Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
1. Hintergrund
Seit geraumer Zeit besteht das Bestreben der Stadt Bopfingen einen strukturierten, alle Teile der Kernstadt bedienenden und mit dem übrigen Regionalverkehr (Bus und Riesbahn) abgestimmten Stadtbus-Verkehr zu etablieren. Im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans 2014 artikulierte die Stadt gegenüber dem Kreis dieses Anliegen.
2. Derzeitige Versorgung der Stadt Bopfingen mit ÖPNV-Leistungen
Die Linie 90 der Firma OVA bedient die Stadtteile Oberdorf und Flochberg mit dem Zentrum, Montag bis Freitag bis zu sechs Mal im Zeitraum von ca. 8:00 Uhr bis
3. Konzept StadtBus Bopfingen
Das Konzept beinhaltet den in Anlage 2 skizzierten Verlauf und den in Anlage 3 gezeigten Fahrplan. Dieser berücksichtigt folgende Elemente:
4. Stellungnahme der Landkreisverwaltung
Im Gegensatz zu dem derzeitigen ÖPNV-Angebot, zusammengesetzt aus der Linie 90 und dem Überlandverkehr, böte das Stadtbus-Konzept erstmals einen den Kernbereich der Stadt Bopfingen integrierenden und abgestimmten innerstädtischen Busverkehr. Hiervon profitieren die ca. 8.700 Einwohner der durchfahrenen Stadtbereiche unmittelbar. Ebenso werden sämtliche Versorgungseinrichtungen und größeren Arbeitgeber der Stadt angefahren. Die Anbindung an den Zugverkehr sorgt für den gewünschten Einbezug der SPNV-Leistungen und dient somit der Stärkung der Riesbahn. Der unabhängig vom ansonsten dominierenden Schülerverkehr ausgelegte Fahrplan ermöglicht Zugewinne bei der Nachfrage wahlfreier Fahrgäste, insbesondere der Senioren. Das im StadtBus Ellwangen erfolgreich etablierte Konzept „Halt auf Zuruf“ wird ebenso angestrebt, wie der Einsatz kleinerer, niederfluriger und somit barrierefreier Fahrzeuge. Aufgrund der genannten Aspekte sieht die Landkreisverwaltung eine deutliche Verbesserung und befürwortet das Konzept von verkehrlicher Seite uneingeschränkt. Da der geplante Verkehr die konzessionsrechtlichen Belange mehrerer lokal tätiger Busunternehmen berührt, waren Übereinkünfte mit den Beteiligten von Nöten. Es besteht seitens der Unternehmerschaft Einigkeit, das vorliegende Konzept mitzutragen.
5. Finanzierung
Es besteht Einigkeit in der Annahme, dass das Konzept sich nicht rein eigenwirtschaftlich, aus den zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen tragen wird. Daher wird, analog zu den vertraglichen Vereinbarungen des StadtBus-Konzept Ellwangen, ein öffentlicher Dienstleitungsauftrag mit der Firma OVA angestrebt. Aufgrund der unter dem gesetzlichen Schwellenwert liegenden Kilometerleistung ist eine europaweite Ausschreibung nicht von Nöten. Es wird eine Mitfinanzierung des StadtBus-Konzeptes wie folgt angeregt:
Seitens der Firma OVA ist der Gesamtaufwand nachvollziehbar zu ermitteln. Derzeitige und nach Einführung erzielte Einnahmen sind von der jährlichen Maximalförderung in Höhe von 60.000 Euro abzusetzen. Der Verkehr wird weitgehend eigenwirtschaftlich betrieben, die Verdichtungsleistungen, die nicht durch Fahrgeldeinnahmen oder sonstige Erträge gedeckt sind, werden vom Ostalbkreis bestellt und über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag geregelt. Es ist eine Befristung von zunächst zwei Jahren nach Betriebsbeginn vorgesehen. Das Unternehmen OVA hat dem Ostalbkreis nach spätestens 12 Monaten Betriebszeit über die Entwicklung zu informieren. Die Landkreisverwaltung erstattet daraufhin Bericht gegenüber dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung.
An die Stadt Bopfingen ergeht die Aufforderung geeignete Maßnahmen, etwa durch pauschale Unterstützung tariflicher Angebote oder der Übernahme von Marketing-Aufwendungen, zu ergreifen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Aufwendungen für das StadtBus-Bopfingen-Konzept sind im Teilhaushalt 54 70 (Verbesserung des ÖPNV-Angebotes) abzubilden.
Anlagen
Anlage 1: Fahrplan OVA - Linie 90 Anlage 2: Skizze -Fahrtenverlauf Bopfingen Anlage 3: Entwurf für Fahrplankonzept OVA-Stadtbus Bopfingen
Sichtvermerke
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