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Vorlage - 089/2017  

 
 
Betreff: Pflegeausbildung an den Kliniken Ostalb
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Kenntnisnahme
16.05.2017 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb

 

  1. stimmt der Einrichtung eines zusätzlichen Ausbildungsgangs („Zwischenkurs“) in der Gesundheits- und Krankenpflege mit Ausbildungsbeginn im April ab dem Jahr 2018 zu. Der zusätzliche Ausbildungskurs soll eine Schülerzahl von jährlich 15-18 Schüler/innen umfassen;

 

  1. stimmt einer zusätzlichen Erhöhung der Ausbildungskapazität durch die bisherigen Ausbildungskurse (Ausbildungsbeginn jeweils im Oktober des Jahres) von bisher jährlich ca. 70-80 auf künftig ca. 80-90 je nach Bewerbersituation/-qualität zu;

 

  1. stimmt der organisatorischen Zusammenlegung der drei Gesundheits- und Krankenpflegeschulen zum 01.04.2018 zu;

 

  1. beauftragt den Vorstand, die Vorbereitungen für eine Krankenpflegehilfeausbildung und anderer Berufe im Bereich „Pflege und Gesundheit“ unter der Regie des Ausbildungszentrums „Pflege und Gesundheit Ostalb“ der Kliniken Ostalb gkAöR weiter voran zu treiben;

 

  1. beauftragt den Vorstand der Kliniken Ostalb, die Kooperationsgespräche mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd zur inhaltlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Klärung von Fragen für ein gemeinsames Pilotmodell im Rahmen eines neuen Studienganges „Pflegewissenschaften“ zur Entscheidung aufzubereiten.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Reform der Pflegeberufeausbildung / aktueller Kompromissvorschlag zum Pflegeberufegesetz

 

Die große Koalition hat sich am 06.04.2017 wider Erwarten doch noch auf einen
Kompromiss in Sachen Pflegeberufegesetz verständigt. Die generalistische Ausbildung wird demnach im Jahr 2019 starten. Bis 2018 erfolgt die Ausbildung (entscheidend ist der Ausbildungsbeginn) weiterhin im Rahmen der unterschiedlichen Berufsbilder: Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege.

 

Zwischen den politischen Parteien wurden folgende Eckpunkte im Rahmen des Kompromissvorschlags vereinbart:

 

  1. Den bisherigen Abschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben.
    Er wird durch einen generalistischen Abschluss mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/-frau“ ersetzt.

 

Fachkräfte mit der generalistischen Ausbildung, die einen Schwerpunkt in der Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpflege haben, sollen in allen 3 Berufsfeldern einsetzbar sein.

 

  1. Die Ausbildungsberufe Altenpflege und Kinderkrankenpflege bleiben erhalten.

 

Beide Ausbildungsberufe werden im Rahmen der 3-jährigen Ausbildung in Form einer zunächst zweijährigen generalistischen Grundausbildung und im Anschluss daran einem Jahr der speziellen fachbezogenen und vertiefenden Ausbildung neu strukturiert.

 

Der Abschluss lautet „Altenpfleger/in“ und „Kinderkrankenpfleger/in“.

 

  1. In allen Pflegeschulen beginnt die Pflegeausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung:

 

a.)    Nach 2 Jahren entscheiden die Auszubildenden selbst, ob sie im 3. Jahr die generalistische Ausbildung mit einem speziellen Schwerpunkt fortsetzen möchten (Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege) oder einen separaten Abschluss im Bereich der Kinderkrankenpflege oder Altenpflege individuell wählen.

 

b.)    Pflegeschüler, die nach 2 Jahren die Ausbildung beenden wollen, können den Abschluss des Pflegeassistenten erwerben.

 

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Neugliederung der generalistischen Grundausbildung sowie der im Rahmen der Spezialisierung ab 2019 neu gegliederten Ausbildungsabschlüsse im Bereich Pflege.

 

 

 

 

 

Die neue Regelung soll ab 2019 (Ausbildungsbeginn) gelten. Die Finanzierung der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung aller Ausbildungsgänge soll über einen Ausbildungsfonds beim Ausbildungsbeginn ab 2019 einheitlich geregelt werden.

 

Nach einer Erprobungszeit von 6 Jahren soll das Bundesministerium für Gesundheit evaluieren, wie viele der Alten- und Kinderkrankenpflege-Auszubildenden sich für den generalistischen oder für einen spezialisierten Ausbildungsabschluss entschieden haben. Sollten sich mehr als 50% der Auszubildenden für den generalistischen Abschluss entscheiden, sollen die spezialisierten Abschlüsse abgeschafft werden.

 

Das heißt, es würde eine 3-jährige Ausbildung für alle Berufsfelder mit einer möglichen Spezialisierung/Vertiefung im 3. Ausbildungsjahr für alle Auszubildenden dann einheitlich gelten.

 

Leider liegt der genaue Wortlaut des Kompromissvorschlages nicht exakt vor, ebenso die hierzu neu erforderliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung, in welcher die Details der Ausbildungsinhalte geregelt werden müssen.

 

Die Koalitionsfraktionen müssen den erzielten Kompromiss nun über Änderungsanträge in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Pflegeberufereform einbringen.
Der weitere Zeitplan des zustimmungspflichtigen Gesetzgebungsverfahrens steht noch nicht fest. Aus diesem Grunde bestehen noch Unsicherheiten, ob der für 2019 vorgesehene Start aus Gründen des erheblichen Zeitdruckes eingehalten werden kann.

 

Bei noch vielen offenen Fragen, fehlendem Hintergrund (Informationen zu wichtigen Schlüsselthemen wie Finanzierung und Ausbildungsordnung) werden mit dem vorliegenden Kompromissvorschlag folgende Vorteile verbunden:

 

        es besteht eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit für die Auszubildenden im Rahmen der generalistischen und/oder einer spezialisierten Ausbildung

        durch die Entscheidungsfreiheit der Auszubildenden soll sich das attraktivere Modell am Arbeitsmarkt durchsetzen

        Auszubildende können sich weiterhin – sofern gewünscht – exklusiv für die Ausbildung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden

        eine Finanzierung ist vorläufig weiterhin gesichert

        den im politischen Diskussionsprozess eingebrachten Vorteilen beider Ausbildungsmodelle wird mit dieser Kompromissidee Rechnung getragen.
Die Praxis entscheidet letztlich darüber, welches Modell sich für die künftige Pflegeberufeausbildung durchsetzt.

 


  1. Organisation der Pflegeschulen Kliniken Ostalb gkAöR

 

Unabhängig der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch ausstehenden wichtigen Details und Sachinformationen steht im Rahmen des Kompromissvorschlags bereits heute fest, dass:

 

a.)    die Altenpflegeschulen bestehen bleiben und dort vorerst weiterhin die Altenpflegeausbildung etabliert bleibt,

 

b.)    es die an die Kliniken angegliederten Gesundheits- und Krankenpflegeschulen weiterhin geben wird und diese eine generalistische Ausbildung in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege umsetzen können und werden.

 

 

Die drei Gesundheits- und Krankenpflegeschulen werden zum 01.04.2018 organisatorisch zusammengelegt. Die drei Schulstandorte bleiben für die Durchführung der generalistischen Ausbildung bestehen. Damit besteht eine gute Struktur im Rahmen der Neustrukturierung der Pflegeausbildung (neues Pflegeberufegesetz) sowie zur Weiterentwicklung der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (künftig „Pflegeschulen“) der Kliniken Ostalb (vgl. strategische Zielsetzungen).

 

Um sich auf die Umsetzung der Ausbildungsreform vorbereiten zu können, sollten folgende Aufgaben zentral über alle drei Pflegeschulen hinweg koordiniert werden:

 

        Erarbeitung eines Ausbildungscurriculums (Lehrpläne, Unterrichtsinhalte) Schulstandort übergreifend

        Vereinbarung/Festlegung des Ausbildungsmodelles, nach diesem in den Schulen zukünftig ausgebildet wird

        Koordination/Entwicklung der Erhöhung der Ausbildungskapazität

        Koordination und Abstimmung der praktischen Ausbildung/Praktika im Rahmen einer Akademisierung von Pflegeberufen und ggf. künftigen Etablierung eines Studiengangs „Pflegewissenschaft“

 

 

  1. Erhöhung der Ausbildungszahlen/Kapazitäten zur Sicherung qualifizierter Pflegefachkräfte in ausreichender Zahl für die Kliniken Ostalb

 

Die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Kliniken Ostalb bilden im Schnitt jährlich ca. 70-80 Pflegefachkräfte aus (Aalen ca. 32-34, Mutlangen ca. 25-28, Ellwangen ca. 16-18). Die Ausbildungsqualität ist sehr gut. Sie sichert nicht nur den Nachwuchs für den Eigenbedarf der Kliniken, sondern teilweise auch für umliegende Kliniken, ambulante Pflegeeinrichtungen und die stationäre Altenhilfe.

 

Um vorhandene Vakanzen am Fachkräftemarkt, welche vor allem für den Zeitraum Januar bis zum Start der neuen Ausbildungsgänge im Oktober auftreten, auszugleichen, wird ab April 2018 ein weiterer Ausbildungskurs („Zwischenkurs“) geplant. Dieser zusätzliche Ausbildungskurs soll zentral an einem Standort für die Kliniken Ostalb durchgeführt werden. Das heißt, die fachtheoretische Ausbildung findet an einem Schulstandort statt. Damit wird ein vorhandener Fachkräftebedarf unterjährig für alle
drei Kliniken des Klinikverbunds Kliniken Ostalb sichergestellt. Der Ausbildungskurs umfasst jährlich ca. 15-18 Auszubildende.

 

Die im Oktober eines Jahres beginnenden, bereits etablierten Ausbildungskurse werden im Rahmen des am jeweiligen Schulstandort stattfindenden Auswahlverfahrens um weitere Ausbildungsplätze erhöht (je nach Eignung weiterer Bewerber/innen).

 

Parallel zum Ausbildungsstart im April werden Vorbereitungen für eine Ausbildung in der Krankenpflegehilfe getroffen. Ein spezieller Kurs Krankenpflegehilfe kann bereits ab April 2018 starten. Dies ist für Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen, die (noch) nicht die notwendigen schulischen Voraussetzungen für eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege nachweisen können. Damit wird ein „Ersteinstieg“ in den Pflegeberuf insbesondere für Hauptschüler ohne praktische Erfahrungen in der Pflege ermöglicht. Auch eine Kooperation mit der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie (EATA) in Ellwangen ist angestrebt.

 

Mit diesem Ausbildungsgang wird mittelfristig auch der Krankenpflegebereich in einfachen Tätigkeiten der Grundkrankenpflege entlastet.

 

Neben den klassischen Ausbildungsberufen in der Pflege sollen künftig weitere wichtige Ausbildungsberufe - wie z. B. die bereits am Ostalb-Klinikum etablierte Ausbildung zum Operationstechnischen Assistent (OTA) - an den Kliniken Ostalb angeboten werden. Solche weiteren Ausbildungsberufe sind zum Beispiel der Medizinisch-Technische Assistent (MTA) und der Anästhesietechnische Assistent (ATA).

 

 

  1. Akademisierung der Pflegeberufe

 

Mit der Novellierung des Pflegeberufegesetzes wird die Akademisierung der Pflege-berufe im Sinne eines breiten Bildungsspektrums fest verankert. Die Einrichtung von pflegewissenschaftlichen Studiengängen soll so den Pflegeberuf weiterentwickeln und auch für Abiturienten attraktiv machen.

 

Die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd hat sich schon im Vorfeld erfolgreich für die Etablierung eines Bachelor-Studienganges „Pflegewissenschaft“ engagiert und hat den Zuschlag für den Aufbau eines solchen Studienganges erhalten. Dieser Studiengang wird voraussichtlich im Oktober 2017 ans Netz gehen, die Ausschreibung ist für Juli vorgesehen.

 

Mit dem Studiengang „Pflegewissenschaft“ kann parallel zum Bachelor-Abschluss eine vollwertige Ausbildung als Pflegefachmann-/frau erworben werden. Die praktische Ausbildung soll in den Kliniken Ostalb angeboten werden und wird in einem
6-monatigen Praktikum (voraussichtlich im 2. Semester) absolviert werden. Aktuell finden hierfür Kooperationsgespräche mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd statt. Hierbei werden Fragen zur Organisation, Koordination und Finanzierung im Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit geklärt.

 

Dem Verwaltungsrat werden nach abschließender Vorbereitung in seiner Sitzung am 11.07.2017 Inhalte und Finanzierungsgrundlagen für ein zunächst auf drei Jahre angelegtes Pilotmodell im Rahmen des Studienganges „Pflegewissenschaften“ und einer damit verbundenen Zusammenarbeit zwischen Hochschule und den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen Kliniken Ostalb zur Beratung vorgelegt werden.

 



Finanzierung und Folgekosten

 

Die Bundesregierung hat durch den aktuellen Kompromissvorschlag zur Reform des Pflegeberufegesetzes angekündigt, die Finanzierung der Pflegeberufe ab 2019 (Ausbildungsbeginn) einheitlich neu zu regeln. Konkrete Details stehen hierzu jedoch bislang noch nicht fest.

 

 

Im Rahmen der bestehenden Finanzierungsgrundlagen können die bildungspolitischen Zielsetzungen zur Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Finanzierung eines Ausbildungszwischenkurses und zusätzlicher Schüler/innen in den seit Jahren etablierten Ausbildungskursen jedoch realisiert werden.

 

Erfahrungen in der weiteren Schulentwicklung sowie im Rahmen eines Pilotmodells zur Zusammenarbeit im Bereich Studiengang „Pflegewissenschaften“ können dann bei Vorlage der neuen Finanzierungsgrundlagen in die weiteren strategischen Überlegungen bis 2019 einfließen.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Assistenz Vorstandsvorsitzender     

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Braun

 

 

Vorstand      

__________________________________________

 

T. Schneider

 

 

Verwaltungsratsvorsitzender

__________________________________________

 

Pavel