Bürgerinformationssystem

Vorlage - 080/2017  

 
 
Betreff: Berufliche Gymnasien im Ostalbkreis - Neuausrichtung des Standorts Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Bildung und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
09.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Bildungs- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über die geplante Neuausrichtung des Standorts Ellwangen bzgl. des Beruflichen Gymnasiums zur Kenntnis.
     
  2. Der Bildungs- und Finanzausschuss stimmt der Antragstellung auf Einrichtung eines Profils Pflege und Gesundheit am Standort Ellwangen ab dem Schuljahr 2018/2019 zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Stellungnahme der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushalt 2016 (Ostalbkreis) wurde der Antrag gestellt, am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen - kaufmännischer Bereich, ein Wirtschaftsgymnasium einzurichten, um Abwanderungen in die Beruflichen Schulen nach Crailsheim und Schwäbisch Hall zu verhindern.

 

Im April 2015 wurde die Verordnung des Kultusministeriums zur regionalen Schulentwicklung an Beruflichen Schulen (RSEbSVO) in Kraft gesetzt und erstmals im Sommer 2015 eine Regionalkonferenz unter Beteiligung der Landkreise Heidenheim, Schwäbisch Hall und dem Ostalbkreis, sowie der Innungen und Kammern abgehalten.

 

Die Regierungspräsidien weisen gemäß § 3 dieser Verordnung die Schulträger auf Bildungsgänge hin, die in der Eingangsklasse die Mindestschülerzahl von 16 unterschreiten und fordern sie auf, jeweils eine regionale Schulentwicklung nach § 30 a Absatz 2 Nummer 1 Schulgesetz durchzuführen (Hinweisverfahren). Dieses Verfahren basiert auf der amtlichen Schulstatistik und gibt dem Schulträger im Bezug auf die Beruflichen Gymnasien 2 Schuljahre Zeit, in Abstimmung mit allen Beteiligten, einen konstruktiven Entscheidungsprozess und -vorschlag zur Weiterführung der betroffenen Klassen im Landkreis zu erarbeiten. Sollte nach 2 Jahren die Mindestschülerzahl weiterhin nicht erreicht werden können oder sollte eine andere Möglichkeit der Erhaltung dieser Klasse nicht gefunden werden, wird vom Regierungspräsidium eine Weiterführung der Klasse nicht genehmigt.

 

Für die Neuausrichtung relevante Schülerzahlen der Beruflichen Gymnasien 2016/2017:

 

 

Gestaltung und
Medientechnik

Mechatronik

Informations-
technik

Umwelt-
technik

Wirtschaft

Klassen

11

12

13

11

12

13

11

12

13

11

12

13

 

11

12

13

Aalen

27

24

23

16

12

16

15

17

16

 

 

 

WGW
WGI

81
17

64
20

64
26

Ellwangen

28

25

28

19 

3

11

 

 

 

8

12

8

 

 

 

 

Schw.Gmünd

27

27

31

25

19

22

28

21

14

 

 

 

WGW
WGI
WGF

71
26
17

75
18
25

84
24
 

 

 

Am Kreisberufsschulzentrum in Ellwangen hat das Regierungspräsidium Stuttgart aktuell 2 Klassen für 3 Profile genehmigt. Gestaltungs- und Medientechnik ist seit Jahren eine stabile Säule und wird in einer vollen Klasse unterrichtet, die Profile Mechatronik und Umwelttechnik werden in einer Klappklasse als Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart unterrichtet, da die Schülerzahlen die geforderte Anzahl von mindestens 16 SchülerInnen je Klasse nicht erreichen. Die Schülerzahlen, v.a. im Profil Umwelttechnik sind seit Jahren sehr gering, sodass dieses Profil bereits zum zweiten Mal im Hinweisverfahren der regionalen Schulentwicklung ist. Dies hat zur Folge, dass das Regierungspräsidium Stuttgart bzw. das Kultusministerium mitgeteilt haben, das Profil Umwelttechnik ab dem Schuljahr 2018/2019 am Kreisberufsschulzentrum in Ellwangen nicht mehr zu genehmigen.

 

In Ellwangen ist das Profil Mechatronik im aktuellen Schuljahr zwar stabil und fällt derzeit mit 19 aus dem Hinweisverfahren. Allerdings liegen nur 14 Bewerbungen für das Schuljahr 2017/2018 vor, sodass das Profil Mechatronik im nächsten Schuljahr wieder in das Hinweisverfahren rutscht.

Kritisch ist ebenfalls das Profil Umwelttechnik, das jetzt schon im 2. Jahr im Hinweisverfahren ist und mit derzeit 8 SchülerInnen und 12 Anmeldungen für das kommende Schuljahr nicht mehr ab 2018/2019 beworben werden kann.

 

Hintergründe der aktuell bestehenden Profile:

 

In den 90er Jahren wurde für Ellwangen bereits ein Wirtschaftsgymnasium bzw. ein Ernährungswissenschaftliches Gymnasium gefordert. Unter damaliger Kultusministerin Annette Schavan wurde der MINT-Bereich gestärkt und es durften nur noch Technische Gymnasien eingerichtet werden. 2012 wurden 100 neue Klassen eingerichtet, später nochmals 50 Klassen landesweit.

 

Antrag des Kreistags auf Einrichtung eines Wirtschaftsgymnasiums in Ellwangen

 

Derzeit bestehen an den Standorten Aalen und Schwäbisch Gmünd insgesamt 9 Klassen im Bereich des Wirtschaftsgymnasiums mit einer Aufnahmekapazität für 270 SchülerInnen). Tatsächlich werden in diesen Eingangsklassen 212 SchülerInnen beschult.

Auch die BewO-Zahlen (Anmeldezahlen für das Schuljahr 2017/2018) ergeben keinen weiteren Bedarf einer zusätzlichen Klasse, sodass das Regierungspräsidium Stuttgart keine Erfordernis zur Einrichtung einer weiteren Klasse Wirtschaftsgymnasium bzw. Genehmigungsfähigkeit sieht.

 

Alle SchülerInnen, die sich auf ein Wirtschaftsgymnasium beworben haben, sind versorgt. Aufgrund der Schülerzahlen ist die Einrichtung eines WGs nicht darstellbar. Das Regierungspräsidium Stuttgart könnte dieser Einrichtung nicht näher treten.

 

Schulentwicklungskonzept 2013 des Ostalbkreises für die Beruflichen Schulen - Einrichtung eines Profils Gesundheit und Pflege (SGGG)

 

Mit Blick auf die weitere Entwicklung am Standort Ellwangen, insbesondere im Bereich des Konversionsgeländes in Ellwangen, würde für Ellwangen ein SGGG (Profil Gesundheit und Pflege) zielführend sein. Dies stünde auch im Einklang mit dem Schulentwicklungskonzept des Ostalbkreises. Bereits bei der Erstellung des Schulentwicklungskonzepts 2013 war erkennbar, dass die Schülerzahlen für die Profile Mechatronik und Umwelttechnik nur schwer erreichbar sind und eine Neuausrichtung für Ellwangen erarbeitet werden soll, die auch ein Angebot im Bereich der Beruflichen Gymnasien für Mädchen beinhalten muss.

Deshalb haben mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zahlreiche Gespräche stattgefunden, um Möglichkeiten zur Neuausrichtung der Beruflichen Gymnasien für Ellwangen zu finden, die auch vom Regierungspräsidium Stuttgart mitgetragen werden können und weiterhin eine Zweizügigkeit in Ellwangen ermöglichen.

 

Die Schülerschaft für ein Profil Gesundheit und Pflege könnte aus den Bereichen Rainau, Neuler und dem Stadtgebiet von Ellwangen kommen, sowie aus dem kompletten östlichen Teil von Ellwangen (Virngrund) und wäre ein nichttechnisches Angebot vor allem für Mädchen. Die Schulleitung des Kreisberufsschulzentrums in Ellwangen befürwortet die Einrichtung dieses neuen Profils. Die Substitution wäre bedarfsgerecht und auch umfragebezogen und sichert voraussichtlich eine stabile Zweizügigkeit des Beruflichen Gymnasiums in Ellwangen.

 

Crailsheim bietet dieses Profil nicht an bzw. hält nur ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium Soziales vor, sodass keine Konkurrenz zu Crailsheim entstehen würde. Der nächste Schulstandort mit dem Profil SGGG wäre Schwäbisch Hall.

Inhalte des Profils Gesundheit und Pflege (SGGG)

 

Das SGGG mit dem Profil Gesundheit will vor allem junge Menschen ansprechen, die ihr Berufsziel im Gesundheitswesen sehen, etwa im Gesundheits- oder Pflegemanagement, in der Gesundheitspädagogik, der Medizin oder der Pharmazie.

Das Profil Gesundheit erfordert eine zeitgemäße, zukunftsorientierte Bildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen für die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen wird entwickelt. Damit richtet sich der Blick auf das Beziehungsgefüge Mensch, Natur und Umwelt. Weitreichende und tiefgreifende Veränderungen der Arbeits-, Lebens- und Umweltbedingungen erfordern eine immer umfassendere Betrachtung des Menschen.

 

Im sechsstündigen Profilfach werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Handlungsstrategien vermittelt, die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, durch individuelles Verhalten zur eigenen Gesundheit und zur Gesundheit anderer beizutragen. Gesundheitswissenschaftliche Fragestellungen werden exemplarisch und auf der Basis fachwissenschaftlicher Grundlagen u.a. aus der Biologie, Chemie, Pädagogik, Psychologie und Soziologie durchdrungen. Dabei rücken insbesondere Aspekte der Prävention, Therapie, Pflege und Rehabilitation in den Vordergrund.

 

Diese Interdisziplinarität erfordert und fördert geistige Beweglichkeit, vernetztes Denken, Phantasie und Kreativität ebenso wie die Fähigkeit, über das eigene Lernen, Urteilen und Handeln zu reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler werden an wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen herangeführt.

 

Kolping-Bildungswerk - Sozialwissenschaftliches Gymnasium Soziales (SGGS) in Ellwangen

 

Das Kolping-Bildungswerk bietet in Ellwangen bereits ein SGGS an. Deshalb wurden mit Kolping vorab Gespräche geführt und die Überlegungen des Ostalbkreises erörtert. Dabei konnte die gute Zusammenarbeit und die bereits seit Jahren bestehende gute Kooperation zwischen dem Kolping-Bildungswerk, dem Landratsamt Ostalbkreis als Schulträger und dem Kreisberufsschulzentrum Ellwangen erörtert werden. Das Kolping-Bildungswerk hat der Verwaltung schriftlich bestätigt, dass Kolping, sollte ein SG am Kreisberufsschulzentrum in Ellwangen eingerichtet werden, das sozialwissenschaftliche Gymnasium aufgeben werde.

 

Dadurch kann davon ausgegangen werden, dass die geforderte Mindestschülerzahl von 24 bei Einrichtung eines neuen Bildungsgangs nach einer Anlaufzeit erreicht werden kann.

 

Weiteres Verfahren

 

Nach Zustimmung des Bildungs- und Finanzausschusses zur Antragstellung auf Einrichtung eines Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums Gesundheit und Pflege am Standort Ellwangen hat das Kreisberufsschulzentrum Ellwangen diesen Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Der Ostalbkreis als Schulträger seinerseits hat den Beschluss des Gremiums hierüber ebenfalls an das Regierungspräsidium Stuttgart zu senden. Dieser Antrag auf Einrichtung sowie die Bescheinigung der Zustimmung durch das Gremium lösen dann daraufhin die Regionale Schulentwicklung nach § 30 a Schulgesetz aus. Entsprechend wird das Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen eines Anhörungsverfahrens die umliegenden Schulstandorte und Landkreise anschreiben und um Stellungnahme beten. Sollte ein Veto von Seiten eines anderen Schulstandortes bzw. Landkreises erfolgen, so wird ein Schlichtungsgespräch erfolgen auf das hin dann das Regierungspräsidium Stuttgart in Abstimmung mit dem Kultusministerium eine Entscheidung trifft und entweder dem Antrag auf Einrichtung zustimmt oder diesen ablehnt. Da jedoch bereits im Vorfeld konstruktive Gespräche diesbezüglich mit dem Regierungspräsidium Stuttgart stattgefunden haben und dieser Antrag auch vom Regierungspräsidium Stuttgart unterstützt wird, kann im Moment davon ausgegangen werden, dass einem Einrichtungsantrag auch stattgegeben werden würde.


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

 

 

 


Anlagen

 

 

- 0 -

 

 

Sichtvermerke

 

Stellv. Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Freytag

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel