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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb
Sachverhalt/Begründung
Die große Koalition hat sich am 06.04.2017 wider Erwarten doch noch auf einen
Zwischen den politischen Parteien wurden folgende Eckpunkte im Rahmen des Kompromissvorschlags vereinbart:
Fachkräfte mit der generalistischen Ausbildung, die einen Schwerpunkt in der Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpflege haben, sollen in allen 3 Berufsfeldern einsetzbar sein.
Beide Ausbildungsberufe werden im Rahmen der 3-jährigen Ausbildung in Form einer zunächst zweijährigen generalistischen Grundausbildung und im Anschluss daran einem Jahr der speziellen fachbezogenen und vertiefenden Ausbildung neu strukturiert.
Der Abschluss lautet „Altenpfleger/in“ und „Kinderkrankenpfleger/in“.
a.) Nach 2 Jahren entscheiden die Auszubildenden selbst, ob sie im 3. Jahr die generalistische Ausbildung mit einem speziellen Schwerpunkt fortsetzen möchten (Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege) oder einen separaten Abschluss im Bereich der Kinderkrankenpflege oder Altenpflege individuell wählen.
b.) Pflegeschüler, die nach 2 Jahren die Ausbildung beenden wollen, können den Abschluss des Pflegeassistenten erwerben.
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Neugliederung der generalistischen Grundausbildung sowie der im Rahmen der Spezialisierung ab 2019 neu gegliederten Ausbildungsabschlüsse im Bereich Pflege.
Die neue Regelung soll ab 2019 (Ausbildungsbeginn) gelten. Die Finanzierung der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung aller Ausbildungsgänge soll über einen Ausbildungsfonds beim Ausbildungsbeginn ab 2019 einheitlich geregelt werden.
Nach einer Erprobungszeit von 6 Jahren soll das Bundesministerium für Gesundheit evaluieren, wie viele der Alten- und Kinderkrankenpflege-Auszubildenden sich für den generalistischen oder für einen spezialisierten Ausbildungsabschluss entschieden haben. Sollten sich mehr als 50% der Auszubildenden für den generalistischen Abschluss entscheiden, sollen die spezialisierten Abschlüsse abgeschafft werden.
Das heißt, es würde eine 3-jährige Ausbildung für alle Berufsfelder mit einer möglichen Spezialisierung/Vertiefung im 3. Ausbildungsjahr für alle Auszubildenden dann einheitlich gelten.
Leider liegt der genaue Wortlaut des Kompromissvorschlages nicht exakt vor, ebenso die hierzu neu erforderliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung, in welcher die Details der Ausbildungsinhalte geregelt werden müssen.
Die Koalitionsfraktionen müssen den erzielten Kompromiss nun über Änderungsanträge in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Pflegeberufereform einbringen.
Bei noch vielen offenen Fragen, fehlendem Hintergrund (Informationen zu wichtigen Schlüsselthemen wie Finanzierung und Ausbildungsordnung) werden mit dem vorliegenden Kompromissvorschlag folgende Vorteile verbunden:
es besteht eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit für die Auszubildenden im Rahmen der generalistischen und/oder einer spezialisierten Ausbildung durch die Entscheidungsfreiheit der Auszubildenden soll sich das attraktivere Modell am Arbeitsmarkt durchsetzen Auszubildende können sich weiterhin – sofern gewünscht – exklusiv für die Ausbildung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden eine Finanzierung ist vorläufig weiterhin gesichert den im politischen Diskussionsprozess eingebrachten Vorteilen beider Ausbildungsmodelle wird mit dieser Kompromissidee Rechnung getragen.
Unabhängig der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch ausstehenden wichtigen Details und Sachinformationen steht im Rahmen des Kompromissvorschlags bereits heute fest, dass:
a.) die Altenpflegeschulen bestehen bleiben und dort vorerst weiterhin die Altenpflegeausbildung etabliert bleibt,
b.) es die an die Kliniken angegliederten Gesundheits- und Krankenpflegeschulen weiterhin geben wird und diese eine generalistische Ausbildung in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege umsetzen können und werden.
Die drei Gesundheits- und Krankenpflegeschulen werden zum 01.04.2018 organisatorisch zusammengelegt. Die drei Schulstandorte bleiben für die Durchführung der generalistischen Ausbildung bestehen. Damit besteht eine gute Struktur im Rahmen der Neustrukturierung der Pflegeausbildung (neues Pflegeberufegesetz) sowie zur Weiterentwicklung der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (künftig „Pflegeschulen“) der Kliniken Ostalb (vgl. strategische Zielsetzungen).
Um sich auf die Umsetzung der Ausbildungsreform vorbereiten zu können, sollten folgende Aufgaben zentral über alle drei Pflegeschulen hinweg koordiniert werden:
Erarbeitung eines Ausbildungscurriculums (Lehrpläne, Unterrichtsinhalte) Schulstandort übergreifend Vereinbarung/Festlegung des Ausbildungsmodelles, nach diesem in den Schulen zukünftig ausgebildet wird Koordination/Entwicklung der Erhöhung der Ausbildungskapazität Koordination und Abstimmung der praktischen Ausbildung/Praktika im Rahmen einer Akademisierung von Pflegeberufen und ggf. künftigen Etablierung eines Studiengangs „Pflegewissenschaft“
Die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Kliniken Ostalb bilden im Schnitt jährlich ca. 70-80 Pflegefachkräfte aus (Aalen ca. 32-34, Mutlangen ca. 25-28, Ellwangen ca. 16-18). Die Ausbildungsqualität ist sehr gut. Sie sichert nicht nur den Nachwuchs für den Eigenbedarf der Kliniken, sondern teilweise auch für umliegende Kliniken, ambulante Pflegeeinrichtungen und die stationäre Altenhilfe.
Um vorhandene Vakanzen am Fachkräftemarkt, welche vor allem für den Zeitraum Januar bis zum Start der neuen Ausbildungsgänge im Oktober auftreten, auszugleichen, wird ab April 2018 ein weiterer Ausbildungskurs („Zwischenkurs“) geplant. Dieser zusätzliche Ausbildungskurs soll zentral an einem Standort für die Kliniken Ostalb durchgeführt werden. Das heißt, die fachtheoretische Ausbildung findet an einem Schulstandort statt. Damit wird ein vorhandener Fachkräftebedarf unterjährig für alle
Die im Oktober eines Jahres beginnenden, bereits etablierten Ausbildungskurse werden im Rahmen des am jeweiligen Schulstandort stattfindenden Auswahlverfahrens um weitere Ausbildungsplätze erhöht (je nach Eignung weiterer Bewerber/innen).
Parallel zum Ausbildungsstart im April werden Vorbereitungen für eine Ausbildung in der Krankenpflegehilfe getroffen. Ein spezieller Kurs Krankenpflegehilfe kann bereits ab April 2018 starten. Dies ist für Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen, die (noch) nicht die notwendigen schulischen Voraussetzungen für eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege nachweisen können. Damit wird ein „Ersteinstieg“ in den Pflegeberuf insbesondere für Hauptschüler ohne praktische Erfahrungen in der Pflege ermöglicht. Auch eine Kooperation mit der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie (EATA) in Ellwangen ist angestrebt.
Mit diesem Ausbildungsgang wird mittelfristig auch der Krankenpflegebereich in einfachen Tätigkeiten der Grundkrankenpflege entlastet.
Neben den klassischen Ausbildungsberufen in der Pflege sollen künftig weitere wichtige Ausbildungsberufe - wie z. B. die bereits am Ostalb-Klinikum etablierte Ausbildung zum Operationstechnischen Assistent (OTA) - an den Kliniken Ostalb angeboten werden. Solche weiteren Ausbildungsberufe sind zum Beispiel der Medizinisch-Technische Assistent (MTA) und der Anästhesietechnische Assistent (ATA).
Mit der Novellierung des Pflegeberufegesetzes wird die Akademisierung der Pflege-berufe im Sinne eines breiten Bildungsspektrums fest verankert. Die Einrichtung von pflegewissenschaftlichen Studiengängen soll so den Pflegeberuf weiterentwickeln und auch für Abiturienten attraktiv machen.
Die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd hat sich schon im Vorfeld erfolgreich für die Etablierung eines Bachelor-Studienganges „Pflegewissenschaft“ engagiert und hat den Zuschlag für den Aufbau eines solchen Studienganges erhalten. Dieser Studiengang wird voraussichtlich im Oktober 2017 ans Netz gehen, die Ausschreibung ist für Juli vorgesehen.
Mit dem Studiengang „Pflegewissenschaft“ kann parallel zum Bachelor-Abschluss eine vollwertige Ausbildung als Pflegefachmann-/frau erworben werden. Die praktische Ausbildung soll in den Kliniken Ostalb angeboten werden und wird in einem
Dem Verwaltungsrat werden nach abschließender Vorbereitung in seiner Sitzung am 11.07.2017 Inhalte und Finanzierungsgrundlagen für ein zunächst auf drei Jahre angelegtes Pilotmodell im Rahmen des Studienganges „Pflegewissenschaften“ und einer damit verbundenen Zusammenarbeit zwischen Hochschule und den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen Kliniken Ostalb zur Beratung vorgelegt werden.
Finanzierung und Folgekosten
Die Bundesregierung hat durch den aktuellen Kompromissvorschlag zur Reform des Pflegeberufegesetzes angekündigt, die Finanzierung der Pflegeberufe ab 2019 (Ausbildungsbeginn) einheitlich neu zu regeln. Konkrete Details stehen hierzu jedoch bislang noch nicht fest.
Im Rahmen der bestehenden Finanzierungsgrundlagen können die bildungspolitischen Zielsetzungen zur Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Finanzierung eines Ausbildungszwischenkurses und zusätzlicher Schüler/innen in den seit Jahren etablierten Ausbildungskursen jedoch realisiert werden.
Erfahrungen in der weiteren Schulentwicklung sowie im Rahmen eines Pilotmodells zur Zusammenarbeit im Bereich Studiengang „Pflegewissenschaften“ können dann bei Vorlage der neuen Finanzierungsgrundlagen in die weiteren strategischen Überlegungen bis 2019 einfließen.
Anlagen
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Sichtvermerke
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