Bürgerinformationssystem

Vorlage - 059/2017  

 
 
Betreff: Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
02.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

In Zusammenarbeit zwischen dem Landratsamt Ostalbkreis -Integration und Versorgung- und der Stadt Schwäbisch Gmünd - Amt für Familie und Soziales-, wurde das Projekt QUARK im Jahr 2005 konzipiert und seither im gesamten Ostalbkreis  durchgeführt.

Der Name QUARK steht für


 Qualifizierung
 Unterstützung
 Arbeitsperspektiven
 Re-Integration und
 Kommunale Rückkehrhilfen für Flüchtlinge.

 

Ziel des Projekts ist die Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen. Auch andere Drittstaatsangehörige (aus Nicht-EU-Ländern) und Spätaussiedler können unterstützt werden. Nach intensiver Beratung und Begleitung, Recherchen im Herkunftsland, dem Einsatz von finanziellen (z.B. Existenzgründungs-) Hilfen sowie weiteren Angeboten sollen Flüchtlinge bei ihrer Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland unterstützt werden. Auch besonders schutzbedürftigen Rückkehrwilligen (z.B. Kranke, Alleinerziehende) kann durch individuelle Unterstützung eine Rückkehr ermöglicht werden.

 

II. Umsetzung des Projekts

 

Die wichtigste Voraussetzung für eine dauerhafte, nachhaltige Rückkehr von Flüchtlingen ist eine umfassende Beratung und Information. Diese erfolgt durch den Geschäftsbereich Integration und Versorgung des Landratsamtes und das Sozialamt der Stadt Schwäbisch Gmünd. Zielsetzung ist es, die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen durch Information, Abbau von Ängsten, gemeinsame Entwicklung individueller Zukunftsperspektiven und Erarbeitung von Angeboten zur Umsetzung persönlicher Zukunftspläne zu fördern.

Die Rückkehrberatung ist ein Prozess, der auf Freiwilligkeit basiert und ergebnisoffen ist. In Absprache mit dem Innenministerium Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Stuttgart und den Ausländerbehörden hat die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung.

 

Das Projekt beruht auf folgenden Säulen:

 

  • Qualifizierte, bedürfnisorientierte, individuelle und umfassende Rückkehrberatung über den Sozialdienst für Flüchtlinge und das Amt für Familie und Soziales. Über ZIRF-Counselling sind zielgerichtete und detaillierte Recherchen vor Ort weltweit möglich. So können Rückkehrer über die aktuelle Situation und die Gegebenheiten in ihrer Heimat umfassend informiert werden.

 

  • Finanzielle Hilfen für die Rückkehr in das Herkunftsland: Nach individueller Beurteilung (Familiengröße, besondere Schwierigkeiten, Existenzgründungsabsicht etc.) kann die IOM*-Beihilfe aufgestockt werden z.B. für die Übernahme von Kosten für medizinische Versorgung oder für erste Mietzahlungen. Es besteht die Möglichkeit, Existenzgründungen zu finanzieren, damit eine neue Lebensgrundlage geschaffen und eine nachhaltige Re-Integration gesichert werden kann.

 

*IOM (Internationale Organisation für Migration) ist eine Einrichtung der UN. Sie übernimmt die Reisekosten für mittellose Migranten und gewährt, abgestuft nach Herkunftsland, eventuell Reisebeihilfen und Starthilfen.
 

  • Betreuung im Herkunftsland, z.B. durch Projekte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder das Projekt „IntegPlan“ von Micado Migration (Saarbrücken): Dieses Projekt vermittelt weltweit Hilfsorganisationen in den Rückkehrländern, wodurch die Möglichkeit einer Begleitung und Betreuung im Herkunftsland besteht.

 

  • Logistische und finanzielle Hilfe zum Transport von Haushaltsgütern in das Herkunftsland, damit hier angeschaffte Gegenstände, auch für evtl. Geschäftsgründungen, mitgenommen werden können.

 

  • Praktikum in Deutschland zum Erwerb von Kenntnissen, die im Herkunftsland hilfreich und gesucht sind. In vielen Rückkehrländern werden dringend Arbeitskräfte gesucht, die über praktische Kenntnisse verfügen. Durch ein Praktikum in einem Betrieb können in den Monaten vor der Rückkehr die notwendigen Fertigkeiten angeeignet und bescheinigt werden. Mit dieser Qualifizierung ist es erheblich einfacher, im Herkunftsland Arbeit zu finden und sich aus eigenen Mitteln versorgen zu können.

Mit eingebunden in die Gesamtkonzeption sind die ProjekteLernwerkstatt Gmünd“ und „Frauen in Bildung und Beruf“. Hier erhalten Flüchtlinge sinnvolle Beschäftigung. Zudem wird die Förderung berufsorientierter Kompetenzen gestärkt. Das Projekt dient dem Erwerb handwerklicher Fähigkeiten als Berufsvorbereitung oder auch bei einer Rückkehr in das Heimatland als Grundlage zum Aufbau einer beruflichen Existenz. Der Nachweis der Teilnahme erfolgt durch ein Zertifikat.
 

  • Sonstige personelle und finanzielle Hilfe, z.B. psychosoziale Beratung, Vermittlung an andere Fachberatungsstellen, Informationen und Treffen für Betroffene.

 

  • Qualifizierung des Projektpersonals

Die ProjektmitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen, Fachtagungen, Supervisionen oder Vernetzungstreffen mit anderen Beratungsstellen teil.

 

Durch diese Angebote und Aufstockung der finanziellen Hilfen kann eine weit größere Gruppe von Flüchtlingen zur freiwilligen Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland bewegt werden. Daher ist ein wichtiger Bestandteil des Projekts die Beratung und Aufklärung der Flüchtlinge über die aktuelle Situation im Herkunftsland und das gemeinsame Entwickeln neuer Lebensperspektiven nach einer Rückkehr.

 

Rückkehrer aus den „visumsfreien West-Balkan-Staaten“ sowie dem Kosovo sind  grundsätzlich von Rückkehrhilfen ausgeschlossen. Es werden lediglich Rückreisekosten (in der Regel das Busticket) sowie ein Taschengeld für Verpflegung und Weiterreise im Heimatland in Höhe von 50 - 100 € (je nach Familiengröße) übernommen.

 

III. Erfolg des Projekts

 

Nach den großen Ausreisewellen zum Ende des Bosnienkrieges 1996/1997 und nach Ende des Kosovokrieges 2000/2001 ging die Zahl der freiwilligen Ausreisen gegen Null zurück.

 

Seit Beginn des Projekts Ende 2005 sind aus dem Ostalbkreis ausgereist:

 

2006   31 Personen
2007   18 Personen
2008   33 Personen
2009   27 Personen
2010   36 Personen
2011   40 Personen
2012   44 Personen
2013   69 Personen
2014 117 Personen
2015   75 Personen
2016 129 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit 2006 wurde bei 53 Rückkehrern eine Existenzgründung gefördert.

 

Seit 01.04.2015 wird das Projekt QUARK vom Asyl-, Migration- und Integrationsfonds der EU (AMIF) gefördert. Da der AMIF keine auf Landkreise bezogene Kleinprojekte fördert, haben sich unter dem Dach der Stadt Schwäbisch Gmünd der Ostalbkreis, der  Landkreis Biberach, der Landkreis Ravensburg und die Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt (AGDW, für den Stadtkreis Stuttgart) zur „Rückkehrkooperation Württemberg“ zusammengeschlossen.

 

Trotz Überzeichnung der Ausschreibung zum AMIF (bundesweit 25 Anträge, davon wurden 17 bewilligt) hat die Kooperation die Zusage für eine Förderung über drei Jahre bekommen. Das Gesamtantragsvolumen der AMIF-Förderung für die Kooperation  beträgt 1.281.351,15 €. Die Stadt Schwäbisch Gmünd als Koordinationsstelle erhält davon einen Anteil von 31,7 % der EU-Gesamtförderung, dies sind 284.388,06 € für drei Jahre. Für die Koordination wurde eine zusätzliche Stelle im Amt für Familie und Soziales geschaffen, die vollständig über diese Drittmittel finanziert wird.

QUARK ist seit 10 Jahren ein Erfolgsprojekt und findet bundesweit Beachtung. Die Flüchtlinge, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, werden unterstützt und erhalten notwendige Hilfe. Sie haben dadurch die Chance auf eine nachhaltige Reintegration im Herkunftsland.

 

Ein großer Teil der Geförderten ist nur durch die Beratungs- und Unterstützungsangebote überhaupt oder zumindest früher ausgereist. Die qualifizierte Rückkehrberatung kann überholte Ängste abbauen helfen und so den Weg in die Heimat öffnen. Die Förderung der freiwilligen Rückkehr ergänzt ohne weitere Kosten die vielfältigen Angebote und Hilfen für Flüchtlinge. Die gesamten Kosten für das Projekt QUARK werden in voller Höhe über Zuschüsse der EU, des Landes und des Ostalbkreises  getragen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

  • Von 2005 bis 2008 wurde das Projekt vom Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) mit 54.118,26 € gefördert
  • Von 2009 bis 2014 vom Europäischen Rückkehrfonds (RF) mit 222.358,49 €.

 

  • Seit 01.04.2015 besteht die Rückkehrkooperation Württemberg (Kooperation von Landratsamt Ostalbkreis/Stadt Schwäbisch Gmünd, Landkreise Biberach und Ravensburg und Stadt Stuttgart - Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt ), gefördert durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) mit bisher

294.202,88 €
 

  • Eine weitere Förderung besteht seit 2008 durch das Land Baden-Württemberg
    mit der „Landesförderung Freiwillige Rückkehr“ mit bisher 164.638,98

 

  • Der Ostalbkreis unterstützt das Projekt neben dem Personaleinsatz finanziell mit einem jährlichen Zuschuss von 5.000,00 €. Von 2006 bis 2016 sind dies insgesamt 55.000 €. 

 

Für das Land muss jährlich eine Statistik über die eingesparten Sozialleistungen erstellt werden. In dieser Statistik werden die Sozialleistungen der ausgereisten Personen für ein Jahr erfasst. In vielen Fällen, insbesondere bei Flüchtlingen ohne Ausreisedruck, wäre die Dauer eines Aufenthalts in Deutschland deutlich länger gewesen.

Durch QUARK wurden demnach im Ostalbkreis rechnerisch jährliche Sozialleistungen in folgender Höhe einspart:

 

2012 204.711,56 € 
2013 323.037,72 €
2014 575.087,28 €
2015 388.932,00 €
2016 571.131,96 €

 

 

 

 


Anlagen

 

---

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Betz

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel