Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Kenntnisnahme. Sachverhalt/Begründung:
I. Allgemeines: Mit dem Instrument der Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein
gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden.
Durch Förderleistungen der Bundesanstalt für Arbeit sollen dabei Anreize
gegeben werden, Arbeitslose oder Auszubildende zu übernehmen. In
Baden-Württemberg besteht diese Möglichkeit jedoch nur für Angestellte und
Arbeiter. Beamte können in Baden-Württemberg die Altersteilzeit im Gegensatz zu
anderen Bundesländern nur bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft in
Anspruch nehmen. Auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (ATG) vom 23. Juli 1996 in der
derzeit gültigen Fassung und dem dazu maßgebenden Tarifvertrag zur Regelung der
Altersteilzeit (TV ATZ) vom 05. Mai 1998 in der derzeit gültigen Fassung haben
der Gesetzgeber bzw. die Tarifpartner eine Grundlage geschaffen, wie die
Altersteilzeitverhältnisse abgewickelt werden. Das ATG und TV ATZ sind bis zum
31.12.2009 befristet; die Altersteilzeit muss vor diesem Zeitpunkt begonnen
haben. Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr
in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch besteht ab Vollendung des 60.
Lebensjahres. Weitere Voraussetzung ist, dass sie 5 Jahre beim derzeitigen
Arbeitgeber beschäftigt sind und 1080 Kalendertage eine versicherungspflichtige
Beschäftigung ausgeübt haben. Auch Teilzeitkräfte können Altersteilzeit in Anspruch nehmen,
vorausgesetzt sie unterliegen auch während der Altersteilzeit weiterhin der
Sozialversicherungspflicht. Die Altersteilzeit kann einen Zeitraum von 2 -10 Jahren umfassen; an die
Altersteilzeit muss sich unmittelbar eine Altersrente anschließen. II. Modelle der Altersteilzeit: Bei der Inanspruchnahme von Altersteilzeit wird die
Arbeitszeit auf die Hälfte vermindert. Wie die Verteilung der Arbeitszeit dabei
erfolgt, bleibt den Vertragspartnern (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) überlassen. Für die Abwicklung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses gibt es zwei
Modelle, zum einen das Teilzeitmodell und zum anderen das Blockmodell. Teilzeitmodell: Der Mitarbeiter reduziert seine vor Beginn der Altersteilzeit maßgebliche
Arbeitszeit für den gesamten Zeitraum des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses um
die Hälfte. Blockmodell: Beim Blockmodell wird der Zeitraum der Altersteilzeit halbiert. In der
ersten Hälfte, der sogenannten Arbeitsphase, erbringt der Arbeitnehmer seine
Arbeitsleistung in vollem Umfang wie vor der Altersteilzeit. In der zweiten
Hälfte, der sogenannten Freizeitphase, wird keine Arbeitsleistung mehr
erbracht. Beim Landratsamt Ostalbkreis wurde seither ausschließlich das Blockmodell
beantragt und praktiziert. III. Finanzielle Auswirkungen beim Mitarbeiter: Der Mitarbeiter erhält während der gesamten Altersteilzeit eine Vergütung
in Höhe der Hälfte seiner seitherigen Vergütung. Zusätzlich erhält er einen
Aufstockungsbetrag a) nach dem ATG von mindestens 20% bzw. mindestens bis zur Höhe von 70% der seitherigen
Nettobezüge und b) zusätzlich einen Aufstockungsbetrag nach dem TV ATZ bis zur Höhe von mindestens 83% der
seitherigen Nettobezüge. Hat der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen
Rentenabschlag hinzunehmen, erhält er auf Grundlage des TV ATZ eine Abfindung.
Die Abfindung beträgt je 0,3% Rentenabschlag (also pro Monat vorgezogener
Altersente) 5% des Monatseinkommens, das dem Beschäftigten ohne Inanspruchnahme
der Altersteilzeit zugestanden hätte. Maximal kann somit eine Abfindung von 3
Monatsgehältern (der höchste Rentenabschlag beträgt 18%) anfallen. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Umlage an die
Zusatzversorgungskasse auf Basis einer fiktiv zugrunde gelegten Vergütung von
90 % bezogen auf die Vollbeschäftigung abgeführt. Die Aufstockungsbeträge sind für den Arbeitnehmer zunächst steuer- und
sozial-versicherungsfrei, sie werden jedoch bei der obligatorischen
Einkommensteuererklärung steuerlich berücksichtigt. IV. Finanzielle Auswirkung beim Arbeitgeber: Der Arbeitgeber hat in der Arbeitsphase Einsparungen dahingehend, dass er
nur 50 % der Vergütung bezahlen muss und für die Aufstockungsbeträge (vgl. 3)
keine Sozialversicherungsbeiträge und Umlage an die Zusatzversorgungskasse
gezahlt werden müssen. Während der Freizeitphase hat der Arbeitgeber erhöhte Aufwendungen wenn
die Stelle wieder besetzt wird. Wenn die Stelle mit einem Arbeitslosen besetzt wird oder ein
Auszubildender übernommen wird erhält der Arbeitgeber Zuschüsse vom Arbeitsamt.
Dabei muss der freigewordene Arbeitsplatz nicht direkt mit dem Arbeitslosen
oder dem Auszubildenden, sondern kann auch im Rahmen einer internen
Umsetzungskette wiederbesetzt werden. Die Förderleistungen werden beim Teilzeitmodell laufend monatlich
gewährt; beim Blockmodell werden sie in der Freizeitphase ab Wiederbesetzung
der Stelle in doppelter Höhe gewährt. Auf in der Anlage beigefügten
Berechnungsmodelle wird verwiesen. V. Situation beim Landratsamt Ostalbkreis: Beim Landratsamt Ostalbkreis haben seit in Kraft treten des ATG bzw. des
TV ATZ insgesamt 34 MitarbeiterInnen , davon 18 weiblich und 16 männlich, die
Altersteilzeit in Anspruch genommen. Die Altersteilzeit zieht sich quer durch
die einzelnen Vergütungs- bzw. Lohngruppen (19 Angestellte/15 Arbeiter).
Insbesondere die beim Landkreis noch vorhandenen 8 Straßenwärter haben alle
inzwischen Altersteilzeit in Anspruch genommen. In diesem Fall werden
Personalkosten eingespart, da die Straßenwärterstellen nicht mehr besetzt
werden. Das „Einstiegsalter“ in die Altersteilzeit verteilt sich wie folgt: 55 Jahre
7 56 Jahre
3 57 Jahre
5 58 Jahre 10 59 Jahre
3 60 Jahre 5 61 Jahre
1 Die zeitlichen Abläufe der einzelnen Altersteilzeitarbeitsverhältnisse
sind aus der Anlage 1 ersichtlich. VI. Zusammenfassung und Ausblick: Durch die Inanspruchnahme der Altersteilzeit können bei der
Landkreisverwaltung ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
"vorzeitig" in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig können dadurch
Auszubildende übernommen und die Förderleistungen des Arbeitsamtes in Anspruch
genommen werden. Beim Landkreis konnten seither in aller Regel die Fördervoraussetzungen
des Arbeitsamtes erfüllt werden, wodurch kein finanzieller Mehraufwand durch
die Altersteilzeit entstand. In einem Fall (Hausmeister) haben die Bewerber,
die Fördervoraussetzungen zwar erfüllt, waren jedoch von der Ausbildung bzw.
von der Person her nicht geeignet. In diesem Fall entfiel der Zuschuss des
Arbeitsamts. Einsparungen oder Mehrkosten sind aus den in der Anlage 2 aufgeführten
Beispielen ersichtlich. Allerdings sollte nicht nur der finanzielle Aspekt der Altersteilzeit
gesehen werden, sondern auch die gesellschaftlichen Auswirkungen. Durch das
Instrument der Altersteilzeit erhalten junge ausgebildete Arbeitskräfte die
Chance auf eine Beschäftigung bzw. Arbeitssuchende können wieder in das
Berufsleben eingegliedert werden. Der Anteil der Straßenwärter an der Altersteilzeit beträgt 23,5% (8 von
34). Nachdem dieser Berufszweig beim Landratsamt zukünftig nicht mehr vorhanden
sein wird, ist er für eine Prognose zu vernachlässigen. Somit haben in den
vergangenen 4 Jahren seit in Kraft treten des TV ATZ durchschnittlich 6,5
Arbeitnehmer/Jahr Altersteilzeit in Anspruch genommen. Bei rund 800
Arbeitnehmern entspricht dies einer jährlichen Antragsquote von 0,81%. Eine Prognose über die weitere Inanspruchnahme der Alterszeit in den
nächsten Jahren ist nicht möglich. Einflussfaktoren können insbesondere die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die zukünftige Entwicklung der Renten
sein. Die Anzahl der MitarbeiterInnen, die bei der Landkreisverwaltung
Altersteilzeit bis zum Jahr 2009 in Anspruch nehmen können, sind auf dem
Schaubild auf Anlage 2 ersichtlich. Finanzierungen und Folgekosten: Keine. Anlagen: Beispiele für finanzielle
Auswirkungen der Altersteilzeit beim Arbeitgeber Zeitliche Darstellung der
Altersteilzeitfälle beim Landratsamt Ostalbkreis Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Erhardt Fachdezernent __________________________________________________ Wolf Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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