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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
1. Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2017/2018, frühestens ab 01.09.2017, die unter Punkt II und IV aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellen- umfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkeis“ (Stand März 2015).
2. Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, d.h. bis vorläufig zum Ende des Schuljahres 2019/2020.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Schulsozialarbeit ist schon seit vielen Jahren ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe. Sie fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt so dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist ebenfalls ein wichtiges Element. Daher arbeitet die Schulsozialarbeit mit Schule, Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen eng zusammen.
Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit fest etabliert. Mit einem Stellenumfang von 37,25 Vollzeitstellen profitieren aktuell 39 allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren oder Schulverbünde und die drei beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind acht Städte und Gemeinden, fünf Träger der freien Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis.
Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einer Pauschale von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2017 sind für die Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Schulen insgesamt 610.320 Euro und für die Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen 234.130 Euro eingestellt.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der vom Kreistag am 24.03.2015 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang beschrieben.
II. Neuanträge allgemeinbildende Schulen
Zum Schuljahr 2017/2018 gingen beim Ostalbkreis drei Anträge auf Stellenerweiterungen bei bereits laufenden Projekten ein. Insgesamt handelt es sich dabei um einen Netto-Stellenzuwachs von 1,5 Vollzeitstellen.
Bei allen drei Schulen handelt es sich um Gemeinschaftsschulen und die Schulsozialarbeit ist schwerpunktmäßig in der Sekundarstufe (ab Klasse 5) tätig.
Zur Begründung für eine Stellenerweiterung verweisen die Schulträger und die Schulen auf die äußerst heterogene Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler (hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund, vermehrte Aufnahme von unbegleiteten männlichen Flüchtlingen und auch anderen Flüchtlingskindern, Zunahme von inklusiv beschulten Kindern). Insbesondere Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse sowie Flüchtlingskinder benötigen Aufmerksamkeit und Betreuung über das hinaus, was Lehrkräfte leisten können.
Die Schulen verweisen weiterhin auf die komplexen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler, wie z.B. Verhaltensauffälligkeiten, familienbelastende Lebenslagen, fehlendes Regelverständnis, aggressive Verhaltensweisen, starke Zunahme von Schülerinnen und Schülern mit besonderen psychosozialen Belastungen, interkulturelle Konflikte usw. Durch die längeren Aufenthaltszeiten in der Schule in Folge des Ganztagesunterrichts treten diese Schwierigkeiten verstärkt auf.
Die Schulsozialarbeit zeigt bislang an allen drei Schulen sehr gute Wirkungen und verbessert das Schulklima. Sie ist ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Schulen. Allerdings stoßen die Schulsozialarbeiter/innen an ihre Grenzen, nicht zuletzt aufgrund des steigenden Bedarfs auch im Grundschulbereich. Deshalb haben die Schulträger jeweils eine Aufstockung von 1,0 auf 1,5 Stellen beantragt.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Ellwangen hat in seiner Sitzung am 19.01.2017 der Einrichtung einer weiteren 50%-Stelle an der Buchenbergschule zugestimmt. Ebenso hat der Verwaltungsausschuss/Sozialausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd der Einrichtung jeweils einer zusätzliche 50%-Stelle an der Mozartschule und an der Friedensschule zugestimmt.
Vorschlag der Verwaltung:
Aus den Antragsbegründungen geht hervor, dass die Problemstellungen an den Schulen zugenommen haben bzw. die Schulsozialarbeit mit dem bisherigen Stellenumfang deutlich an ihre Grenzen stößt und den vorhandenen Bedarf nicht decken kann.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Göppingen schlägt die Verwaltung vor, ab dem Schuljahr 2017/2018 die Schulsozialarbeit an den oben genannten Schulen im beantragten Stellenumfang zu fördern.
III. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2017/2018
In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.
Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilligung ab dem kommenden Schuljahr eingegangen:
Vorschlag der Verwaltung:
Die Antragsteller haben die Notwendigkeit einer Fortführung der Schulsozialarbeit dargelegt und ausführlich begründet. Auch diese Anträge wurden zusammen mit dem Staatlichen Schulamt Göppingen geprüft und beurteilt. Es waren keine Gründe erkennbar, die eine Beendigung der Schulsozialarbeit rechtfertigen. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Schulsozialarbeit an den oben genannten Schulen ab dem Schuljahr 2017/2018 für vorläufig weitere drei Jahre zu fördern.
IV. Neuanträge Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in Trägerschaft des Ostalbkreises
Für folgende Schulen beantragt der Ostalbkreis als Schulträger die Neueinrichtung von Schulsozialarbeiter-Stellen:
1. Schloss-Schule Aalen-Wasseralfingen SBBZ - Förderschwerpunkt Sprache
2. Jagsttalschule Westhausen SBBZ - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
3. Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd SBBZ - Förderschwerpunkte geistige, körperliche und motorische Entwicklung
4. Heideschule Mutlangen SBBZ - Förderschwerpunkt Sprache
Das persönliche, familiäre und gesellschaftliche Umfeld der Schülerinnen und Schüler hat sich in den letzten Jahren auch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) erheblich gewandelt. Viele Kinder leben in sehr komplexen, wechselhaften und/oder unvollständigen Familienstrukturen. Sie erleben, wie schwierig es für ihre Eltern ist, die materielle Existenzgrundlage zu sichern. Viele Familien übernehmen Erziehungsaufgaben nicht so, wie es erforderlich wäre. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern ist oft nicht gegeben. Hinzu kommen die Unterhaltungs- und Informationsmedien, die den Alltag von Kindern und Jugendlichen stark verändert haben.
An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird dieser Wandel unter anderem deutlich durch die Zunahme von Schulausschlüssen, Meldungen beim Jugendamt, Umschulungen in die SBBZ - Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (früher: Schule für Erziehungshilfe) und Schulabsentismus. Dies erfordert einen hohen Beratungsaufwand und eine sozialpädagogische Begleitung, die im schulischen Rahmen nicht mehr leistbar ist.
Für die Schloss-Schule und die Jagsttalschule wird zusammen eine 50%-Stelle und für die Klosterbergschule und die Heideschule ebenfalls zusammen eine 50%-Stelle beantragt.
Vorschlag der Verwaltung:
Träger der oben genannten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist der Ostalbkreis. Die Antragsstellung ist daher identisch mit einer Befürwortung der Anträge. Der Ostalbkreis trägt in diesem Fall jedoch die vollen Personalkosten - nach Abzug der Landesmittel in Höhe von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr.
Finanzierung und Folgekosten
Der Landkreiszuschuss für die vorgeschlagenen 1,5 Stellen an den allgemeinbildenden Schulen beläuft sich im Jahr 2017 - abzüglich der Landesförderung - auf rund 11.200 Euro. In den Folgejahren wird mit einem jährlichen Kreisanteil in Höhe von ca. 34.500 Euro gerechnet.
Die Kosten für die Weiterbewilligungen sind bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2017 berücksichtigt.
Der zusätzliche Mittelaufwand für die beiden 50%-Stellen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren des Ostalbkreises beträgt - abzüglich der Landesförderung - im Jahr 2017 rund 14.900 Euro und in den Folgejahren rund 46.000 Euro.
Anlagen
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Sichtvermerke
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