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Vorlage - 057/2017  

 
 
Betreff: Konzeption zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung Beteiligt:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
02.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Werkstatt und Lagergebäude Benzholzstraße

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Zahl der neu einreisenden Flüchtlinge nach Deutschland ist seit einiger Zeit rückläufig. Wurden im Februar 2016 ca. 66.100 Asylsuchende in Deutschland registriert, so waren es im Februar 2017 nur 14.900.

 

Ausschlaggebend für den Rückgang der Flüchtlingszugänge sind unter anderem die geschlossene Balkanroute sowie das mit der Türkei vereinbarte Flüchtlingsabkommen. Im Jahr 2017 kommen bisher die meisten Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und dem Irak.

 

Das Land Baden-Württemberg rechnet im gesamten Jahr 2017 mit 20.000 - 25.000 Flüchtlingen, die den Stadt- und Landkreisen zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen werden.

 

Trotz des bestehenden LEA-Privilegs hat der Ostalbkreis in den letzten zwei Jahren auf freiwilliger Basis Flüchtlinge aufgenommen. Dadurch hat der Kreis derzeit mit Blick auf die landesweite vorläufige Unterbringung eine Überquote von 530 Personen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Dezember 2016 ging der Geschäftsbereich Integration und Versorgung davon aus, auch im Jahr 2017 eine ähnlich hohe Zahl an Flüchtlingen aufzunehmen und unterzubringen wie im Jahr 2016.

 

Diese Größenordnung wird durch die o. a. aufgeführten Gründe nicht erreicht. Hinzukommt, dass das Land den Stadt- und Landkreisen mit LEA-Privileg derzeit nur wenige Flüchtlinge zuweist.

 

Insgesamt rechnet der Geschäftsbereich Integration und Versorgung mit ca. 200 Flüchtlingen, die dem Ostalbkreis 2017 neu zugewiesen werden.

 

Die gesamteuropäischen und weltweiten Entwicklungen, die Einfluss auf die gesamte Flüchtlingsproblematik nehmen, können diese Situation jedoch schnell verändern. Insoweit ist die Einschätzung der Flüchtlingszugänge nur eine Momentaufnahme.

 

 

II. Unterkunftskonzeption 2017

 

 

1. Vorläufige Unterbringung

 

Der Ostalbkreis hat aktuell (Stand 31.03.2017) 65 Gemeinschaftsunterkünfte unterschiedlichster Größe im gesamten Kreisgebiet mit einer Gesamtkapazität von 1.124 Plätzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ende März waren ca. 800 Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften des Ostalbkreises untergebracht. Aufgrund der bestehenden Überkapazitäten und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zugänge, wird die Verwaltung die Platzzahlen in der vorläufigen Unterbringung reduzieren. Dazu ist beabsichtigt, in den nachstehenden Städten und Gemeinden Wohnheimstandorte aufzugeben bzw. Platzkapazitäten zu reduzieren.

 

 

 

 

Standort

Anzahl GUs

Kapazität

Aalen

8

75

Bartholomä

1

8

Ellwangen

2

12

Gschwend

1

17

Heubach

1

6

Hüttlingen

2

10

Lorch

5

58

Neresheim

1

17

Oberkochen

1

5

Schwäbisch Gmünd

5

41

Spraitbach

1

14

Waldstetten

1

6

Summe

29

269

 

Vor einer Kündigung von Mietverhältnissen wird jeweils geprüft, ob die Städte und Gemeinden der Unterkünfte für die Anschlussunterbringung benötigen oder ob Flüchtlinge selbst in bestehende Mietverträge eintreten können.

 

 

Nach derzeitigem Stand wird die Unterkunftsstruktur vorläufigen Unterbringung im Ostalbkreis am Jahresende 2017 wie folgt aussehen: 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Anschlussunterbringung

 

Die Zahl der im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden des Ostalbkreises untergebrachten Flüchtlinge ist innerhalb eines halben Jahres von Herbst 2016 zum Frühjahr 2017 um ca. 400 Personen auf insgesamt 1.700 Flüchtlinge angewachsen.

 

 

 

 

 

 

 

Im Jahr 2016 hat der Ostalbkreis insgesamt 361 Flüchtlinge den Städten und Gemeinden in die Anschlussunterbringung zugewiesen.

 

Im Jahr 2017 werden es voraussichtlich ca. 350 Flüchtlinge sein.  Es handelt sich dabei um ca. 150 Flüchtlinge, deren Asylverfahren negativ ausgegangen ist und ca. 200 anerkannte Flüchtlinge, die nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls quotengerecht und nach Integrationsgesichtspunkten den Städten und Gemeinden zuzuweisen sind. 

 

 

 

 

 

 

 

III. Betreuung der Flüchtlinge im Ostalbkreis

 

Der Sozialdienst des Geschäftsbereiches Integration und Versorgung betreut neben den Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften (vorläufige Unterbringung) auch die in der Anschlussunterbringung wohnhaften Flüchtlinge.

 

Die Personalbedarfsplanung dafür basiert auf dem tatsächlichen Belegungsstand der Gemeinschaftsunterkünfte und der Anschlussunterbringung. Auch bei einer Reduzierung der Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften bleibt die Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge insgesamt relativ konstant. Vor dem Hintergrund vermehrter Aufgaben im Bereich Integration (Sprachkurse, schulische und berufliche Qualifikation, Wohnungssuche, Ehrenamtsbetreuung usw.) und anderer Aufgaben, wie z. B. die Rückkehrberatung, ist die derzeitige Personalausstattung angemessen und notwendig.

 

Wegen der rückläufigen Neuzugangszahlen wurden im Geschäftsbereich Integration und Versorgung 10 Stellen für die Sozialbetreuung und bei der Sachbearbeitung im Leistungsbereich, die 2016 im Stellenplan vorgesehen waren, nicht besetzt.

 

Pakt für Integration

 

Sozialminister Manfred Lucha hat sich mit den Kommunalen Landesverbände am 27.03.2017 über die inhaltliche Ausgestaltung des sogenannten „Pakts für Integration“ verständigt. Kernstück dieser Vereinbarung ist die Finanzierung von rund 1.000 Integrationsmanagern in den Städten und Gemeinden. Diese sollen Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zwei Jahre lang individuell bei der Wahrnehmung von Integrationsangeboten unterstützen. Daneben werden Maßnahmen zum Spracherwerb, zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts und für einen besseren Übergang zwischen Schule und Beruf finanziert.

 

Das Landeskabinett muss dem ausgehandelten Pakt noch zustimmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Sitzungstermin am 02.05.2017 über Details informiert werden kann.

 

 

IV. Berufliche Integration

 

1. Lernwerkstatt Schwäbisch Gmünd

Nachdem die ehemalige Hardtkaserne im vergangenen Jahr als Gemeinschaftsunter­kunft für Flüchtlinge aufgegeben wurde, war es notwendig, auch für die Lernwerkstatt HuT (Handwerk und Technik) neue Räumlichkeiten zu erschließen.

Bereits Mitte 2016 stand die Überlegung im Raum, dieses erfolgreiche Projekt im Nebengebäude der Gemeinschaftsunterkunft Benzholzstraße in Schwäbisch Gmünd anzugliedern. Da diese Räumlichkeiten umgebaut und renoviert werden müssen, wurde in der Jahnstraße 8 in Schwäbisch Gmünd eine Übergangslösung geschaffen. Der Landkreis hat dort bis Ende Oktober 2017 Räumlichkeiten angemietet.

Aufgrund personeller und organisatorischer Veränderungen wurde das bisherige Projekt „Lernwerkstatt HuT“ Anfang 2017 in „Lernwerkstatt Schwäbisch Gmünd“ umbenannt.
 

 


Die Lernwerkstatt ist eine offene Werkstatt für Flüchtlinge, denen einfache handwerkliche Tätigkeiten und Grundkenntnisse in den Bereichen Holz, Metall, Glas usw. näher gebracht werden. Ergänzend dazu erhalten die Teilnehmer Deutschunterricht. Der Werkstattbetrieb wird derzeit von 16 Ehrenamtlichen betreut. Aktuell nehmen 15 - 20 Flüchtlinge verschiedenster Nationalitäten aus Schwäbisch Gmünd, Lorch und Gschwend dieses Angebot wahr.

 

2. Frauen in Beruf und Bildung

Neben der Lernwerkstatt wird in den Räumlichkeiten der Jahnstraße 8 auch das Projekt FIBB - Frauen in Beruf und Bildung - an drei Tagen in der Woche angeboten.

Aktuell werden sieben Flüchtlingsfrauen aus Nigeria, Syrien und Irak Kenntnisse im Bereich Friseurhandwerk, Kosmetik, Körperpflege und Schneiderei vermittelt. Eine organisierte Kinderbetreuung, sowie die Zubereitung gemeinsamer Speisen runden dieses spezielle Angebot für Flüchtlingsfrauen ab.
 

 

3. Weitere vorberufliche Projekte

Neben diesen in Schwäbisch Gmünd angebotenen Maßnahmen gibt es weitere Initiativen, die die vorberufliche Qualifizierung von Flüchtlingen fördern:

 

  • In Ellwangen wurde in der Landeserstaufnahmeeinrichtung eine Lernwerkstatt „Handwerk und Technik“ eingerichtet

 

  • In Aalen und Lorch haben Flüchtlinge die Möglichkeit, in Fahrradwerkstätten unter Anleitung von Ehrenamtlichen mitzuarbeiten

 

  • In der Gemeinschaftsunterkunft Ulmer Straße in Aalen, hat die Kulturküche Aalen ein Nähcafé eingerichtet.

 

 

 

V. Umbau des Nebengebäudes der Gemeinschaftsunterkunft Benzholzstraße 6 in Schwäbisch Gmünd

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die übergangsweise in der Jahnstraße in Schwäbisch Gmünd eingerichtete Lernwerkstatt sowie das Projekt FIBB - Frauen in Beruf und Bildung, künftig im Nebengebäude der Gemeinschaftsunterkunft in der Benzholzstraße 6 unterzubringen.

 

Diese Platzierung ist mit Blick auf die Erreichbarkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte Benzholzstraße und Oberbettringer Straße deutlich vorteilhafter gegenüber der Interimslösung Jahnstraße.

 

Das bisher als Werkstatt- und Lagergebäude genutzte Objekt wurde in den 1950er Jahren erstellt und umfasst eine Nutzfläche von 381 m². Der altersbedingte Zustand erfordert eine Sanierung des Gebäudes.

 

Die vorgesehene Raumaufteilung im Nebengebäude ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

Die Konzeption sieht folgende Einzelflächen vor:

 

1. Lernwerkstatt Gmünd / FIBB  ca. 149 m²

2. Zentrallager    ca. 116 m²

3. Hausmeisterwerkstatt   ca.   37 m²

4. Garage (Transporter, Geräte)  ca.   43 m²

5. Flure / WC                      ca.   36 m²

Gesamte Nutzfläche:   ca. 381 m²

 

Lernwerkstatt Schwäbisch Gmünd/FIBB/Hausmeisterwerkstatt/Zentrallager

 

Die Unterrichtung in der Lernwerkstatt Schwäbisch Gmünd/FIBB kann in drei Räumen erfolgen. Ein Raum ist für die mechanische Bearbeitung von Holz, ein weiterer für die Bearbeitung von Metall und der dritte als Besprechungsraum vorgesehen.

 

Für die Hausmeister der Gemeinschaftsunterkünfte soll eine kleine Werkstatt eingerichtet werden. Für vorhandene Gerätschaften ist eine Garage vorgesehen.

 

Das bisher in Mögglingen bestehende Zentrallager für alle Gemeinschaftsunterkünfte des Ostalbkreises soll aufgegeben und künftig in den Räumlichkeiten des Nebengebäudes der Gemeinschaftsunterkunft Benzholzstraße untergebracht werden.

 

 

Vorgesehene Renovierungen:

 

Im Innenbereich des Gebäudes ist eine „Einfachrenovierung“ vorgesehen, bei der die bauliche Struktur (Außenwände, Decken und Fußboden) erhalten bleiben.

 

Im Bereich der Lernwerkstatt und der Hausmeisterwerkstatt sind neue Fenster notwendig. Die restlichen Fenster des Gebäudes können je nach Bedarf schrittweise erneuert werden.

 

Mittel- bis langfristig (ca. 5 - 10 Jahre) ist eine neue Dacheindeckung erforderlich.

 

 

Umbaukosten:

 

Die Kosten für die vorgenannten bauliche Maßnahmen betragen rund 95.000 Euro. Durch den Wegfall der Mietaufwendungen für die bisherige Lernwerkstatt in der Jahnstraße in Schwäbisch Gmünd und das Zentrallager in Mögglingen amortisiert sich diese Investition in ein kreiseigenes Gebäude bereits nach rund zweieinhalb Jahren.

 

Sanierungsaufwand

Eingesparte Mietaufwendungen

95.000 € (einmalig)

23.000 € / Jahr (Zentrallager Mögglingen)

 

15.000 € / Jahr (Lernwerkstatt Jahnstraße)

 

38.000 € / Jahr (eingesparte Mietaufwendungen)

 


Finanzierung und Folgekosten

 

In Baden-Württemberg erfolgt die Kostenerstattung des Landes für Flüchtlingsaufwen­dungen der Stadt und Landkreise bislang nach einem Pauschalensystem. Für jeden zugewiesenen Asylbewerber erhalten die Kreise eine einmalige Kostenpauschale. Diese soll alle Aufwendungen für die Aufenthaltszeit von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunter­künften der Kreise decken.

 

Da diese Pauschale nicht kostendeckend ist, fordern die Kommunalen Spitzenverbände und die Stadt- und Landkreise seit Jahren vom Land einen vollständigen Kostenaus­gleich.

 

Das Land hat, vorerst für die Jahre 2015 und 2016, zugesagt, die Flüchtlingsauf­wendungen im Wege einer nachlaufenden Spitzabrechnung vollumfänglich zu erstatten. Seit Monaten wird darüber zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden verhandelt, ohne dass bislang ein Ergebnis vorliegt.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 Vorgesehene Raumaufteilung im Werkstatt- und Lagergebäude Benzholzstraße in Schwäbisch Gmünd

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Betz                               Bihr

 

 

Dezernat V / Dezernat I

__________________________________________

 

Rettenmaier                    Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Werkstatt und Lagergebäude Benzholzstraße (1302 KB)