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Vorlage - 095/2017  

 
 
Betreff: Einführung eines StadtBus-Verkehres für die Stadt Bopfingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
23.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung begrüßt die Einführung eines StadtBus-Konzeptes für die Stadt Bopfingen und ermächtigt die Landkreisverwaltung zum Abschluss vertraglicher Vereinbarungen.

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Übernahme der nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgleichszahlungen in Höhe von maximal 60.000 Euro jährlich, befristet für zwei Jahre, zu. Über die Nachfrage und Kostenentwicklung ist dem Ausschuss im Herbst 2018 Bericht zu erstatten.

 

  1. Die Stadt Bopfingen wird aufgefordert, anhand geeigneter Maßnahmen den StadtBus zu fördern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Hintergrund

 

Seit geraumer Zeit besteht das Bestreben der Stadt Bopfingen einen strukturierten, alle Teile der Kernstadt bedienenden und mit dem übrigen Regionalverkehr (Bus und Riesbahn) abgestimmten Stadtbus-Verkehr zu etablieren. Im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans 2014 artikulierte die Stadt gegenüber dem Kreis dieses Anliegen.
Die Landkreisverwaltung stellte diesen Antrag damals zurück. Im Laufe des Jahres 2016 bat die Stadt Bopfingen das örtliche Busunternehmen OVA um einen Fahrplanentwurf. Anfang Februar 2017 wurde das Konzept gegenüber dem Aufgabenträger Ostalbkreis präsentiert.

 

 

2. Derzeitige Versorgung der Stadt Bopfingen mit ÖPNV-Leistungen

 

Die Linie 90 der Firma OVA bedient die Stadtteile Oberdorf und Flochberg mit dem Zentrum, Montag bis Freitag bis zu sechs Mal im Zeitraum von ca. 8:00 Uhr bis
16:30 Uhr. Samstags finden zwei Fahrten statt (vgl. Anlage 1). Darüber hinaus ermöglichen die Überlandlinien im Regionalverkehr, etwa nach Unterschneidheim
(Linien 91-97), oder auf der Achse Aalen-Nördlingen (Linien 7696) Verbindungen zwischen einzelnen Stadtteilen. Diese Angebote entziehen sich jedoch der Abstimmung untereinander und werden in Ferienzeiten oftmals nicht bedient.

 

 

3. Konzept StadtBus Bopfingen

 

Das Konzept beinhaltet den in Anlage 2 skizzierten Verlauf und den in Anlage 3 gezeigten Fahrplan. Dieser berücksichtigt folgende Elemente:

 

  • Anbindung aller, die Kernstadt beinhaltender Stadtteile in einem Rundkurs
  • Ganzjähriges, vom Schülerverkehr unabhängiges Angebot in den Zeiten von
    8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Bis zu zehn tägliche Verbindungen (Samstags fünf)
  • Verknüpfung mit dem Schienenpersonennahverkehr auf der Riesbahn sowie
    dem übrigen Überlandverkehr.

 

 

4. Stellungnahme der Landkreisverwaltung

 

Im Gegensatz zu dem derzeitigen ÖPNV-Angebot, zusammengesetzt aus der Linie 90 und dem Überlandverkehr, böte das Stadtbus-Konzept erstmals einen den Kernbereich der Stadt Bopfingen integrierenden und abgestimmten innerstädtischen Busverkehr. Hiervon profitieren die ca. 8.700 Einwohner der durchfahrenen Stadtbereiche unmittelbar. Ebenso werden sämtliche Versorgungseinrichtungen und größeren Arbeitgeber der Stadt angefahren. Die Anbindung an den Zugverkehr sorgt für den gewünschten Einbezug der SPNV-Leistungen und dient somit der Stärkung der Riesbahn. Der unabhängig vom ansonsten dominierenden Schülerverkehr ausgelegte Fahrplan ermöglicht Zugewinne bei der Nachfrage wahlfreier Fahrgäste, insbesondere der Senioren. Das im StadtBus Ellwangen erfolgreich etablierte Konzept „Halt auf Zuruf“ wird ebenso angestrebt, wie der Einsatz kleinerer, niederfluriger und somit barrierefreier Fahrzeuge.


Aufgrund der genannten Aspekte sieht die Landkreisverwaltung eine deutliche Verbesserung und befürwortet das Konzept von verkehrlicher Seite uneingeschränkt. Da der geplante Verkehr die konzessionsrechtlichen Belange mehrerer lokal tätiger Busunternehmen berührt, waren Übereinkünfte mit den Beteiligten von Nöten. Es besteht seitens der Unternehmerschaft Einigkeit, das vorliegende Konzept mitzutragen.

 

 

5. Finanzierung

 

Es besteht Einigkeit in der Annahme, dass das Konzept sich nicht rein eigenwirtschaftlich, aus den zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen tragen wird. Daher wird, analog zu den vertraglichen Vereinbarungen des StadtBus-Konzept Ellwangen, ein öffentlicher Dienstleitungsauftrag mit der Firma OVA angestrebt. Aufgrund der unter dem gesetzlichen Schwellenwert liegenden Kilometerleistung ist eine europaweite Ausschreibung nicht von Nöten. Es wird eine Mitfinanzierung des StadtBus-Konzeptes wie folgt angeregt:

 

Seitens der Firma OVA ist der Gesamtaufwand nachvollziehbar zu ermitteln. Derzeitige und nach Einführung erzielte Einnahmen sind von der jährlichen Maximalförderung in Höhe von 60.000 Euro abzusetzen. Der Verkehr wird weitgehend eigenwirtschaftlich betrieben, die Verdichtungsleistungen, die nicht durch Fahrgeldeinnahmen oder sonstige Erträge gedeckt sind, werden vom Ostalbkreis bestellt und über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag geregelt. Es ist eine Befristung von zunächst zwei Jahren nach Betriebsbeginn vorgesehen. Das Unternehmen OVA hat dem Ostalbkreis nach spätestens 12 Monaten Betriebszeit über die Entwicklung zu informieren. Die Landkreisverwaltung erstattet daraufhin Bericht gegenüber dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung.

 

An die Stadt Bopfingen ergeht die Aufforderung geeignete Maßnahmen, etwa durch pauschale Unterstützung tariflicher Angebote oder der Übernahme von Marketing-Aufwendungen, zu ergreifen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Aufwendungen für das StadtBus-Bopfingen-Konzept sind im Teilhaushalt 54 70 (Verbesserung des ÖPNV-Angebotes) abzubilden.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Fahrplan OVA - Linie 90

Anlage 2: Skizze -Fahrtenverlauf Bopfingen

Anlage 3: Entwurf für Fahrplankonzept OVA-Stadtbus Bopfingen

 


 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Gehlhaus

 

 

Dezernat VII

__________________________________________

 

Wagenblast

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (92 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (371 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (310 KB)