Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Bereits seit dem Jahr 2013 ist die Versorgung mit (günstigem) Mietwohnraum immer wieder Thema in den Gremien des Landkreises. Neben der politischen Diskussion und Bewertung wurden auch mit Experten aus dem Wohnungsbau verschiedentliche Gespräche geführt.
Nachdem aus Sicht der Städte und Gemeinden die Schaffung von Mietwohnraum in Verantwortung der kommunalen Aufgabenträgerschaft weiterentwickelt werden sollte, rückte nach den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Kreistagsfraktion im Rahmen der Haushaltsplanberatungen die Thematik für den Landkreis wieder näher in den Focus.
Bei den darauf hin geführten Gesprächen mit Experten waren folgende Punkte von Bedeutung:
Im Rahmen der Erstellung des „Schlüssigen Konzepts“ zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII wurden rund 11.000 Datensätze, davon rund 4.000 der Wohnungsbauunternehmen, als Basis einer vorläufig definierten Angemessenheitsgrenze erhoben. Im Folgenden wurde die Datenbasis auf die Verfügbarkeit eines konkreten Wohnungsangebotes im Ostalbkreis überprüft. Dieser Schritt ist notwendig, da die vorläufig definierten Obergrenzen noch keine Aussage zulassen, ob innerhalb dieser Grenzen tatsächlich auch Wohnungen in erforderlichem Umfang neu angemietet werden könnten. Neben dem Bestand ist das aktuelle Wohnungsangebot (Angebotsmieten) mit in den Blick zu nehmen und in Verhältnis zu der anzunehmenden Nachfrage, insbesondere der Zahl der Kostensenkungsaufforderungen zu setzen. Es wird ermittelt, welcher Anteil der nicht angemessen wohnenden Leistungsempfänger mit „angemessenem“ Wohnraumangebot zu einem Stichtag versorgt werden könnte. Hierbei wird nach Rechtsprechung ein Richtwert für einen Versorgungsgrad von 10 % angesetzt. Dieser wurde mit dem „Schlüssigen Konzept“ im Landkreis zum ermittelten Stichtag erreicht. Eine weitgehende Analyse des aktuellen Wohnungsmarktes und der zukünftigen Bedarfe war durch das „Schlüssige Konzept“ jedoch nicht abzuleiten.
Aus diesem Grund wurde eine ergänzende Wohnungsmarktanalyse in Auftrag gegeben, die mittlerweile fertiggestellt ist. Herr Griesbach von Rödl & Partner wird die Ergebnisse der Untersuchung in der Sitzung des Kreistags am 27.06.2017 vorstellen und erläutern.
Eine kreispolitische Bewertung und ggf. aus der Analyse zu ziehende Schlussfolgerungen sind im Ausschuss für Soziales und Gesundheit im Herbst dieses Jahres geplant.
Finanzierung und Folgekosten
Die für die Wohnungsmarktanalyse entstandenen Kosten von rund 10.000 € entfallen auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017 und wurden im Rahmen der jeweiligen Haushalte abgewickelt.
Anlagen
Ergebnisse der Wohnungsmarktanalyse
Sichtvermerke
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