Haushalts nur zu knapp einem Drittel mit Eigenmitteln finanziert werden. Der Finanzierungsanteil der Zuweisungen und Zuschüsse belief sich auf 23 v. H. der Kreditanteil auf 46 v. H. Durch den verzögerten Abfluss der Deckungsmittel und die zeitliche Streckung von Investitionen ist die tatsächliche Verschuldung bis zum Ende des Prüfungszeitraumes nicht so stark wie nach der Planung gewachsen, sie ist aber deutlich überdurchschnittlich.
Für 1996 bis 1999 erwartet der Landkreis (bei einem leicht steigenden Kreisumlagesatz) Zuführungen des Verwaltungshaushalts zum Vermögenshaushalt, die kaum höher sind als die Regelzuführung in Höhe der – durch Laufzeitverlängerungen ohnehin gestreckten – ordentlichen Tilgung von Krediten. Die geplanten Investitionen müssen daher weitgehend mit Zuweisungen/Zuschüssen und Fremdmitteln finanziert werden. Die Verschuldung würde danach bis 1999 auf etwa 640 DM/Einw. (bei Berücksichtigung der inneren Darlehen auf etwa 740 DM/Einw.) steigen. Um diese zu hohe Verschuldung zu vermeiden, muss der Landkreis seine Konsolidierungsbemühungen fortsetzen und Investitionen auch künftig zeitlich verschieben.”
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ist festzustellen, dass die Gemeindeprüfungsanstalt bei Randziffer 25 anderer Auffassung als die Kreisverwaltung ist.
Mit Erlass vom 24.08.2000 hat das Regierungspräsidium Stuttgart folgendes mitgeteilt:
“Zum Abschluss des Prüfungsverfahrens wird die Bestätigung nach § 48 LkrO i. V. mit § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO erteilt. Der Kreistag ist über den Abschluss der überörtlichen Prüfung zu unterrichten.”
Anlagen:
1
Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Gutknecht
Fachdezernent/__________________________________________________ KämmereiHubel
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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