Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Herr Ralf Schamberger wird auf Vorschlag der Kommandanten der Feuerwehren des Landkreises zum stellvertretenden Kreisbrandmeister (Ehrenbeamter) für den Bezirk Schwäbisch Gmünd vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2022 wiederbestellt.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat der Landkreis einen oder mehrere Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter zu bestimmen. Sie sind als Ehrenbeamte auf Dauer von fünf Jahren zu berufen.
Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 24. Juli 2012 Herrn Ralf Schamberger zum stellvertretenden Kreisbrandmeister für den Bezirk Schwäbisch Gmünd gewählt. Nachdem die fünfjährige Amtszeit mit Ablauf des 31. Juli 2017 endet, ist eine Wiederbestellung vorzunehmen. Herr Ralf Schamberger hat sich bereiterklärt, die Funktion für fünf weitere Jahre auszuüben. Die gesetzlich notwendige Anhörung der Feuerwehrkommandanten fand am 27. April 2017 statt. Dabei wurde der Wiederbestellung von Herrn Schamberger bei einer Enthaltung zugestimmt. Finanzierung und Folgekosten
Die Personalkosten werden in den Haushalten 2017 bis 2022 veranschlagt.
Anlagen
--
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |