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Vorlage - 105/2017  

 
 
Betreff: Jahresbericht 2016 des Vereins PATE e. V.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
20.06.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss haben in den Sitzungen am 01.12.2000 und am 12.12.2000 beschlossen, die Aufgaben der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den Verein PATE e. V. (Verein für Pflegeeltern, Adoptiveltern/Alleinerziehende, Tageseltern und Eltern im Ostalbkreis) als freien Träger der Jugendhilfe, ab dem 01.01.2001 zu übertragen.

Der Verein PATE e. V. leistet damit im Auftrag des Landratsamtes u.a. die gesetzlich verankerte Beratungspflicht in allen Fragen der Kindertagespflege gegenüber den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII.

Die Beratungsleistungen für Tagespflegepersonen umfassen spezifische, (sozial-) pädagogische Beratungsleistungen. Durch die überwiegend isolierte Betreuungssituation, in der Tagespflegepersonen auf sich alleine gestellt sind, ist eine fachlich fundierte und gut ausgestaltete Fachberatung von besonderer Bedeutung zur Umsetzung des Förderauftrages hinsichtlich Erziehung, Bildung und Betreuung. Ebenso sind persönliche Unterstützungsangebote zu rechtlichen Themenstellungen oder zur Existenzgründung der Tagespflegepersonen anzubieten.

 

Die Leistungen für die Eltern schließen den gesamten Prozess von Erstberatung und Vermittlung einer geeigneten Tagespflegeperson über die fachliche Begleitung des Tagespflegeverhältnisses bis zum Übergang in andere Betreuungsformen mit ein.

Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Tagespflegeperson hat der Verein

PATE e. V. die Eignungseinschätzung, die Eignungsprüfungsfeststellung während und die Eignungsprüfung nach der Qualifizierung als Prozess mit der entsprechenden Qualifikation zu erbringen.

 

Folgende Aufgaben sind im Rahmen des Kooperationsvertrages auf den Verein

PATE e. V. übertragen worden:

 

-         Werbung und Gewinnung von Tagespflegepersonen,

-         Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung der Kindertagespflegepersonen,

-         Beratung, Vermittlung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen und der Eltern,

-         Prüfung und Feststellung, dass sowohl die Kindertagespflegestelle als auch die Kindertagespflegeperson geeignet sind,

-         Konzeption der Kindertagespflege,

-         Vorarbeiten für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII,

-         Vorarbeiten für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen nach § 90 SGB VIII,

-         Berichtspflicht in Form unterschiedlicher Statistiken nach §§ 98ff SGB VIII und

-         alle zwei Jahre Tätigkeitsbericht vor dem Jugendhilfeausschuss.

 

 

II. Allgemeine Entwicklung

 

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen eine wichtige Säule der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung im Land. Beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren kommt der Kindertagespflege besondere Bedeutung zu. Auch für die Betreuung von Schulkindern wird die Kindertagespflege von vielen Familien weiterhin als wichtige Option genutzt, obwohl das Ganztagsangebot in den zurückliegenden Jahren beständig ausgebaut wurde. Die Verlässliche Grundschule, die flexible Nachmittagsbetreuung, der Hort, der Hort an der Schule und die Betreuung von Kindern bis unter 14 Jahren in Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) sind alternative Möglichkeiten der Betreuung von schulpflichtigen Kindern.

Das Land fördert die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung nach § 29 c Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit 68 Prozent. Im Rahmen der Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurden und werden derzeit noch Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege gewährt, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.

 

Die Kommunalen Landesverbände haben in einer Stellungnahme u. a. darauf hingewiesen, dass es in Baden-Württemberg durch eine gute Zusammenarbeit und durch zahlreiche Bemühungen auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene gelungen ist, die beiden Säulen der Kinderbetreuung gewinnbringend zu verbinden und ineinander zu verzahnen. Darüber hinaus sei festzustellen, dass sich die beiden Betreuungsmodelle grundlegend voneinander unterscheiden, was wesentlich unterschiedliche Kostenfolgen bedinge. Sie verweisen auf die Förderung der Kinder in Gruppen der Kindertageseinrichtungen und die für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderliche Betriebserlaubnis nach § 45 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), mit der wesentlich höhere rechtliche, fachliche und qualitative Rahmenvoraussetzungen verbunden seien als für eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Die Kindertagespflege sei zwar durchschnittlich kostengünstiger als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Die Kommunen verstünden jedoch die Kindertagespflege weder als ein Konkurrenzangebot der Einrichtungen noch als eine kostengünstige Alternative. Vielmehr stelle die Kindertagespflege mit ihren individuellen Möglichkeiten und dem familienähnlichen Betreuungsverhältnis eine gute Ergänzung zu den Angebotsformen der Einrichtungen dar. Für die sehr individuellen Betreuungsbedarfe einzelner Kinder wie zum Beispiel der Betreuung zu besonderen Zeiten am Wochenende oder an Feiertagen, über Nacht, oder vor oder nach den regulären Öffnungszeiten der Einrichtungen vor Ort komme gegebenenfalls keine (Klein-)Gruppe zustande. In diesen Fällen biete die Kindertagespflege eine passgenaue Alternative oder Ergänzung zur Förderung in der Kindertageseinrichtung.

 

Entwicklung der Kindertagespflege im Ostalbkreis

 

Der Verein PATE e. V. entwickelt die Kindertagespflege im Ostalbkreis konzeptionell stetig weiter und baut die Kapazitäten hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsverhältnisse und der Tagespflegepersonen kontinuierlich aus. Hierbei setzt der Verein PATE e. V. auf folgende vier Säulen der Kindertagespflege:

 

-          Klassische Kindertagespflege
Tagesbetreuung im Haushalt der Tagespflegeperson

 

-          Kinderfrau
Tagesbetreuung im Haushalt der Eltern

 

-          TigeR
Tagesbetreuung in geeigneten Räumen

 

-          Pool-Tagespflegeperson
Vertretungspool von Tagespflegepersonen für die Vertretung bei Erkrankung oder Urlaub von Tagespflegepersonen

 

Die Entwicklung der Betreuungsverhältnisse und der Tagespflegeeltern stellt sich seit dem Jahr 2011 -wie folgt- dar:

 

Jahr

Tagespflege-verhältnisse

0 - 3 Jahre

3 - 6 Jahre

6 - unter 14

Anzahl der Tagespflegepersonen

2011

383

101

119

163

299

2012

458

129

123

206

240

2013

457

136

116

205

249

2014

493

145

122

226

265

2015

588

163

160

265

248

2016

749

239

201

309

273

(Stand: jeweils zum 01.03. eines Jahres)

 

TigeR-Projekte gewinnen im Ostalbkreis immer mehr an Bedeutung und werden wegen ihrer Flexibilität und der verlässlichen Betreuung von den Eltern und deren Arbeitgebern gleichermaßen geschätzt. Hier stellt sich die Entwicklung seit dem Jahr 2011 -wie folgt- dar:

Jahr

TigeR

2011

6

2012

7

2013

10

2014

15

2015

15

2016

24

   (Stand: jeweils zum 01.03. eines Jahres)

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Ostalbkreis erhielt im Jahr 2016 auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) für die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen eine Zuwendung zur Förderung der Kindertagespflege in Höhe von 69.699 €. Für das Jahr 2017 wurde die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 70.877 € beantragt.

 

Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung werden diese Zuwendungen an den Verein PATE e. V. weitergeleitet. Zusätzlich erhielt der Verein PATE e. V. vom Landkreis für seine Tätigkeit als freier Träger Finanzmittel im Jahr 2016 in Höhe von 471.051 €.

 

Auf Grundlage von § 29c des Finanzausgleichsgesetzes erhielt der Landkreis im Jahr 2016 eine Zuweisung für die Kleinkindbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Höhe von 725.557 €. Nach Mitteilung des Landkreistages Baden-Württemberg mit Rundschreiben Nr.: 248/2017 kann im Jahr 2017 mit einer Zuweisung in Höhe von 947.355 € gerechnet werden.

 

Der Ostalbkreis hatte im Jahr 2016 auf dem Gebiet der Kindertagespflege Ausgaben im Rahmen der Einzelfallförderung in Höhe von 1.915.789 €. Dem standen Einnahmen aus Kostenbeiträgen in Höhe von 341.252 € gegenüber.

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Die Geschäftsführerin des Vereins PATE e. V., Frau Gabi Ernst, wird in der Sitzung den Jahresbericht 2016 vorstellen und zur aktuellen Situation und Weiterentwicklung berichten.

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel