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Vorlage - 108/2017  

 
 
Betreff: Beratungsverbund der Erziehungsberatungsstellen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
20.06.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

Allgemeines:

 

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes FORSA erklärt die Mehrheit der Eltern (60%), dass sie sich bei der Erziehung ihrer Kinder „enorm unter Druck“ fühlt. Hintergrund sind meist eigene hohe, perfektionistische Ansprüche. Viele Eltern sind sich bewusst, dass gute Entwicklung und Bildung zwingende Voraussetzungen für eine gelungene gesellschaftliche Teilhabe sind. Erziehung ist bei schwindenden familiären Bindungen komplexer und komplizierter geworden. Nicht selten fehlt es Eltern an konkreter Unterstützung für ihre Aufgaben.

 

Erziehungsberatung setzt dort an, wo Eltern an ihre Grenzen stoßen. Sei es, dass Kinder schwieriges Verhalten zeigen oder Eltern selbst in ihren Möglichkeiten durch Belastungen, Krisen oder Erkrankung eingeschränkt sind. Bundesweite Untersuchungen verzeichnen auch bei Kindern und Jugendlichen einen wachsenden Beratungs- und Behandlungsbedarf. Bei 12,6 % der untersuchten Kinder ergaben sich Hinweise auf psychische Auffälligkeiten in den Bereichen Depression, Hyperaktivität, Angststörungen und Störungen des Sozialverhaltens (Robert-Koch-Institut). Weitere 9,7 % wurden als wahrscheinlich psychisch auffällig klassifiziert.

 

Erziehung von Kindern ist primär Aufgabe der Eltern. Der Staat in Form von Jugendhilfe soll nur dort unterstützen, wo die Entwicklung von Kindern gefährdet ist. Das heißt aber auch, dass jede frühzeitige Hilfe, die von den Eltern selbst eingefordert wird, wertvoller ist als nachfolgende zumeist teurere Maßnahmen. Erziehungs- und Familienberatung setzt frühzeitig ein und ist besonders effektiv, weil Eltern eigenmotiviert sind, in der Verantwortung für ihre Kinder bleiben und mit Hilfe eigener Ressourcen neue Lösungen finden.

 

Auf der gesetzlichen Grundlage des § 28 SGB VIII (neben dem §16, §17, §18, § 41) will der Gesetzgeber ausdrücklich Familien bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beratung unterstützen. Personensorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Diese soll nach seinem Willen frühzeitig und niederschwellig erfolgen, d. h. ohne komplizierte Antragstellung und Gewährung, sowie ohne große finanzielle Belastung für Familien. Der Deutsche Städtetag und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe (AGJ) empfehlen in ihrer Stellungnahme darüber hinaus eine gute Erreichbarkeit in der Fläche, eine Wahlfreiheit für die Familien über eine Trägervielfalt von Beratungsstellen und ein multiprofessionelles Beratungsteam, um den unterschiedlichen Problemlagen gerecht zu werden. Weitere Voraussetzungen für eine gelingende Beratung sind das Schweigepflichtgebot und die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme.

 

 

Situation im Ostalbkreis:

 

Seit nunmehr 65 Jahren gibt es auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses Erziehungsberatung im Ostalbkreis. Mittlerweile bieten vier Träger diese niederschwellige Jugendhilfeleistung in den drei großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen und für das Umfeld flächendeckend an:

 

 

 

 

Name

Personal-
bestand

Integrierte Fachstellen

Träger

Ökumenische Psychologische
Beratungsstelle Aalen

1,6

Psychologische Ehe-Paar- und Lebens-beratung

Diözese Rottenburg – Stuttgart,

Kreisdiakonieverband Ostalbkreis

       

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Ellwangen

1,5

Fachdienst  des Zentrums für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien 

Marienpflege Ellwangen
Kinder- und Jugenddorf
Zentrum für Eltern, Kinder,
Jugendliche und Familien

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Erziehungs- und Familienberatung in den Canisius-Beratungsstellen in Schwäbisch Gmünd

3,5

Interdisziplinäre
Frühförderung,

Kinderschutz-Zentrum Ostalb

Franz-von-Assisi Gesellschaft
Kinder- und Jugendhilfe

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Erziehungs- und Familienberatungs-stelle Landratsamt Ostalbkreis in Aalen

4,18

Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch

Landratsamt Ostalbkreis

 

Der Zusammenschluss der Beratungsstellen zu einem Verbund trägt weiter Früchte. Regelmäßige Leitertreffen und gemeinsame Innenhausfortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zu einer guten Kooperation geführt. Die statistische Auswertung der Fachleistungen wurde vereinheitlicht. Die seit zehn Jahren beschlossenen Verfahrensstandards in der Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes funktionieren hervorragend. Die Zusammenarbeit mit den Familiengerichten und anderen Verfahrensbeteiligten im Elternkonsens Ostalbkreis seit 2008 weist stabile Fallzahlen auf.

 

Das breite Basisangebot an psychologisch-pädagogischen Beratungsleistungen in jeder einzelnen Stelle muss vor Ort gewährleistet sein. Daneben hat jede der vier Beratungsstellen eigene Beratungsschwerpunkte und historisch gewachsene Besonderheiten (s. Tabelle oben).

 

 

Inanspruchnahme 2016

 

2016 wurden insgesamt an allen vier Beratungsstellen 1.379 Fälle betreut. Da sowohl mit einzelnen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, aber auch ganzen Familien und in vielen Fällen auch mit Fachkräften aus anderen Institutionen kooperiert wird, liegt die Zahl der Menschen, mit denen Gespräche geführt wurden, um ca. das Dreifache höher. Insgesamt wurden 12.800 Fachleistungsstunden erbracht.

 

Die meisten Ratsuchenden kommen auf Empfehlung aus dem persönlichen Umfeld, gefolgt von den pädagogischen Einrichtungen (Kindergarten, Schule) oder auf Empfehlung des Jugendamtes, des Familiengerichtes oder der Kinderärzte. Zunehmend erreichen die Beratungsstellen auch Fallanfragen über das Internet.

 

Mittlerweile ergibt sich der große Anteil an Problemlagen in der Beratung aus den Belastungen nach Trennung/Scheidung der Eltern (in ca. der Hälfte aller Anmeldungen). Eltern streiten über die Fortführung der gemeinsamen elterlichen Sorge, über die Umgangskontakte oder Kinder leiden über das übliche Maß hinaus schwer an der Trennung ihrer Eltern und werden verhaltensauffällig. Weitere Problemlagen sind soziale Auffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und nach wie vor Erziehungsunsicherheiten bei den Eltern. Ratsuchende kommen selten mit geringfügigen Problemen. In den meisten Fällen haben sie bereits selbst ohne Erfolg nach Lösungen gesucht und fühlen sich angesichts der Probleme hoffnungslos überfordert.

 

Neben der kontinuierlichen quantitativen Fallzunahme in den letzten Jahren gibt es auch eine qualitative Veränderung. Die Problemlagen sowohl auf Seiten der Kinder als auch der Eltern werden komplexer und erfordern immer häufiger die arbeitsintensive Vernetzung mit anderen Stellen wie Familiengericht, Jugendamt, Ärzten, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie und niedergelassenen Psychotherapeuten.

 

Neben den Beratungen für einzelne Kinder und deren Familien, werden auch Gruppen für Kinder und Eltern angeboten: soziale Trainingsgruppen, heilpädagogische Gruppen, Psychomotorik und Gruppen nach Trennung/Scheidung der Eltern. Zusätzliche Hilfsangebote für Eltern (z. B. Suchtberatung, Schuldnerberatung, Psychotherapie) werden ebenfalls vermittelt.

 

Die Beratung erfolgt als Fachleistung in den Räumen der Beratungsstelle oder den Außensprechstunden, seltener als vor Ort Beratung in den Familien oder Institutionen.

 

Jede Beratungsstelle erbringt mindestens fünf Prozent ihrer Fachleistung im präventiven Bereich, je nach personeller Ausstattung auch deutlich mehr. Dies erfolgt in Form von Vorträgen und Elternabenden an Schulen und Kindergärten, sowie Fortbildung von Fachkräften. Ferner bringen die Beratungsstellen ihre Fachkompetenz in regionale Arbeitskreise und Fachgremien ein.

 

Der Beratungsverbund möchte in der Jugendhilfeausschusssitzung die Inhalte seiner Arbeit und das Fallaufkommen vorstellen. Darüber hinaus soll eine Bilanz zu der Beratungstätigkeit im Elternkonsens Ostalbkreis gezogen werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Neben der Finanzierung seiner eigenen Beratungsstelle (Personalkosten in Höhe von 383.406 € im Jahr 2016) fördert der Ostalbkreis die Erziehungsberatungsstellen der freien Träger mit 552.699 € (im Jahr 2016).

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel