Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenters werden in den Jahren 2017 und 2018 die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt/Begründung
Bisheriges Landesarbeitsmarktprogramm
Im Oktober 2012 startete das Konzept der Landesregierung „Gute und sichere Arbeit" im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms Baden-Württemberg. Durch den im Konzept enthaltenen Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) wurden Mittel für die Förderung von landesweit 500 Arbeitsplätzen bereitgestellt. Diese Förderung endete im Jahr 2016.
Ziel des Passiv-Aktiv-Transfers war es Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Statt passive Leistungen in Form von Regelbedarfen und Unterkunftskosten zu zahlen, ist es sinnvoller, diese Mittel zugunsten der Beschäftigung zu aktivieren und auf diese Weise diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu unterstützen, die den Betroffenen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglichen.
Dem Jobcenter Ostalbkreis wurden in den Jahren 2012 bis 2016 Mittel zur Förderung von 24 Arbeitsplätzen zugeteilt. Der Landkreis beteiligte sich finanziell in Höhe der eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung (insgesamt rund 76.900 €) durch einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 100 € pro Arbeitsplatz.
Die Durchführung des Passiv-Aktiv-Transfers im Ostalbkreis war durchweg positiv zu beurteilen. Die 24 bewilligten PAT Plätze konnten besetzt, sowie bei Abbrüchen auch nachbesetzt werden. Auf die bewilligten PAT-Plätze wurden insgesamt 57 Teilnehmer/
Mit dem Passiv-Aktiv-Transfer wurde gezeigt, dass es damit gelingen kann, Menschen, die aufgrund verschiedenster Vermittlungshemmnisse schon lange arbeitslos sind, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, dieses Programm fortzuführen.
Neues Landesprogramm „Passiv-Aktiv-Tausch PLUS“
Im Juli 2017 startet mit dem „Landesprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS“ (PAT-PLUS) eine Neuauflage des bis 2016 laufenden Programms. Auch hier ist dabei der Grundgedanke, dass finanzielle Mittel, die normalerweise aufgrund der Anspruchsberechtigung nach dem SGB II als (Bundes-) Regelbedarf und als (überwiegend kommunale) Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt werden – sog. Passivleistungen – zugunsten einer geförderten und betreuten sozialversicherungs-
Landesweit stehen wiederum 500 Förderplätze zur Verfügung. Das Jobcenter Ostalbkreis hat in seiner Interessenbekundung an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 50 Plätze beantragt. Mittlerweile konnte seitens des Ministeriums auch die Zusage für die Förderung der 50 Plätze gegeben werden. Die Laufzeit des Programms ist zunächst bis 30.06.2018 befristet.
Der bewilligte Zuschuss des Landes von insgesamt bis zu 210.000 € setzt sich dabei wie folgt zusammen:
- pauschal 300 € monatlich für jedes geförderte Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis
- bis zu 1.000 € pro PAT-Teilnehmenden für max. zwei Qualifikationen
- bis zu zwei mal 100 € pro PAT-Teilnehmenden als Erfolgsprämie bei Abschluss der Qualifizierung
Der Landkreis beteiligt sich nach Vorgabe des Landesprogramms mit einem kommunalen Zuschuss aus der eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung an den Arbeitgeber in Höhe von monatlich 100 €. Bei 50 Teilnehmerplätzen und einer Laufzeit von 01.07.2017 bis 30.06.2018 beträgt die Beteiligung des Landkreises in den Jahren 2017 und 2018 jeweils maximal 30.000 €. Die beim Landkreis eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung übersteigen in aller Regel 100 € je Förderfall im Monat.
Da nicht alle Plätze von Anfang an besetzt werden können, kann von durchschnittlich
Die Kernstücke des Passiv-Aktiv-Tausches bilden die Förderung von bis zu 75% des Bruttoarbeitsentgelts sowie die Erstattung der Kosten für die sozialpädagogische Betreuung. Diese werden über § 16e SGB II und somit vollständig aus Bundesmitteln finanziert.
Insgesamt werden Ausgaben in Höhe von rund 614.000 € veranschlagt, von denen rund 175.000 € auf das Jahr 2017 und rund 440.000 € auf das Jahr 2018 entfallen. Hierbei wird von einem durchschnittlichen Stundenlohn von 10,00 € sowie einer durchschnittlichen Förderung in Höhe von 55% des Bruttoarbeitsentgelts ausgegangen. Entsprechende Mittel stehen im Rahmen der verfügbaren Eingliederungsmittel im laufenden Jahr zur Verfügung bzw. werden bei der Planung des Arbeitsmarktprogrammes 2018 berücksichtigt.
Vermittlung in geförderte Arbeitsverhältnisse
Die Vermittlung der geförderten Arbeitsverhältnisse soll durch externe Träger erfolgen. Hierzu wurde für den Standort Aalen sowie für den Standort Schwäbisch Gmünd jeweils eine 3-monatige Vermittlungsmaßnahme im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Den Zuschlag für den Standort Aalen erhielt die Donner + Partner GmbH. Der Zuschlag für den Standort Schwäbisch Gmünd entfiel auf das Angebot der a.l.s.o. Die Maßnahmekosten hierfür betragen insgesamt rund 43.000 €.
Es ist geplant Anfang 2018 eine weitere Maßnahme an beiden Standorten auszuschreiben. Die Kosten hierfür werden ebenfalls mit 43.000 € veranschlagt.
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung des Landesprogramms "Passiv-Aktiv-Tausch PLUS" setzt sich wie folgt zusammen:
Kostenträger Bund:
- Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt (bis 75%): 468.000 € - Kosten für die sozialpädagogische Betreuung: 147.000 € - Maßnahmekosten Vermittlungsmaßnahmen: 86.000 €
- Geplante Gesamtkosten Eingliederungsmittel: 701.000 €
Von den geplanten Gesamtkosten für Eingliederungsmittel in Höhe von 701.000 € entfallen 219.000 € auf das Jahr 2017 und 482.000 € auf das Jahr 2018.
Kostenträger Land:
Der Zuschuss des Landes beträgt während der Projektlaufzeit 01.07.2017 bis 30.06.2018 maximal 210.000 €.
Kostenträger Landkreis:
Die Kosten der kommunalen Förderung von Arbeitsplätzen in Höhe der eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung betragen im Jahr 2017 und im Jahr 2018 jeweils maximal 30.000 €.
Das Gesamtmittelvolumen beträgt somit 971.000 €.
Sichtvermerke
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