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Vorlage - 048/2017  

 
 
Betreff: Bundesstraße 29 Westumgehung Aalen vierspuriger Ausbau vom Kellerhaus bis Westhausen
Machbarkeit planfreier Anschlüsse
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
28.03.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20170316 SV B29 Anlagen

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag stimmt der weiteren Konkretisierung und Fortführung der Planung ohne planfreie Knotenpunktlösungen zu.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1.Allgemeines

 

Die Westumgehung Aalen im Zuge der B 29 hat eine Länge von knapp 13 km. Sie ist zwischen der „Aalener-Brezel“ und der BAB-Anschlussstelle Aalen-Westhausen als 1bahnige, 2spurige Bundesstraße mit Verkehrsbelastungen zwischen 19.000 Kfz/Tag und 29.000 Kfz/Tag überlastet. In Spitzenzeiten führt dies zu langen Staus. Verschärft wird die Situation durch 8 plangleiche Knotenpunkte, von denen mittlerweile 6 signalgeregelt betrieben werden. Die 2 nicht mit Lichtsignalanlagen ausgestatteten Einmündungen liegen in dem Streckenabschnitt zwischen Affalterried und Hüttlingen mit der geringsten Verkehrsbelastung. An den beiden Knoten ist das Linkseinbiegen in die B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart nur mit sehr hohem Risiko und nach zeitweise recht langen Wartezeiten möglich.

 

Abb. 1: Knotenpunkte an der B29 Westumgehung Aalen mit Verbesserungspotential

 

 

Nach der Fertigstellung von weiteren 4spurigen Ausbauabschnitten der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen sind dort weitere Verkehrszunahmen zu erwarten. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der B 29 auf der Westumgehung. Die derzeit zu beobachtenden Überlastungserscheinungen werden sich über noch längere Tageszeitbereiche erstrecken bzw. in noch stärkerer Ausprägung auftreten, d.h. die Staus werden früher beginnen und später enden und ggf. zu Zeiten auftreten, die heute noch staufrei sind.

 

Die Überlastungen wirken sich auch auf das nachgeordnete Netz der Landes- und Kreisstraßen nachteilig aus. Ausweich- und Parallelverkehre zur Westumgehung belasten diese Strecke und zahlreiche Ortslagen. Bei ausreichender Leistungsfähigkeit könnten diese Verkehre auf der B 29 gebündelt verbleiben. Staus entstehen in den Spitzenstunden auch auf den Zulaufstrecken zur Westumgehung, da die Staus auf der B 29 das Abfließen des Verkehrs behindern.

 

Besonders gravierende Nachteile erleiden die Stadt Aalen und ihre Stadtteile sowie die Gemeinden Hüttlingen und Westhausen was die Erreichbarkeit für überregionalen und regionalen Verkehr anbelangt. Der Verkehr im Stadtgebiet besteht zu einem sehr hohen Maße aus Quell- und Zielverkehr der Kernstadt bzw. Binnenverkehr zwischen den Aalener Stadtteilen. Gerade diese sind auf eine leistungsfähige Westumgehung besonders angewiesen, damit ihre Bürger nicht durch die Stadtmitte fahren müssen.

 

Ziel muss es deshalb sein, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch punktuelle Maßnahmen zu erreichen und die gravierendsten Schwachstellen zu beseitigen. Dies erfordert zunächst einen verkehrsgerechten Ausbau der Knotenpunkte, deren unzureichende Leistungsfähigkeit die Streckenleistungsfähigkeit der B 29 insgesamt und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen.

 

Die punktuellen Knotenpunktsertüchtigungen und -ergänzungen müssen daher als Bausteine eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts für die Westumgehung Aalen betrachtet werden, das interkommunal auf breiter Basis mitgetragen wird und sehr rasch Zug um Zug realisiert werden sollte. Als ersten Baustein dieses Gesamtkonzeptes führt der Ostalbkreis im Auftrag des Regierungspräsidiums die Planung für den vierspurigen plangleichen Ausbau der B 29 zwischen Aalen-Oberalfingen und Westhausen durch.

 

 

2.Abschnitt Aalen-Oberalfingen (Kellerhaus) - BAB-Anschlussstelle Westhausen

vierspuriger plangleicher Ausbau

 

Der Abschnitt umfasst eine Strecke von 2,1 km Länge mit den 4 signalgeregelten Knotenpunkten.

 

B 29 / L 1029 Anschluss Kellerhaus

B 290 Richtung Ellwangen

A7 Anschlussstelle Westhausen Rampe West und Ost (2 Teilknotenpunkte)

 

Die Verkehrsbelastungen der B 29 sind in der nachfolgenden Tabelle für das Bezugsjahr 2013 und für den Prognosehorizont 2030 dargestellt. Sie sind Ergebnis einer aktuellen Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der B 29 im Abschnitt Kellerhaus - A 7 der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft, Aalen. Sie unterstellen im Jahr 2030, dass die B 29 zwischen dem Kellerhaus und der A 7 vierspurig ausgebaut und dass die plangleichen Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain durch eine kreuzungsfreie Lösung ersetzt worden sind.

 

Abschnitt

Jahr 2013

Jahr 2030

Albanus bis zur L 1029

18.000 Kfz/Tag

18.900 Kfz/Tag

L 1029 bis zur B 290

29.500 Kfz/Tag

31.200 Kfz/Tag

B 290 bis zur BAB A 7

21.500 Kfz/Tag

23.300 Kfz/Tag

im weiteren Verlauf östlich der A 7

17.100 Kfz/Tag

18.100 Kfz/Tag

 

Die beiden Abschnitte zwischen dem Kellerhaus und der BAB A7 liegen damit deutlich über der Grenzbelastung von 20.000 Kfz/Tag, bis zu der auf einer 2spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Hier ist eine Ergänzung des vorhandenen Querschnitts um weitere Spuren zwingend, damit eine ausreichende Leistungsfähigkeit erreicht wird.

 

Das Landratsamt Ostalbkreis betreibt deshalb mit seinem Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidium Stuttgart aktuell den 4spurigen Ausbau der B 29 beginnend an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen über den Knoten mit der B 290 und die beiden Rampenfußpunkte der BAB-Anschlusstelle Aalen-Westhausen hinweg bis zum Abzweig der K 3319 in Westhausen.

 

Die Planung sieht plangleiche Knotenpunkte vor, die mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Die B 29 erhält an den Knotenpunkten L 1029, B 290, BAB Rampe West und Rampe Ost zwei durchgehende Geradeausspuren je Richtung und jeweils eine Linksabbiegespur. Der Knoten mit der K 3319 wird zur Reduzierung der Fahrspurenanzahl auf der B 29 von 4 auf 2 Spuren genutzt. Die Nebenrichtungen werden mit der notwendigen Anzahl von Einbiegespuren ausgestattet. Damit wird an allen Knotenpunkten mindestens die Verkehrsqualitätsstufe „C“ erreicht. Das bedeutet entsprechend der Definition im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen: Nahezu alle während der Sperrzeit (Rotphase der Ampel) ankommenden Verkehrsteilnehmer können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder –gehen. Die Wartezeiten sind spürbar. Beim Kraftfahrzeugverkehr tritt im Mittel nur geringer Stau am Ende der Freigabezeit auf. Für den durchgängigen B 29-Verkehr wird die noch bessere Verkehrsqualitätsstufe „B“, teilweise die Stufe „A“ erreicht. Damit sind Reserven für derzeit noch nicht erkennbare, weitere Verkehrszunahmen vorhanden.

 

Diese Planung, die mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist, wurde am 18.10.2016 im Kreistag vorgestellt.

 

 

3.Untersuchung planfreier Knotenpunktslösungen

 

In der Kreistagsitzung am 18.10.2016 wurde zugesagt, dass der Geschäftsbereich Straßenbau die technische Machbarkeit untersucht, die Knotenpunkte im o.g. Streckenabschnitt planfrei, d. h. kreuzungsfrei auszugestalten. Diese Untersuchungen liegen jetzt vor. Die Untersuchung wurde auf der Basis eines groben, jedoch hinreichend genauen Geländemodells durchgeführt, in das vereinfachte Trassierungen eingepasst wurden, anhand der Bauwerksabmessungen und Damm- bzw. Böschungshöhen ermittelt werden können. Die Kosten wurden grob über Pauschalwerte abgeschätzt, die für eine erste überschlägliche Kostenermittlung in der Straßenbauverwaltung üblich sind. Die genannten Werte beschreiben daher zunächst nur eine realistische Größenordnung für die zu erwartenden Kosten. Die in den Plänen dargestellten Plus- oder Minuswerte zeigen die die Höhe der Straßenachse über bzw. unter dem jetzigen Gelände- oder Fahrbahnniveau.

 

Die Planung wird in der Sitzung des Kreistags am 28.03.2017 ausführlich vorgestellt. Für entsprechende Fragen wird auch ein Vertreter der Regierungspräsidiums Stuttgart anwesend sein.

 

 

 

 

 

3.1.Anschluss der L 1029 an die B 29 in Aalen-Oberalfingen (Kellerhaus)

 

Am Anschluss Kellerhaus stellt das bestehende FFH-Gebiet eine Einschränkung bei der Planung dar. Dadurch sind Lösungen nur schwerlich machbar. Die angedachte Lösung sieht eine sogenannte „rechtliegende Trompete“ im Bereich des heutigen Knotenpunktes vor. Dabei zweigt der von Osten kommende Verkehr nach dem Parkplatz nach Norden ab und wird dann auf einer Brücke über die B 29 zur L 1029 geführt und mündet dort als untergeordneter Strom (Rechtseinbieger) ein. Der Verkehr der L 1029 in Richtung Stuttgart biegt östlich der Tankstellenzufahrt nach links ab, fährt über die neue Brücke, um dann in die B 29 nach Westen einzufädeln. Für den Verkehr aus Richtung Stuttgart und in Richtung B 290 und Autobahn ändert sich nichts bis auf eine etwas großzügigere Linienführung.

 

Die Baukosten wären mit ca. 4,0 Mio. € zu beziffern. Die Brücke über die vierspurige B 29 hätte ein Stützweite von 38 m, insgesamt müssten 8.500 m² neue Straßenfläche zuzüglich etwa 460 m² Brückenfläche gebaut werden.

 

Die Rampenstrecke nördlich der B 29 läge in einen FFH-Gebiet, das unmittelbar nördlich der B 29 anschließt und damit wie bei allen denkbaren Verknüpfungslösungen im Bereich des Kellerhauses berührt wird.

 

Der Übersichtslageplan ist in Anlage 1 dargestellt.

 

 

3.2 Anschluss der B 290 an die B 29 bei Immenhofen

 

Dieser Anschluss müsste dabei als Dreieck mit direkt geführten Rampen ausgebildet werden. Um den Flächenbedarf und die Kosten zu minimieren, muss eine von den Richtlinien abweichende Lösung gewählt werden, bei der die Rampen entgegen der natürlichen Orientierung angelegt sind, d. h. wer von Ellwangen nach rechts in Richtung Aalen fahren will, darf zunächst nicht nach rechts abbiegen. Dies müsste mit einer entsprechenden Beschilderung sichergestellt werden.

 

Der Verkehr von Aalen in Richtung Ellwangen zweigt rechts ab, um dann in einem Trog unter der B 29 hindurchzufahren. Im Bereich der B 29 wird der Trog überdeckelt. Der Verkehr von Ellwangen in Richtung Autobahn zweigt rechts ab und wird über eine längere Brückenrampe nach Osten geführt, um in die B 29 einzufädeln. Die Verkehre Ellwangen Aalen und Autobahn Ellwangen werden über Direktverbindungen in der heutigen Höhenlage gelenkt.

 

Die gewählte Lösung verursacht Kosten von geschätzt 10,5 Mio. €, dabei ist die bereits erfolgte Realisierung des vierspurigen Ausbaus der B 29 unterstellt. Insgesamt müssen etwa 7.000 m² Straßenfläche gebaut werden. Hinzukommen weitere 1.600 m² Brückenfläche der rund 145 m langen Brücke in der Rampe Ellwangen Bopfingen und 650 m² in einem 80 m langen offenen Trog in der Rampe Aalen Ellwangen und weitere 650 m² in dem auf etwa 80 m Länge im Bereich der B 29 überdeckelten Trog dieser Verbindung.

 

Der Übersichtslageplan ist in Anlage 2 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

3.3Anschlussstelle Westhausen

 

Die Anschlussstelle Westhausen müsste zu einem „Autobahnkreuz“ , d.h. zur planfreien Kreuzung der A 7 mit der dann autobahnähnlich ausgebauten B 29 umgestaltet werden. Dazu sind neben den neuen Rampen im Quadranten Würzburg - Aalen und Ulm - Bopfingen 2 neue Brücken über die B 29 rechts und links neben der Autobahnbrücke zu bauen. Die neuen Brücken dienen den sogenannten „Verteilerfahrbahnen“.

 

Insgesamt müssten rund 35.000 m² Straßenfläche und zusätzlich 800 m² Brückenfläche neu entstehen. Die Kosten sind mit rund 13 Mio. € zu beziffern.

 

Problematisch sind die beengten Verhältnisse für das Nordwest-Ohr zwischen der Autobahn und Baiershofen.

 

Der Übersichtslageplan ist in Anlage 3 dargestellt.

 

 

4.Kostenvergleich

 

Die bisherige Planung ist Stand heute mit Kosten in Höhe von ca. 18 Mio. € zu realisieren. Durch die Realisierung von planfreien Knoten entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 27,5 Mio. €. Damit würden Gesamtkosten in Höhe von 45,5 Mio. € entstehen.

 

 

5.Fazit

 

Die Nachrüstung des jetzt geplanten vierspurigen plangleichen Ausbaus der B 29 ist technisch gesehen an allen genannten Knotenpunkten machbar. Zu bedenken ist jedoch, dass dies am Knoten Kellerhaus einen Eingriff in ein FFH-Gebiet bedeutet und am Anschluss zur A7 eine direkte Nähe zur Ortschaft Baiershofen aufweist.

 

Die am 18.10.2016 im Kreistag vorgestellte Planung, in der die Knoten über Ampeln geregelt sind, führt dagegen bei der derzeit absehbaren Verkehrsentwicklung zu einer ausreichenden Leistungsfähigkeit der B 29. Für einen noch höheren Standard fehlt derzeit die tatsächliche Planbegründung (Verkehrsmengen).

 

Insofern sollte die jetzt begonnenen Planung wie vorgesehen zur Baureife gebracht, um in absehbarer Zeit zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu kommen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1:Knoten Einmündung B 29/L 1029 - Oberalfingen

Anlage 2:Knoten Einmündung B 29/B 291

Anlage 3:Knoten Anschlussstelle Aalen/Westhausen - B 29/BAB A7

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

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Weiß

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20170316 SV B29 Anlagen (1902 KB)