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Vorlage - 107/2017  

 
 
Betreff: Festlegung der Zielgruppen und Schwerpunkte zur Vorbereitung
des Arbeitsmarktprogramms 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
04.07.2017 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Den Vorschlägen der Verwaltung zu Zielgruppen und Schwerpunkten im Arbeitsmarktprogramm 2018 wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis für das Jahr 2018 werden auf Grundlage der Profillagen, den zu erwartenden Integrationsperspektiven und den Entwicklungen am Arbeitsmarkt festgelegt.

 

Profillagen

 

Eine fundierte Stärken- und Potenzialanalyse, das sogenannte „Profiling“, stellt die Ausgangsbasis für die gemeinsame Integrationsarbeit von Kunde und Integrationsfachkraft dar. Das Profiling mündet in der Festlegung des Kundenprofils anhand einer Profillage. Diese werden in Kundengruppen mit gleichgearteten Stärken und Schwächen zusammengeführt. Der Fokus bei den Kundengruppen liegt auf der Integrationswahrscheinlichkeit.

 

Die rund 7.500 erwerbsfähigen Leistungsempfänger sind nach Einschätzungen der Integrationsfachkräfte des Jobcenters folgenden Profillagen zuzuordnen:

 

   Abbildung 1: Profillagen Gesamt

 

 

Zielgruppenunabhängige Schwerpunkte

 

Unabhängig von Zielgruppen empfiehlt das Jobcenter Ostalbkreis im Arbeitsmarktprogramm 2018 zwei Schwerpunkte. Zum einen sollten Maßnahmen für Menschen in den Profillagen A - C (marktnähere Kunden mit Integrationsperspektiven) Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms sein. Dieser Ansatz dient der Prävention eines Langzeitleistungsbezugs.

 

Des Weiteren sollten Maßnahmen für benachteiligte Menschen mit multiplen, aber abbaubaren Vermittlungshemmnissen (Profillage D) besondere Berücksichtigung finden. Ein Ausbau von individuellen Maßnahmen mit aufsuchenden Elementen ist zur Tagesstrukturierung und Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt notwendig. Diese sollten ergänzend zum bundes- und ESF-finanzierten Programm zur Integration langzeitarbeitsloser Menschen und dem neuen Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ im Angebot sein.

 

Die Verbindung der Maßnahmen mit dem Thema Gesundheit hat sich in den letzten beiden Jahren sehr bewährt. Eine Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg im Rahmen der gesetzlich verankerten Regelungen zur Primärprävention, betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde Anfang 2017 unter Dach und Fach gebracht. An den großen Standorten Aalen und Schwäbisch Gmünd wurden im Februar 2017 Gesundheitstage für die Menschen im SGB II-Bezug durchgeführt. Die Kunden konnten sich unter anderem über Themen wie gesunde Ernährung, Gesundheitsprogramme, Stressbewältigung und Zahngesundheit informieren. Diese Angebote sollen in regelmäßigen Abständen stattfinden.

 

Flankierende kommunale Leistungen wie Sucht-/Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung sind für die Integrationsarbeit unabdingbar. Die seit Jahren bestehenden guten Kooperationen werden in halbjährlichen Arbeitsbesprechungen evaluiert und den Bedarfen angepasst.

 

Zielgruppen 2018

 

Als Zielgruppen für das Jahr 2018 schlägt das Jobcenter Ostalbkreis vor:

        Jugendliche unter 25 Jahren

        Junge Erwachsene zwischen 25 und 34 Jahren

        Altersgruppe 35 bis 50

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende

        Langzeitleistungsbezieher über 24 Monate

        Flüchtlinge

 

Für die strategische Integrationsarbeit mit den einzelnen Zielgruppen werden die Profillagen, die Integrationen im vergangenen Jahr sowie die Dauer im Leistungsbezug analysiert. Die daraus abgeleiteten Handlungsbedarfe sind Grundlage der Maßnahmeplanung und Mittelverteilung für das Arbeitsmarktprogramm 2018.

 

Zielgruppe: Jugendliche unter 25 Jahre

 

Aktuell sind rund 1.300 Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren im Jobcenter in Betreuung. Sie bilden einen Anteil von 17 % am gesamten Kundenkreis. Die Profillagen verteilen sich wie folgt:

 

   Abbildung 2: Profillagen U25

 

Jugendliche mit leichten Hemmnissen (Profillagen B und C) sowie Jugendliche mit schweren, aber abbaubaren Hemmnissen in den Bereichen Sucht, Schulden, Straffälligkeit, fehlender Stabilität im sozialen Umfeld oder fehlende berufliche Orientierung (Profillage D) bilden in 2018 die Schwerpunkte der Integrationsarbeit. Maßnahmeformate, die die persönliche Lebenssituation und das Umfeld der jungen Menschen noch mehr mit einbeziehen, sollen gefördert werden. Die Maßnahmen beinhalten neben der beruflichen Orientierung und der Heranführung an eine Ausbildung auch Aspekte wie gesunde Ernährung, soziale Vernetzung, Mobilitätstraining und Selbstreflexion. Die Maßnahmen haben im letzten Jahr dazu beigetragen, dass rund 400 junge Menschen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integriert werden konnten. Der Anteil an den gesamten Integrationen beträgt 19,2 %.

 

Bei der größten Profillagengruppe F im Bereich U25 setzen die Projekte „ZUKUNFT“, „Zukunft Plus“ in Schwäbisch Gmünd an den allgemeinbildenden Schulen sowie „AVdual- Begleiter“ an den beruflichen Schulen an. Diese Maßnahmen werden nicht vom Jobcenter finanziert, jedoch bestehen hier enge Kooperationen.

 

Unter den unter 25-Jährigen befinden sich 235 Flüchtlinge. 59 davon gehen in die allgemeinbildenden Schulen und 27 werden in den VABO Klassen betreut. An den speziellen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten Jugendintegrationskursen nehmen derzeit 110 junge Flüchtlinge teil. In diesen Kursen finden neben dem Erlernen der Sprache auch Praktika in Betrieben statt. 19 Frauen befinden sich in Elternzeit. Am Beruflichen Qualifizierungsjahr für junge Flüchtlinge (BQF) nehmen 8 Flüchtlinge teil. Die übrigen 12 Flüchtlinge unter 25 Jahren sind in anderen Maßnahmen wie berufsvorbereitende Lehrgänge oder spezielle Jugendmaßnahmen des Jobcenters eingemündet. Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gibt es somit keine unversorgten jungen Flüchtlinge.

 

 

Zielgruppe: Junge Erwachsene zwischen 25 und 34 Jahren

 

  Abbildung 3: Profillagen junge Erwachsene

 

Im Jobcenter Ostalbkreis werden in den Profillagen A - D rund 400 junge Erwachsene betreut, die einen Schulabschluss, aber keinen Berufsabschluss haben. In den letzten beiden Jahren wurden Maßnahmen durchgeführt, die diese jungen Menschen auf eine betriebliche Umschulung vorbereitet haben. Auch wenn das Potenzial derer, die einen Berufsabschluss erwerben möchten oder können inzwischen geringer ist, sollen Inhalte in Maßnahmen darauf ausgerichtet werden. Im Sinne einer nachhaltigen und dauerhaften Integration bleiben Berufsabschlüsse das höchste Ziel. Im letzten Jahr konnten aus dieser Altersgruppe 34,4 % aller Integrationen generiert werden. Über alle Altersgruppen hinweg, stellt dies den Höchstwert dar.

 

Zielgruppe: Altersgruppe 35 - 49

 

Die Altersgruppe der 35 - 49-Jährigen wird im Regelgeschäft betreut und wurde bislang nur bei den Schnittmengen zu anderen Zielgruppen besonders betrachtet. Im letzten Jahr wurden weitere Analysen durchgeführt und lohnenswerte Ansätze erprobt.

 

 

  Abbildung 4: Profillagen Altersgruppe 35 - 50

 

Die Altersgruppe zwischen 35 - 49 Jahren weist mit 17,9 % einen hohen Anteil an Kunden mit Integrationsperspektiven auf. Frühzeitige Aktivierung kann hier präventiv einen Langzeitleistungsbezug verhindern. Das Jobcenter plant daher erneut Maßnahmen, die in den ersten Monaten des Leistungsbezugs mit dem Ziel der Vermittlung in Arbeit stattfinden sollen.

 

Rund ein Drittel der 2.012 Integrationen in 2016 fanden innerhalb dieser Altersgruppe statt. Dieses Potenzial soll weiter ausgebaut und durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Der präventive Ansatz soll verstärkt zum Tragen kommen, bevor der Faktor „Alter“ die Teilnahme am Arbeitsleben weiter erschwert.

 

 


Zielgruppe: 50plus

 

2.132 Kunden des Jobcenters sind 50 Jahre und älter. Die Profillagen unterscheiden sich stark von den anderen Zielgruppen:

 

Abbildung 5: Profillagen 50plus

 

Realistischerweise stehen nur rund ein Viertel in dieser Altersgruppe für Integrationsbemühungen in den ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung. Dennoch sind
12,5 % aller Integrationen im letzten Jahr bei Älteren erfolgt.

 

Das Jobcenter möchte bewährte Maßnahmen zur Aktivierung mit gesundheitsfördernden Inhalten weiterführen. Im letzten Jahr wurden erstmals keine Maßnahmen nur für diese Altersgruppe eingerichtet. Die über 50-jährigen nahmen mit jüngeren Teilnehmern zusammen an Maßnahmen teil. Die Durchmischung der Altersgruppen gab einigen Älteren wieder neuen Mut. Mit ihrer Lebens- und Arbeitserfahrung konnten sie manches altersbedingte Defizit in den Hintergrund rücken.

 

Die Kooperation mit der Agentur für Arbeit Aalen und dem Jobcenter Heidenheim zur beruflichen Integration Älterer in Ostwürttemberg im Rahmen der Fachkräfteallianz wird in 2018 weitergeführt.

 

 

Zielgruppe: Alleinerziehende

 

1.295 Personen im SGB II Bezug sind Alleinerziehende. Die große Mehrzahl (38,1 %) von ihnen befindet sich aktuell in Erziehungsphase mit Kindern unter 3 Jahren und werden unter der Profillage F geführt. Das Beratungskonzept für Erziehende des Jobcenters hat sich bereits seit zwei Jahren bewährt. Erziehende Frauen und Männer erhalten regelmäßig Einladungen zu Informationsveranstaltungen und Gesprächen mit dem Ziel, sie frühzeitig für einen beruflichen Wiedereinstieg vorzubereiten.

 


Die übrigen Profillagen verteilen sich in der Zielgruppe folgendermaßen:

 

Abbildung 6: Profillagen Alleinerziehende

 

Für Alleinerziehende werden Maßnahmen in den Bereichen Förderung der beruflichen Weiterbildung, Ausbildung in Teilzeit sowie Beratung und Organisation der Kinderbetreuung für Frauen und Männer mit Integrationsperspektiven als besonders effektiv und effizient eingeschätzt. Bewährte Maßnahmen wie das langjährige Frauenprojekt aber auch die landes-ESF geförderte Heranführung an Teilzeitausbildungen sollen weiterentwickelt und -geführt werden. Diese sind für Alleinerziehende in den Profillage A - D geeignet.

 

Für Fallmanagementkundinnen gibt es zusätzlich über den regionalen ESF kofinanzierte Maßnahmen, die gesundheitliche Aspekte mit einbeziehen. Diese sollen auch in 2018 erneut gefördert werden. In den Maßnahmen werden insbesondere Folgen von Trennung und Gewalterfahrungen von Frauen und Kindern aufgearbeitet.

 

Zielgruppe: Langzeitleistungsbezieher über 24 Monate

 

Rund 57 % der erwerbsfähigen Leistungsbezieher benötigen 2 Jahre und länger die Unterstützung des Jobcenters. Seit Januar 2015 entwickelt sich die Zielgruppe leicht nach oben. Die Dauer des Leistungsbezugs hat maßgeblichen Einfluss auf die Integrationswahrscheinlichkeit, was sich auch in den Profillagen wiederspiegelt:

 

Abbildung 7: Profillagen Langzeitbezieher über 24 Monate

 

Bei den Langzeitbeziehern über 24 Monate sollen insbesondere bei den Kunden mit Integrationsperspektiven und im Fallmanagement Schwerpunkte gesetzt werden.

 

Die Aufgliederung der Langzeitbezieher nach Altersgruppen zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, lange von SGB II Leistungen abhängig zu sein, stark mit höherem Alter ansteigt.

 

Abbildung 8: Langzeitbezieher über 24 Monate nach Altersgruppen

 

Hier sollen zwei Ansätze verfolgt werden. Zum einen plant das Jobcenter den Übergang in den Langzeitbezug zu vermeiden. Dies soll durch Maßnahmen mit einer hohen Aktivierung und individuellem Coaching vor Übertritt unterstützt werden. Zum anderen sollen aber auch die noch aktivierbaren Langzeitleistungsbezieher individuell gefördert werden. Die Auswertung der Integrationen dieser Zielgruppe zeigt, dass bei einem guten Arbeitsmarkt auch Menschen wieder in Arbeit kommen, die lange Zeit nicht erwerbstätig waren. Sonderprogramme, wie das ESF Bundesprogramm und das Landesarbeitsmarktprogramm (Passiv-Aktiv-Tausch) unterstützen durch hohe Lohnkostenzuschüsse die Vermittlung. So konnten im letzten Jahr 33,1 % der Integrationen mit Langzeitbeziehern generiert werden.

 

Bei der beruflichen Integration von Langzeitbeziehern gibt es mehrere Herausforderungen. Ganz oben steht die Motivation der Menschen, sich wieder dem Arbeitsmarkt zu stellen. Die meisten haben häufige Brüche in ihren Erwerbsbiografien. Die meist schlechten Erfahrungen im vergangenen Berufsleben müssen aufgearbeitet werden. Dann gilt es, den Menschen wieder Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten und Talente zu geben anstatt nur Hemmnisse und Probleme im Fokus zu haben. Dieser ressourcenorientierte Ansatz soll durch entsprechende Maßnahmen bei Trägern flankiert werden. Eine weitere Herausforderung ist die Akquise von Nischenarbeitsplätzen.

 

Für diese Personengruppen hat das Land Baden-Württemberg den Passiv-Aktiv-Tausch erneut aufgelegt. Dem Landkreis wurden 50 Förderplätze im neuen Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ vom Land bewilligt. Das Jobcenter wird das Programm als „Jobinitiative Ostalbkreis“ in der zweiten Jahreshälfte 2017 und in 2018 umsetzen. Es wird 50 benachteiligten Menschen im Ostalbkreis eine Beschäftigungschance am ersten Arbeitsmarkt bieten. Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen Beschäftigung bei Betrieben zu fördern, um sie wieder an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 9: Ablaufschema Jobinitiative Ostalbkreis

 

 

Nach Vorauswahl durch das Jobcenter werden die Teilnehmer/innen im Rahmen einer Maßnahme bei einem Träger für die Aufnahme einer Tätigkeit motiviert und vorbereitet. Der Träger vermittelt die Bewerber/innen anschließend individuell und passgenau in eine geförderte Beschäftigung in Betriebe. Die Arbeitgeber erhalten für 2 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50-75 % zum Arbeitsentgelt. Für sozialpädagogische Betreuung kann ihnen ein „Kümmerer“ für maximal 6 Monate zu Beginn der Beschäftigung zur Seite gestellt  werden. Aufgabe des Kümmerers ist es, die Beschäftigung zu stabilisieren und die Bewerber bei Problemen innerhalb und außerhalb des Arbeitsverhältnisses zu unterstützen. Der Arbeitgeber kann den „Kümmerer“ grundsätzlich selbst auswählen bzw. auch geeignete Beschäftigte im eigenen Betrieb damit beauftragen. Das Jobcenter schlägt dem Arbeitgeber bei Bedarf geeignete Träger vor. Der notwendige Umfang an sozialpädagogischer Betreuung wird durch das Jobcenter festgelegt. Zudem kann der Arbeitgeber für maximal 2 arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Der Arbeitnehmer kann bei Abschluss einer Qualifizierung eine Erfolgsprämie von maximal 2 x 100 Euro erhalten.

 

Die Finanzierung der Arbeitgeberförderung erfolgt aus

 

        Mitteln des Bundes (Eingliederungsmittel des Jobcenters § 16e SGB II Förderung von Arbeitsverhältnissen)

        Mitteln des Landes Baden-Württemberg (Landesarbeitsmarktprogramms „Passiv-Aktiv-Transfer“) sowie

        Mitteln des Ostalbkreis (Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 10: Finanzierungsübersicht Jobinitiative Ostalbkreis

 

 

Zielgruppe: Flüchtlinge

 

Die Verzahnung mit den Profillagen bietet bei dieser Zielgruppe noch wenige strategische Anhaltspunkte. Der überwiegende Teil der Flüchtlinge befindet sich weiterhin in Sprach- und Integrationskursen. Eine valide Einschätzung der beruflichen Integrationsperspektiven kann frühestens nach Abschluss erfolgen.

 

Abbildung 11: Profillagen Flüchtlinge

 

Die Personengruppe weist eine große Heterogenität auf. Die verschiedenen Berufs- und Studienabschlüsse und berufliche Tätigkeiten in den Herkunftsländern erfordern ein hohes Maß an Fachwissen bzgl. Anerkennung und Verwertbarkeit in Deutschland. Hinzu kommen die kulturelle und religiöse Vielfalt, die durch die Flucht bedingten körperlichen und psychischen Problematiken sowie die individuellen Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen.

 

Nach wie vor haben die Geflüchteten eine hohe Motivation zur Teilhabe am Erwerbsleben. Das Jobcenter Ostalbkreis plant in 2018 die bisherigen Maßnahmen weiter auszubauen und zu entwickeln. Dies sind Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Kompetenzfeststellung und Qualifizierung. Sie können sowohl im Vorfeld von Sprachkursen als auch während und im Anschluss an die Sprachkurse stattfinden. Es soll keine Zeit versäumt werden, die bleibeberechtigten Flüchtlinge so früh wie möglich an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zu aktivieren. Zusätzlich gibt es neue, über das BAMF finanzierte Sprachkursformen im Anschluss an die klassischen Integrationskurse. Beispielsweise wurde die berufsbezogene Deutschförderung inklusive Praktika und verschiedene Angebote für Studieninteressierte auf- und ausgebaut.

 

In 2016 wurden rund 70 Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung vermittelt. 2017 sind es bisher 56. 

 



Finanzierung und Folgekosten

 

Dem Jobcenter Ostalbkreis stehen für die Maßnahmen im Arbeitsmarktprogramm 2018 voraussichtlich rund 3 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden zu 100 % vom Bund finanziert.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsführer

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Koch

 

 

Sozialdezernent      

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel